RIS AI
28 Treffer1610 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 5172–517515.7 Einkünfte im Zusammenhang mit der Einräumung von Leitungsrechten und Maßnahmen zur Abwehr von Hochwasserschäden
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…siehe die Rz 8207a ff. Diese Regelung wurde für Zahlungen nach dem 31. Dezember 2024 auf Einkünfte im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Abwehr von Hochwasserschäden erweitert. Betreffen derartige Einkünfte ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück, liegen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft vor. Mit dem Steuerabzug sind…

EStR 2000 Rz 820732 Einkünfte im Zusammenhang mit der Einräumung von Leitungsrechten und Maßnahmen zur Abwehr von Hochwasserschäden (§ 107 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

32 Einkünfte aus Anlassim Zusammenhang mit der Einräumung von Leitungsrechten und Maßnahmen zur Abwehr von Hochwasserschäden (§ 107 EStG 1988) 32.1 Allgemeines Rz 8207a: Die Zurverfügungstellung von Grund und Boden für Infrastrukturprojekte ist essentiell für deren Umsetzung und daher volkswirtschaftlich von besonderem Interesse. Im Hinblick…

EStR 2000 Rz 6794.4.3.3 Behandlung von Entschädigungen im Zusammenhang mit Katastrophenschäden bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

4.4.3.3 Behandlung von Entschädigungen im Zusammenhang mit Katastrophenschäden bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern Rz 679a: 1. Die Entschädigungen fallen dem Grund nach unter § 3 Abs. 1 Z 16 EStG 1988: Entschädigungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden sind gemäß § 3 Abs. 1 Z 16 EStG…

EStR 2000 Rz 820732.9 Inkrafttreten
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Steuerabzug ist bei Einkünften iZm der Einräumung von Leitungsrechten auf Zahlungen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2018 erfolgen. Bei Einkünften iZm Maßnahmen zur Abwehr von Hochwasserschäden ist der Steuerabzug auf Zahlungen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2024 erfolgen. Der Vertragsabschluss ist nicht maßgebend…

GebR 2025 Rz 1720–172529. Übergangs- und Sonderbestimmungen (§ 35 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Befreiungsbestimmung sind die von der Landwirtschaftskammerwahl unmittelbar veranlassten Schriften. 29.2. Befreiung von den Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben für Katastrophenschäden Rz 1722: Für bestimmte Gebühren (GebG) und Bundesverwaltungsabgaben (AVG) besteht eine Befreiung im Zusammenhang mit Katastrophenschäden (insb. Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden). Rz 1723: Befreit sind…

GebR 2025 Rz 1813–181631.1.10. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…befreit: Die Erteilung von Rechtsbelehrungen und die Erstellung von Kopien oder Ausdrucken von Akten oder Aktenteilen; die Bestimmung der Gebühren der nichtamtlichen Sachverständigen und nichtamtlichen Dolmetscher sowie Amtshandlungen, die durch Katastrophenschäden (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) veranlasst worden sind. Rz 1814: Ebenfalls von den…

LStR 2002 Rz 91–923.3.18 Freiwillige soziale Zuwendungen (§ 3 Abs. 1 Z 16 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…individuell bestimmte oder bestimmbare Dienstnehmer weitergeleitet werden, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn (VwGH 20.9.2001, 98/15/0151). Rz 92: Freiwillige Zuwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere von Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden sowie von Schäden auf Grund von Sturmkatastrophen, stellen beim Spendenempfänger keine steuerpflichtigen Einnahmen…

PV-Erlass Rz 120–1283.2. Steuerliche Beurteilung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Zusammenhang mit einer Energiegemeinschaft sowohl auf Ebene der Energiegemeinschaft als auch auf Ebene der Mitglieder anfallen. § 107 EStG 1988 (Steuerabzug bei Einkünften im Zusammenhang mit der Einräumung von Leitungsrechten und Maßnahmen zur Abwehr von Hochwasserschäden) ist nicht anwendbar. 3.2.1.2. Besteuerung von EEG…

LStR 2002 Rz 83812.4.4 Kosten für die Reparatur und Sanierung beschädigter Gegenstände
geltende FassungRichtlinien01.01.2006

…Sanierung der Kanalisation bzw. Senkgruben, Reparatur bzw. Wiederherstellung von Zäunen und sonstigen Grundstücksumfriedungen sowie Hochwasserschutzbauten, Sanierung von Gehsteigen und Hofpflasterungen, Reparatur beschädigter PKW. Absetzbar sind die Kosten für die Reparatur und Sanierung in dem Umfang, in dem diese Gegenstände für die "übliche Lebensführung" benötigt werden…

LStR 2002 Rz 83812.4.7 Nachweis der Aufwendungen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…steuerliche Berücksichtigung der Schadensbeseitigungskosten. Überdies sind diese Kosten selbst durch Rechnungen zu belegen. Sollte (ausnahmsweise) eine Niederschrift nicht oder nicht vollständig aufgenommen worden sein (zB wegen Lage eines Gebäudes in einem als hochwassergefährdet eingestuften Gebiet), muss eine "Selbsterklärung" unter Anschluss der entsprechenden Rechnungen beigebracht werden.

