…Die Behörde ist berechtigt, die Schätzung der Nutzungsdauer zu überprüfen, auch wenn sie die vom Steuerpflichtigen bisher vorgenommene Schätzung in den Vorjahren unbeanstandet gelassen hat. Dem Grundsatz von Treu und Glauben könnte diesfalls nur dann Bedeutung beigemessen werden, wenn die Abgabenbehörde selbst eine später als…
…dabei im Bereich des EStG 1988 entwickelten Grundsätze gelten auch für den Bereich des KStG 1988. Im Bereich der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich sind Einnahmen in dem Zeitpunkt zu berücksichtigen, in dem die Vermögensvermehrung eintritt, Ausgaben dann, wenn die Vermögensminderung eintritt (Sollprinzip). Bei der Gewinnermittlung gemäß …
…KStG 1988 als sachliche Steuerbefreiung zusteht. Rz 1433: Aus § 19 Abs. 5 KStG 1988 ergibt sich, dass der Besteuerungszeitraum mit dem Ende des Wirtschaftsjahres beginnt, das unmittelbar vor Wirksamwerden des Auslösungsbeschlusses abgelaufen ist, wobei es darauf ankommt, für welchen Zeitpunkt die Auflösung beschlossen wurde. Beispiel: …
…1994, 93/14/0179). Einzelfälle: Abgrenzbare Teilleistungen Rz 2154: Die allgemeinen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung umfassen auch die Bewertungsgrundsätze, wozu auch das Realisationsprinzip zählt. Danach dürfen Gewinne erst ausgewiesen werden, wenn sie realisiert sind. Gewinnrealisierung darf erst angenommen werden, wenn der Gewinn durch einen Umsatz verwirklicht…
…1) aufzunehmen, sondern nur in der ZM zu erfassen (siehe Rz 4166). Rz 2688: Abzuziehen sind die in den Veranlagungszeitraum fallenden, nach § 12 UStG 1994 abziehbaren Vorsteuerbeträge (siehe unten Rz 2701 bis Rz 2703). Rz 2689: Nach dem Grundsatz der Einheit des Unternehmens (§ 2 Abs…
…und am 5.1.02 bezahlt; Zurechnung zum Jahr 02 (Fälligkeit entscheidend). Beispiel 3: Miete für 12/01 wird am 1.1.02 fällig und am 30.12.01 bezahlt; Zurechnung zum Jahr 02, also dem Jahr der Fälligkeit. Randzahlen 4633 bis 4700: derzeit frei
…Was als Wirtschaftsgut den Bewertungsgegenstand darstellt, ist den Rz 452 f zu entnehmen. Dem Grundsatz der Einzelbewertung entspricht in erster Linie das Identitätspreisverfahren (siehe Rz 2313 f). Rz 2136: Nicht vom Saldierungsverbot umfasst sind positive und negative Wirtschaftsgüter dann, wenn sie als Bewertungseinheit angesehen werden…
…724: Im Falle der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteiles mit Gewinnermittlung nach §§ 4 Abs. 3 und 17 EStG 1988 oder nach den Pauschalierungsverordnungen für das Gaststätten- und BeherbergungswesenGastgewerbe, für Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändler, oder für Drogisten oder die Individualpauschalierung, ist der Gewinn aus…
28.5.3 Fälligkeit der Vorauszahlungen 28.5.3.1 Vorauszahlung als Jahresbetrag Rz 7563: Die gemäß § 45 Abs. 1 EStG 1988 ermittelte Vorauszahlung ist stets, also auch wenn erstmals steuerpflichtige Einkünfte unterjährig bezogen werden, als Jahresbetrag festzusetzen. Beispiel: Die Vorauszahlung wird erstmals (Geschäftseröffnung am…
…das Wirtschaftsjahr darf nur einen Zeitraum umfassen, der maximal zwölf Monate beträgt (zum Liquidationszeitraum siehe Rz 1431 bis 1435). 3.4.1.1 Abweichendes Wirtschaftsjahr Rz 412: Grundsätzlich stimmt das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr überein; eine Gewinnermittlung auf ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr dürfen vornehmen…
