Haftpflichtversicherung Rz 1554: Siehe Rz 1271. Hallenbad Rz 1555: Betriebsausgaben liegen vor, wenn das Hallenbad zum Betriebsvermögen eines Hotelbetriebes gehört (gilt sinngemäß auch für Sauna, Solarium usw.). Hinsichtlich der Nichtabzugsfähigkeit siehe Rz 4724. Handy Rz 1556: Siehe "Telefonkosten" (Rz 1657). Hausgehilfin Rz 1557: Siehe "Kinderbetreuung…
…Dienstverhältnis dar (vgl. UFS 02.04.2007, RV/0539-K/06). Siehe auch Beispiele Rz 10663. 9.1.3.23 Prämien für KFZ-Versicherungen Rz 664: Bezahlt der Arbeitgeber Prämien zu einer KFZ-Haftpflichtversicherung für ein arbeitnehmereigenes KFZ, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Vom Arbeitgeber bezahlte…
…1.5.3 Betriebliche Sach- und Schadensversicherung Rz 1270: Soweit derartige Versicherungen auf das Betriebsvermögen oder die Betriebsführung bezogen sind, sind die Prämien als Betriebsausgaben abzugsfähig. Darunter fallen insbesondere Feuerversicherungen und sonstige Sachversicherungen für Betriebsgebäude und Maschinen, Einbruchsversicherungen, Transportversicherungen sowie Haftpflichtversicherungen (zB Berufs- oder Betriebshaftpflicht).
5.9.31 Vermögensschadenversicherung Rz 393a: Haftpflichtversicherungen zur Abdeckung eines Vermögensschadens infolge Fehlhandelns von Führungskräften (Vermögensschadenversicherungen) sind steuerlich wie folgt zu beurteilen: Versicherungsnehmer und Begünstigter aus dem Vertrag ist das Unternehmen (Arbeitgeber): Die Prämienzahlungen sind beim Arbeitgeber Betriebsausgaben, beim Arbeitnehmer liegt kein Vorteil aus dem…
…von der Behörde, sondern von privaten Zulassungsstellen ausgestellt werden, gebührenpflichtig. Dafür kommen gemäß § 40a KFG 1967 in Österreich zum Betrieb der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung berechtigte Versicherer in Betracht. Durch einen Bescheid des Landeshauptmanns werden sie ermächtigt, eine Zulassungsstelle einzurichten und zu betreiben. Der Gebühr nach § 14…
…vertraglich die Verpflichtung übernimmt, Versicherungsverträge abzuschließen und zu finanzieren (vgl. VwGH 30.3.2000, 99/16/0372). Das gilt auch für die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Wird vertraglich vereinbart, dass der Leasingnehmer eine Versicherung abzuschließen hat, so ist diese Teil der Bemessungsgrundlage (vgl. VwGH 17.2…
…nach § 5 Abs. 1 Z 1 VersStG 1953 bei der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für im Inland zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge geregelt. Die motorbezogene Versicherungssteuer ist daher ein Betrag, der zusätzlich zur Versicherungssteuer (11% vom Versicherungsentgelt der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung) eingehoben wird. Sie besteht in einem festen Betrag…
…einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung befreit sind und damit nicht der motorbezogenen Versicherungssteuer unterliegen. In diesen Fällen ist die Befreiungsbestimmung des § 2 Abs. 1 Z 1 KfzStG 1992 anwendbar, womit diese Kraftfahrzeuge zwar grundsätzlich der Kraftfahrzeugsteuer unterliegen, jedoch befreit werden. Wird jedoch eine freiwillige Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen…
…und unterliegen als solche nicht der Kraftfahrzeugsteuer, sondern aufgrund der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung(spflicht) der motorbezogenen Versicherungssteuer und sind daher gegebenenfalls von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Die im Inland zugelassenen Lkw oder auch Anhänger unterliegen nicht der motorbezogenen Versicherungssteuer, sodass entsprechende Befreiungstatbestände im Regime der motorbezogenen…
… 2 Abs. 1 Z 1 KfzStG 1992 von dieser befreit (siehe Rz 136 sowie Rz 1401). In Fällen, in denen der der Fahrzeugbesitzer freiwillig eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abschließt, unterliegt das Kraftfahrzeug hingegen grundsätzlich der motorbezogenen Versicherungssteuer. In diesen Fällen kommt die Befreiung von der motorbezogenen…
…wurden. Rz 1692: Weicht der Zeitraum des Versicherungsverhältnisses von einem vollen Kalendermonat ab, ist die motorbezogene Versicherungssteuer nur anteilig zu entrichten (siehe Rz 1696). Rz 1693: Die motorbezogene Versicherungssteuer beträgt für jeden Monat des Bestehens eines Versicherungsvertrages über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Krafträder (L1e, L2e…
…drei Jahre darf keine Kraftfahrzeugsteuer gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 lit. c KfzStG 1992 beim Versicherungsnehmer festgesetzt werden, da die Kraftfahrzeugsteuer nur zu erheben ist, wenn keine Haftpflichtversicherung, auf die § 6 Abs. 3 VersStG 1953 anzuwenden ist, besteht. Hinsichtlich der motorbezogenen Versicherungssteuer siehe Beispiel…
…die sich im Rahmen der beruflichen Verwendung des Fahrzeuges ereignen, als Werbungskosten geltend gemacht werden, soweit der Schaden nicht durch eine Versicherung (Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, eigene Kaskoversicherung) gedeckt ist. Eine berufliche Verwendung ist auch bei Unfällen im Rahmen von Familienheimfahrten (siehe Rz 354 ff) sowie…
… 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 steuerpflichtig (EStR 2000 Rz 6878). Dasselbe gilt für Schadenersatzleistungen in Form der Abgeltung des Verdienstentganges durch die Haftpflichtversicherung eines Unfallgegners (VwGH 27.06.2000, 99/14/0330). Entschädigungen fallen dann unter § 32 Abs. 1 Z 1…
…0175). Sinngemäß sind die Stromkosten bei Elektroautos als abzugsfähige Ausgaben zu sehen, zumal sie weitgehend wertunabhängig sind. Zu kürzen sind folgende Kosten: AfA Zinsen Kosten einer Kaskoversicherung Haftpflichtversicherungsprämie einschließlich motorbezogene Versicherungssteuer (VwGH 18.12.2008, 2006/15/0169) Die Kürzung hat mit dem Prozentsatz zu…