KfzBStR 2021 Rz 123–129A.3.3. Feuerwehrfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Feuerwehr" ist eine hierarchisch gegliederte, von geschulten Menschen geleitete und entsprechend ausgerüstete Organisation zu verstehen, deren Aufgabe die Bekämpfung von Bränden und anderen allgemeinen Notständen sowie die technische Hilfeleistung ist. Beispiele für Notstände und technische Hilfeleistungen sind etwa Hochwasser, Vermurungen, Sturmschäden, einsturzgefährdete Gebäude und Autounfälle…

LStR 2002 Rz 83812.4 Katastrophenschäden (§ 34 Abs. 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

…potentiellen Betriebsgefahr darstellen, dassdas der Steuerpflichtige durch seine freie Willensentscheidung in Kauf nimmt, sind vom Begriff des "Katastrophenschadens" jedenfalls nicht umfasst. Die Anerkennung von Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung kommt daher nur nach Naturkatastrophen, insbesondere bei Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-, Lawinenkatastrophen und Sturmschäden…

VereinsR 2001 Rz 40–1041.1.5 ABC der begünstigten Zwecke
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…gemeinnützig angesehen werden (Stärkung der geistigen Konzentrations- und Kombinationsfähigkeit). Elementarschäden Rz 46: Die Bekämpfung von Elementarschäden (Katastrophenschäden) ist als zulässige Förderung der Allgemeinheit auf materiellem Gebiet anzusehen (§ 35 Abs. 2 BAO). Als Katastrophenfälle zählen insb. Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden, aber auch Schäden durch Flächenbrand…

EStR 2000 Rz 7569–757328.5.4 Anpassungen von Amts wegen
geltende FassungRichtlinien02.01.2006

…der Bescheid über die Änderung der Vorauszahlung bis zu diesem Zeitpunkt dem Steuerpflichtigen bzw. seinem Zustellungsbevollmächtigten zugestellt werden muss (VwGH 19.10.1962, 0474/61). Mit dem Hochwasseropferentschädigungs- und Wiederaufbaugesetz 2005, BGBl I Nr. 112/2005 (HWG 2005) wurde mit Wirksamkeit ab 28.10.2005…

EStR 2000 Rz 820732.3 Erfasste Zahlungen, Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…zählen alle regelmäßig aus Anlass der Maßnahme anfallenden Zahlungen, insbesondere das Entgelt für die Rechtseinräumung, die steuerfreie Bodenwertminderung und sonstige Zahlungen aus Anlass der Hochwasserschutzmaßnahme, wie Entschädigungen für Ertragsausfälle und Wirtschaftserschwernisse (zB Entschädigungen für die Wegebenützung, für eine temporäre Nutzung einer Liegenschaft des Grundstückseigentümers oder…

EStR 2000 Rz 820732.5 Einbehaltung und Abfuhr, Anmeldung, Haftung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Personen: Die Sozialversicherungsnummer, wenn keine Abgabenkontonummer angegeben wird. Besteht keine Sozialversicherungsnummer, ist das Geburtsdatum anzugeben. Rz 8207n: Modalitäten für die Verpflichtung zum Einbehalt und der Abfuhr der Abzugsteuer sind in der Leitungsrechte-DatenübermittlungsverordnungLeitungsrechte-Hochwasserschutz-Datenübermittlungsverordnung - LeitungsrechteLeitungsrechte-Hochwasserschutz-DÜV-DÜV, BGBl. II Nr. 321/2018 idF…

GebR 2025 Rz 1745–175029.4. Befreiung für Leitungsrechte (Rechtslage bis 31. Dezember 2024)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…von Hochwasserschäden (Rechtslage ab 1. Jänner 2025) Rz 1749: Entgelte im Zusammenhang mit dem einem Rechtsträger (§ 107 Abs. 2 Z 2 EStG 1988) eingeräumten Recht, Grund und Boden nach Maßgabe der Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes - WRG 1959, BGBl. Nr. 215/1959, zur Abwehr von Hochwasserschäden durch…

EStR 2000 Rz 1298–13045.5.3 Arbeitsplatzpauschale (§ 4 Abs. 4 Z 8 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…5.5.4 Zuwendungen in Katastrophenfällen (4 Abs. 4 Z 9 EStG 1988) Rz 1304: Gemäß § 4 Abs. 4 Z 9 EStG 1988 sind Geld- und Sachzuwendungen im Zusammenhang mit der Hilfestellung in Katastrophenfällen (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden), wenn sie der Werbung dienen…

EStR 2000 Rz 4830–483914.6 Freiwillige Zuwendungen und Zuwendungen an Unterhaltsberechtigte (§ 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…7 EStG 1988 (siehe dazu LStR 2002 Rz 565 bis 573) siehtsehen die Abzugsfähigkeit von bestimmten freiwilligen Zuwendungen als Betriebsausgaben bzw. Sonderausgaben vor. Ab der Veranlagung 2002 sind Geld- oder Sachaufwendungen im Zusammenhang mit der Hilfestellung in Katastrophenfällen (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) Betriebsausgaben…

EStR 2000 Rz 7324–734227.3 Einkünfte aus besonderen Waldnutzungen (§ 37 Abs. 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…einen langen Zeitraum spricht nicht gegen die Anwendbarkeit des § 37 Abs. 6 EStG 1988. Eine Waldnutzung infolge höherer Gewalt ist beispielsweise in folgenden Fällen gegeben: Waldnutzungen insbesondere infolge von Wind-, Schnee- oder Eisbruch/wurf, Insektenfraß, Hochwasser, Brand, Lawinen, Muren oder Blitzschlag. Folgehiebe hiezu (Ausgleichshiebe, Schlagfrontbegradigungen…