…Vorsteuer) noch eine Umsatzsteuerzahllast anzusetzen. Das Betriebsausgabenpauschale ist als Nettogröße zu werten. Ungeachtet des Umstandes, ob bei der Umsatzsteuer eine Vorsteuerpauschalierung nach § 14 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 gewählt worden ist oder die tatsächlichen Vorsteuern angesetzt worden sind, darf daher aus dem Betriebsausgabenpauschale keine…
… 189 Abs. 1 Z 2 UGB rechnungslegungspflichtig (siehe Rz 430k) und können daher vor Eintritt der Rechnungslegungspflicht den Gewinn nicht nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln. Ein zustimmungsbedürftiger Vorgang liegt vor, wenn die Wahl des vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahres im Rahmen des Überganges zur Gewinnermittlung nach…
…schon der Zeitpunkt des Zufließens an den Fonds bzw. der Realisierung im Fonds entscheidend, sondern die "Zurechnung" an den Anteilinhaber. Bei tatsächlichen Ausschüttungen erfolgt die ertragsteuerliche Erfassung nach allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen. Rz 285: Für die Ermittlung der Einkünfte des Anteilinhabers ist die Anzahl der im…
…sondern indirekt aus der Abrechnung mit dem Sozialversicherungsträger ermittelt werden, widerspricht den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Kassenführung und ist nicht zulässig. Ebenso wenig ist in einem derartigen Fall eine pauschale Kürzung der indirekt ermittelten Betriebseinnahmen um nicht vereinnahmte Rezeptgebühren zulässig. Rz 664a: Bei Betriebsübertragungen mit Buchwertfortführung…
…6.00 bis 20.2.200220.2.02; eine Zuordnung zu einzelnen Monaten ist nicht möglich: der für insgesamt 19 volle und 2 angefangene Monate vorausgezahlte Betrag von 100.000 S ist zu 7/21 2000im Jahr 00, zu 12/21 2001im Jahr 01 und…
…der Veröffentlichung der für die ertragsteuerliche Behandlung relevanter Daten durch die Meldestelle gemäß § 12 KMG auf Grund einer fristgerechten Meldung (Meldefonds). 3.In allen anderen Fällen zum 31. Dezember eines jeden Jahres (Nichtmeldefonds). Dies entspricht im Ergebnis der Behandlung bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern nach der…
4.1.2.4 Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nach § 17 EStG 1988 Rz 428: Zu den allgemeinen Grundsätzen der Gewinnermittlung nach § 17 EStG 1988 siehe EStR 2000 Rz 4100 ff.
…99/15/0143). Der Rücktritt von der erstmalig beanspruchten Basispauschalierung löst keine Sperrfrist nach § 17 Abs. 3 EStG 1988 aus (VwGH 21.09.2006, 2006/15/0041). Rz 4134: Hat sich der Steuerpflichtige der Basispauschalierung (erstmals) bedient, so ist ein Wechsel zur Gewinnermittlung durch Buchführung…
…ein durchlaufender Posten (§ 4 Abs. 3 dritter Satz EStG 1988) behandelt wird, bleibt sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite außer Ansatz. Alle Einnahmen und Ausgaben werden daher nur netto angesetzt. Das Nettosystem ist nur bei solchen Steuerpflichtigen zulässig, bei denen die Umsatzsteuer…
…Umsatzsteuer) | | 20.000 S Ende Jänner des Folgejahres, wenn für die betreffende Lieferung die Umsatzsteuer gemäß § 19 Abs. 2 Z 1 lit. a UStG 1994 dem Finanzamt gegenüber entsteht, ist der Umsatzsteuerbetrag von 20.000 S vom Interimskonto auf das entsprechende Verbindlichkeitenkonto umzubuchen.