1.1.4. Gerichtsgebühren für Eintragungen in das Grundbuch (§ 1 Z 4 NeuFöG) Rz 29: Für die Befreiung von den Gerichtsgebühren bezüglich Eingaben und Eintragungen ins Grundbuch gelten die Ausführungen zu den Stempelgebühren nach dem Gebührengesetz bzw. zur Grunderwerbsteuer sinngemäß (vgl. Rz 5 ff und…
11. Zeitlicher Geltungsbereich (§ 6 NeuFöG) Rz 201: Das Neugründungs-Förderungsgesetz ist anzuwenden auf Neugründungen nach dem 1. Mai 1999 und Betriebsübertragungen nach dem 31. Dezember 2001. § 5a Abs. 2 NeuFöG idF des BG BGBl. I Nr. 132/2002 ist auf Betriebsübertragungen nach dem 31. Dezember…
…ff, Rz 152 f) | § 1 Z 4 NeuFöG | Gerichtsgebühren für die Eintragung in das Grundbuch zum Erwerb des Eigentums (TP 9 lit. a und b GGG) für die Einbringung von Grundstücken auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage unmittelbar im Zusammenhang mit der Neugründung des Betriebes, soweit…
…Befreite Abgaben Rz 147: Grundsätzlich gelten für Betriebsübertragungen dieselben Befreiungen von Abgaben, Gebühren und Beiträgen wie für Neugründungen, ausgenommen die Befreiungen von den Gerichtsgebühren für die Eintragung in das Grundbuch gemäß § 1 Z 4 NeuFöG und den lohnabhängigen Abgaben gemäß § 1 Z 7 NeuFöG (siehe …
…sowie Geldbereitstellungskosten im weiteren Sinne, wie bspw. Kreditprovisionen, Kreditgebühren, Kosten der grundbücherlichen Sicherstellung für Darlehen bzw. Kredite. Zur Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen bei Einkünften aus privaten Grundstücksveräußerungen siehe Rz 6666. Zur Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen bei Einkünften aus Spekulationsgeschäften siehe Rz 6704. Zur Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen bei…
…auf die Mitunternehmerschaft übergehen. Soweit es zivilrechtlich zu einem Wechsel auf eine neu entstehende oder bestehende Mitunternehmerschaft kommt, ist der Nachweis der tatsächlichen Übertragung bei Vorliegen von Realvermögen durch die Grundbuchseintragung, zumindest aber durch eine Übertragungsaussage im Zusammenschlussvertrag mit gleichzeitig gefertigter Aufsandungserklärung, die den jederzeitigen…
…gewahrt, wenn nach Eintritt der Vollstreckbarkeit der Abgabenforderung das Verwertungsverfahren eingeleitet wird. 18.6. Sicherstellung auf unbewegliches Vermögen Rz 1560: Bei Sicherstellungen auf unbewegliches Vermögen und auf grundbücherlich sichergestellte Geldforderungen kommt neben einer gerichtlichen Exekution zur Sicherstellung auch eine grundbücherliche Vormerkung gemäß § 38 lit. c…
…15 GrEStG 1987). 3.16. Grundbuchsgebühr Rz 148: Für die Erhebung der Gerichtsgebühr, die gemäß § 32 TP 9 lit. b Z 1 GGG für Eintragungen (Einverleibungen) zum Erwerb des Eigentums und des Baurechtes in das Grundbuch anfällt, ist im Fall der Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer das…
2.2.2. Sachlicher Zuständigkeitsaspekt Rz 70: Das Finanzamt für Großbetriebe hat keine umfassende Zuständigkeit für alle (bundesrechtlich geregelten) Abgaben, sondern nur für jene, die ein in § 61 Abs. 1 BAO genannter Abgabepflichtiger zu entrichten hat und nur sofern die Abgabe nicht gemäß § 61 Abs…
Sicherstellung Rz 1640: Die grundbücherliche Sicherstellung von betrieblichen Darlehen ist betrieblich veranlasst, die Kosten sind abzugsfähig. Sonderbetriebsausgaben Rz 1641: Siehe Rz 5801 ff. Spenden Rz 1642: Spenden sind freiwillige Zuwendungen und als solche gemäß § 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 grundsätzlich nicht abzugsfähig (siehe…
…in Anspruch zu nehmen. Dazu werden in der Regel Leitungsrechte eingeräumt oder Leitungsdienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen. Für die steuerliche Beurteilung ist die Unterscheidung zwischen Leitungsrecht und Leitungsdienstbarkeit ohne Relevanz. Leitungsrechte sind im Allgemeinen mit Bau- und Nutzungsbeschränkungen für den Grundstückseigentümer verbunden, zudem kann das Grundstück…
…unbewegliche Vermögen, die Sachinbegriffe oder Rechte (§ 28 EStG 1988) im Inland gelegen sind, in ein inländisches öffentliches Buch oder Register eingetragen sind oder in einer inländischen Betriebsstätte verwertet werden. Rz 7974: Öffentliches Buch ist zB das Grundbuch, Register zB das Patentregister und das Markenregister. Verwertung…
…Baurecht gilt nach § 6 BauRG als unbewegliche Sache. Rz 1522: Von der Gebührenpflicht des § 33 TP 18 GebG wird nicht der erst mit der grundbücherlichen Eintragung zustande kommende Pfandvertrag, sondern schon die beurkundete rechtsgeschäftliche Einräumung des Pfandrechtstitels für den Pfandrechtserwerb erfasst, sohin jener schuldrechtliche Teil…
…Solarium usw.). Hinsichtlich der Nichtabzugsfähigkeit siehe Rz 4724. Handy Rz 1556: Siehe "Telefonkosten" (Rz 1657). Hausgehilfin Rz 1557: Siehe "Kinderbetreuung, Kindermädchen" (Rz 1572). Hypothekarverschreibung Rz 1558: Kosten der grundbücherlichen Sicherstellung für ein betriebliches Darlehen sind Betriebsausgaben (VwGH 7.7.1971, 0734/69). Zur Frage der…
…abgewickelt, ist die Weiterleitung des vom Erwerber auf dem Treuhandkonto erlegten Betrages nach dem Kaufvertrag idR erst nach der Aufsandungserklärung (ausdrückliche Erklärung der Einwilligung in die grundbücherliche Eintragung einer vertraglichen Änderung von Rechten) des Veräußerers und allfälliger Pfandgläubiger oder erst nach tatsächlicher Grundbuchseintragung zulässig. Zum…
…aus amtlichen Unterlagen und amtlich verwahrten Privatunterlagen. Darunter fallen auch die Beurkundungen des Notars gemäß § 89a Notariatsordnung über Eintragungen in öffentlichen Büchern. Rz 342: Nicht unter § 14 TP 4 GebG fallen Grundbuchs- und Firmenbuchauszüge, die ein Notar als Gerichtskommissär gemäß §§ 2a und 2b Gerichtskommissärsgesetz im…
…Schnitt und einer Seitenansicht) Detailzeichnungen zu einem Bauplan statistische Berechnungen Baubeschreibung (inkl. AGWR II - Datenblatt) Grundbuchsauszug Energieausweis Anrainerverzeichnis Bestätigung der Kanaldichtheitsprüfung Zustimmungserklärung des Nachbarn (siehe Rz 446) Beispiel: Werden einem gebührenpflichtigen Ansuchen um Baubewilligung für ein Gebäude ein Lageplan, ein Bauplan (bestehend aus einem Grundriss…
…Rz 1460: Folgende Vertragsausgestaltungen können für die Einräumung einer Dienstbarkeit sprechen: Verpflichtung des Grundeigentümers zur Duldung bzw. Unterlassung von Nutzungen keine Kündigungsrechte einmaliges Entgelt Publizität nach außen (insbesondere Grundbuchseintragung) 27.5.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1461: Dienstbarkeitsverträge unterliegen einer Gebühr von 2%. Rz 1462:…
…nur als Sonderausgaben berücksichtigt werden, wenn sie mindestens acht Jahre gebunden sind (siehe Rz 497 ff). Rz 521: Für den Sonderausgabenabzug ist es nicht erforderlich, dass bereits im Zeitpunkt der Aufwendungen die grundbücherliche Eintragung des Wohnungseigentümers durchgeführt wurde. Voraussetzung ist, dass im Zeitpunkt der Bezahlung…
…EStG 1988 mit Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten (siehe Rz 868). Bei Gebäuden ist grundsätzlich vom grundbücherlichen Eigentum im Zeitpunkt des Schadensfalles auszugehen. Ist der Steuerpflichtige Eigentümer auf Grund eines Eigentumserwerbs durch Bauführung, der Vereinbarung eines Superädifikates oder eines Baurechts, steht dies dem grundbücherlichen Eigentümer jedenfalls gleich…