RIS AI
7 117 Treffer574 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 3482–3532Investitionszuschüsse
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…betreffen. Nachschusspflicht Rz 3494: Wird zwischen einer GmbH und ihren Gesellschaftern vereinbart, dass die Gesellschafter bei ihrem Ausscheiden aus der GmbH dieser eine Vergütung in Höhe der hypothetischen Liquidationskosten zu leisten haben, so sind die Gesellschafter während ihrer Gesellschafterstellung mangels konkret drohender Verpflichtung nicht berechtigt…

RAE Rz 24–501.2. Keine Änderung der Fälligkeit
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Sofern dieses Guthaben ohne Buchung der ESt-Nachforderung für die zeitgerechte Entrichtung der Geldstrafe zur Verfügung gestanden wäre, entsteht keine Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages, wenn die Geldstrafe bis zu dem Tag der Fälligkeit der ESt-Nachforderung in ausreichender Höhe entrichtet wird. Randzahlen 51 bis…

GMSR Rz 9413. Strafbestimmungen, Missbrauch und interne Kontrollmaßnahmen (§§ 107 bis 111 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Verletzung der Meldepflichten nach § 3 GMSG vor. Von dieser Strafbestimmung ist jedoch nur die Verletzung von Meldepflichten umfasst, die für die ausländischen Steuerbehörden unerlässlich sind. Werden mehrere Verpflichtungen verletzt, so ist gemäß § 21 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG, BGBl. Nr. 129/1958) auf eine einzige Geldstrafe zu…

KStR 2013 Rz 768–775Gehaltsnachzahlungen
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses nachgebucht, hält eine derartige Vorgangsweise einem Fremdvergleich nicht stand (VwGH 26.9.2000, 97/13/0143). Sonstiges siehe Stichwort "Dienstverhältnis", Rz 734 bis 736. Geldstrafe Rz 769: Siehe Stichwort "deliktisches Verhalten", Rz 730. Gemeinnützigkeit Rz 770: Verdeckte Ausschüttungen stehen der…

EStR 2000 Rz 650–6524.3.2.4.3 Bilanzberichtigung betreffend Fehler, die verjährte Veranlagungszeiträume betreffen (§ 4 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 idF des AbgÄG 2012)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…2 Z 2 EStG 1988 würden hingegen 370.000 Euro aufwandswirksam berücksichtigt, da die AfA der Jahre 2003 bis 2006 in Höhe von insgesamt 40.000 Euro zusätzlich als Abschlag aufwandswirksam wäre. Dieses Ergebnis ist vom richtigen Totalergebnis weiter entfernt als das Ergebnis ohne Anwendung…

RAE Rz 712–7386.4. Verrechnungsweisungen (§ 214 Abs. 4 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…zu nehmen und anlässlich der Festsetzung (gezielt) auf das Abgabenkonto umzubuchen. Rz 724: § 214 Abs. 4 lit. b BAO stellt zusätzlich zu § 213 Abs. 3 letzter Satz BAO sicher, dass Zahlungen, die der Abgabepflichtige zur Abdeckung von im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren verhängten Geldstrafen und Wertersätzen oder…

GK-04105. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

…Sicherheit in der Höhe von 1.453 € für die vorstehend genannten Übertretungen oder Zuwiderhandlungen gilt im Hinblick auf § 34 Abs. 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 ZollR-DG auch für die Zollorgane. Bei Verdacht einer Übertretung des Unternehmers gilt dabei der Lenker als…

GK-04005.2. Gelegenheitsverkehre
geltende FassungRichtlinien23.06.2009

…Sicherheit in der Höhe von 1.453 € für die vorstehend genannten Übertretungen oder Zuwiderhandlungen gilt im Hinblick auf § 34 Abs. 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 ZollR-DG auch für die Zollorgane. Bei Verdacht einer Übertretung des Unternehmers gilt dabei der Lenker als…

GK-04105.2. Lenker
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

… 37a VStG bei Verdacht einer Übertretung der Vorschriften über den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (§ 11 und § 12 GelverkG) ein Betrag bis zu 1.453 € festgesetzt werden. Die Ermächtigung zur Einhebung einer vorläufigen Sicherheit in der Höhe von 1.453 € für die vorstehend genannten…

GK-04005.2.2. Lenker
geltende FassungRichtlinien23.06.2009

… 37a VStG bei Verdacht einer Übertretung der Vorschriften über den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen (§ 11 und § 12 GelverkG) ein Betrag bis zu 1.453 € festgesetzt werden. Die Ermächtigung zur Einhebung einer vorläufigen Sicherheit in der Höhe von 1.453 € für die vorstehend genannten…

GK-02006. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…Gesamtbetrag von 1 500 Euro, maximal jedoch 30% der für die jeweilige Übertretung gesetzlich vorgesehenen Höchststrafe, festgesetzt werden. Die Ermächtigung zur Einhebung einer vorläufigen Sicherheit in der Höhe von 1 500 Euro für die vorstehend genannten Übertretungen oder Zuwiderhandlungen gilt im Hinblick auf § 34 Abs…

LStR 2002 Rz 691–69510.3 Durchlaufende Gelder, Auslagenersatz (§ 26 Z 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien20.03.2014

…87/13/0183, betr. Telefonpauschale). Rz 694: Ersetzt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer jene Beträge, die letzterer für Geldstrafen aufzuwenden hatte, die über ihn wegen in Ausübung des Dienstes begangener Verwaltungsübertretungen (Überladung von KFZ) verhängt wurden, handelt es sich weder um durchlaufende Gelder noch um Auslagenersatz…

RAE Rz 1490–151117. Aussetzung der Einbringung (§ 231 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…1510: Auf im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren verhängte Geldstrafen und Wertersätze kann § 231 BAO nur angewendet werden, wenn Einbringungsmaßnahmen weder Erfolg hatten noch einen solchen versprechen und der Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe gegenwärtig nicht möglich ist, aber die Möglichkeit besteht, dass der Betrag zu einem späteren Zeitpunkt einbringlich…

VPR 2021 Rz 471–4753.2.3.5. Übermittlung der Dokumentation
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…für die eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 50.000 Euro vorgesehen ist. Die Pflicht wird verletzt, wenn der Bericht nicht fristgerecht oder meldepflichtige Punkte der Anlage 1-3 nicht oder unrichtig übermittelt werden. 3.2.3.6. Automatischer Austausch der länderbezogenen Berichte Rz…

LStR 2002 Rz 3855.9.23 Prozesskosten
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

…über die Höhe des Arbeitslohnes, über Schadenersatzforderungen aus dem Dienstverhältnis) sind Werbungskosten. Kosten eines gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Strafverfahrens sind grundsätzlich nicht abzugsfähig. Verfahrenskosten stellen nur dann Werbungskosten dar, das in engem Zusammenhang mitwenn die zur Last gelegte Handlung ausschließlich und unmittelbar aus der beruflichen Tätigkeit…

LStR 2002 Rz 656–6619.1.3.9 Dienstreisen
geltende FassungRichtlinien20.12.2021

…die nach dem FLAG gewährt werden, zählen nicht zum Arbeitslohn. 9.1.3.12 Geldstrafen Rz 659: Ersetzt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer jene Beträge, die letzterer für Geldstrafen aufzuwenden hatte, die über ihn wegen in Ausübung des Dienstes begangener Verwaltungsübertretungen (Überladung von Kraftfahrzeugen) verhängt wurden…

KStR 2013 Rz 728–736Dauerrechtsverhältnisse
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Insb. bei einem ausschließlich im Interesse der Gesellschaft liegenden Verstoß wird grundsätzlich eine verdeckte Ausschüttung nicht angenommen werden können (zB Geldstrafen wegen verbotener Beschäftigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz). In diesem Fall liegt allenfalls ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor. Devisentermingeschäfte Rz 731: Siehe das Stichwort "Risikogeschäfte…

RAE Rz 1830–184521. Einhebungsverjährung (§ 238 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Abgabenbescheid die Abgabe höher festgesetzt wird als im früheren Bescheid. In solchen Fällen, nicht jedoch bei Selbstbemessungsabgaben und Umsatzsteuerjahresbescheiden, tritt die Fälligkeit des gegenüber dem früheren Bescheid festgesetzten Mehrbetrages erst einen Monat nach Zustellung des neuen Abgabenbescheides ein. Rz 1838: Nach Eintritt der Einhebungsverjährung hat…

RAE Rz 1–231. Fälligkeit und Zahlungsfristen (§ 210 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…der Bekanntgabe eines Abgabenbescheides abhängig, tritt aber zu einem anderen Zeitpunkt als mit Ablauf eines Monates nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides ein. Beispiel: In den Fällen des § 32 GebG wird die Gebühr mit der Verkündung des mündlichen Bescheides fällig. Rz 12: Im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren verhängte Geldstrafen…

VB-03323. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…des § 146 FinStrG begangen, so kann mit Zustimmung des Beschuldigten über alle Finanzvergehen mit vereinfachter Strafverfügung gemäß § 146 FinStrG erkannt werden. Das im § 146 Abs. 1 FinStrG vorgesehene Höchstausmaß der Geldstrafe kann dabei um die Hälfte überschritten werden und beträgt somit 2.1753.000 Euro.