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Findok · Richtlinien

VB-0303

Einleitung

geltende FassungRichtlinie2025-0.493.581gilt ab 01.03.2021

Inhaltsverzeichnis der VB-0303

Wortlaut laut Findok

Die Arbeitsrichtlinie Verpackungsmaterial aus Holz (VB-0303) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen der Verordnung (EU) 2021/127 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 1. März 2021

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2025-0.493.581
GZ der Erstfassung
2021-0.093.524
Stammnummer
79394
Enthalten in Fassung
1, 2 (geltend: 2)
Gültig
01.03.2021 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF