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EStR 2000 Rz 4147–414911.3.2 Gewinnermittlung im Rahmen der Vollpauschalierung (einheitswertabhängige Gewinnermittlung; §§ 2 bis 7 LuF-PauschVO 2015)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…2. (1) Der Gewinn ist mittels eines Durchschnittssatzes von 42% vom maßgebenden Einheitswert (§ 1 Abs. 2) zu ermitteln (Grundbetrag), wenn 1.der maßgebende Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes 75 000 Euro nicht übersteigt und 2.die selbst bewirtschaftete reduzierte landwirtschaftliche Nutzfläche (§ 30 Abs. 6…

KfzBStR 2021 Rz 999B.6.2.2.5.6. Rechtslage 1. Juli 2008 bis 17. Juni 2009, idF BGBl. I Nr. 46/2008 (Änderung Malus CO2-Werte und Abgabenerhöhung)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…BGBl. I Nr. 52/2009). Dieser Erhöhungsbetrag umfasst nur den NoVA-Grundbetrag und nicht den Bonus-Malus. Beispiel 1 - Benzinfahrzeug mit CO2- und NOx-Bonus Erstzulassung EU: 7. Dezember 2008 (maßgeblich für die anzuwendende Rechtslage) Zulassung in Österreich: 16. August 2021 (maßgeblich für die Aliquotierung…

EStR 2000 Rz 4155–416211.3.2.4 Gewinn aus Weinbau (§ 4 der Verordnung)
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…der Gewinn aus Weinbau gemäß Abs. 1 erster Satz gesondert zu ermitteln, dann ist der auf die weinbaulich genutzten Grundflächen entfallende Teil des Einheitswertes bei der Berechnung des Grundbetrages (§ 2) auszuscheiden. (4) Übersteigt die weinbaulich genutzte Grundfläche nicht 60 Ar, dann sind abweichend von Abs…

EStR 2000 Rz 1245–12505.5.1.3 Beiträge zu einer inländischen gesetzlichen Krankenversicherung sowie zu den Einrichtungen der Krankenversorgung (§ 4 Abs. 4 Z 1 lit. b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…wiederum durch 12 Kalendermonate zu dividieren. Für die Ermittlung des Höchstbeitrages nach dem GSVG ist der monatliche Höchstbeitragssatz (Grundbetrag und Zusatzbeitrag) heranzuziehen. Die Addition dieser beiden Werte und anschließende Halbierung dieses Betrages ergibt das als Betriebsausgabe zu berücksichtigende arithmetische Mittel, wobei sich folgende Rechtsfolgen ergeben…

EStR 2000 Rz 5151–516915.5 Verpachtung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und Betriebsteilen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…0129) oder Ausgedingsverpflichtungen (VwGH 19.10.1987, 86/15/0129). In Fällen der Voll- und Teilpauschalierung kann bei unterjähriger Übertragung des (Teil)Betriebes der Grundbetrag gemäß § 2 der LuF PauschVO zwischen Übergeber und Übernehmer monatsweise aliquotiert werden, während die in ihrer tatsächlichen Höhe zu erfassenden…

KfzBStR 2021 Rz 962B.6.2.2. Andere Kraftfahrzeuge (§ 6 Abs. 2 NoVAG 1991) - Pkw
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Biogas, Flüssiggas Wasserstoff | Diesel: € 300 wenn partikelförmige Verunreinigung > 0,005 g/km | Keiner | 20% NoVA-Gesamtbetrag (Grundbetrag und Bonus-Malus) | Summe Boni darf maximal 500 Euro betragen und darf zu keiner Steuergutschrift führen. | 31.12.2012 - 01.03…

KfzBStR 2021 Rz 1014–1017B.6.2.4.3. Nachgewiesener CO2-Wert (§ 6 Abs. 4 Z 3 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…km) / 5 = 35%; Höchststeuersatz 32% | Bemessungsgrundlage: | 10.000,00Euro | Steuersatz: in Prozent | 32% | = NoVA Grundbetrag | 3.200,00Euro | plus Malus* (290 g/km - 275 g/km) = 15 g/km; 15 x 40 Euro = 600…

KfzBStR 2021 Rz 1023–1025B.6.3. Steuerberechnung bei Differenzbesteuerung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

… Berechnung Normverbrauchsabgabe: | NoVA Grundbetrag (24%) | 2.400,00Euro | plus Malus ((210 g/km - 275 g/km) x 40 Euro) | 0,00Euro | minus Abzugsposten* | - 100,00Euro | NoVA-Gesamt | 2.300,00Euro * Berechnung Abzugsposten: Da kein Neuwagenwert bekannt ist…

KfzBStR 2021 Rz 1252–1258B.12.9. Voraussetzungen einer Vergütung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Berechnung der NoVA-Vergütung: | Bemessungsgrundlage ohne USt und NoVA | 19.970,93 Euro | NoVA-Satz | 9% | NoVA-Grundbetrag | 1.797,38 Euro | minus anteiliger Abzugsposten* | - 262,50 Euro | = zu vergütende Normverbrauchsabgabe | 1.534,88…

KfzBStR 2021 Rz 1260–1263B.12.9.3.1. Berechnung der Vergütung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…223,95 Euro / 1,12) x 12% | 7.342,81 Euro- 881,14 Euro | Verkaufspreis (netto) | | 7.342,81 Euro Vergütungsbetrag-Grundbetrag: Verkaufspreis (netto) x 12% (Normverbrauchsabgabe): 7.342,81 Euro / 100 x 12%= 881,149 Euro881,15 Euro * * Berechnung…

EStR 2000 Rz 4150–415411.3.2.3 Gewinn aus Forstwirtschaft (§ 3 der Verordnung)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…zugrunde, ist vom Finanzamt eine fiktive Bringungslage zu ermitteln. (3) Ist der Gewinn aus Forstwirtschaft gemäß Abs. 2 gesondert zu ermitteln, ist der auf die fortwirtschaftlich genutzten Grundflächen entfallende Teil des Einheitswertes bei der Berechnung des Grundbetrages (§ 2) auszuscheiden. Rechtslage ab der Veranlagung 2020 § 3…

EStR 2000 Rz 4163–416511.3.2.5 Gewinn aus Gartenbau (§ 5 der Verordnung)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…sich nach dem Flächenausmaß, das die Außenseiten der überdachten Flächen umschließt. Bei Gewächshäusern sind daher die Außenseiten dieser Gebäude maßgebend. (5) Bei der Ermittlung des Grundbetrages (§ 2) scheidet der auf die gärtnerisch genutzten Grundflächen entfallende Anteil des Einheitswertes aus. Rechtslage Veranlagung 2015 bis 2020 § 5…

EStR 2000 Rz 416511.3.2.6 Gewinn aus Bienenzucht (Imkerei)
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…der Einheitswert, der auf die für Intensivobstanlagen zur Produktion von Tafelobst genutzten Grundflächen entfällt, bei der Berechnung des Grundbetrages (§ 2) auszuscheiden. (4) Der Gewinn aus Mostbuschenschank (Buschenschank im Rahmen des Obstbaues einschließlich alkoholfreier Getränke und Speisen) ist durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gesondert zu ermitteln. Die…

EStR 2000 Rz 4140–414611.3 Land- und Forstwirtschaft (Veranlagungsjahre 2011 bis 2014: LuF-PauschVO 2011 idF BGBl. II Nr. 164/2014; Veranlagungsjahre ab 2015: LuF-PauschVO 2015 idF BGBl. II Nr. 164/2014, BGBl. II Nr. 559/2020 bzw. BGBl. II Nr. 559/2020)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…folgenden Jahr (2017) ist der Gewinn daher mittels Vollpauschalierung zu ermitteln. Rz 4141e: Kommt es auf Grund der Hauptfeststellung zu einem Anstieg des Einheitswertes, ist auf Grund der bewertungsrechtlichen Rückwirkung des Einheitswertbescheides (siehe Rz 4141c) auch für bereits vergangene Veranlagungszeiträume der Grundbetrag gemäß § 2 Abs…

KfzBStR 2021 Rz 812–817B.5.3.2.1. Erwerb bei befugtem Fahrzeughändler aus dem EU-Raum
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…| Bemessungsgrundlage (netto) | 21.821,71 Euro | NoVA-Satz: (250 g/km* - 102 g/km) / 5 = 29,6 | 30% | = NoVA Grundbetrag | 6.546,51 Euro | plus Malus (250 g/km* - 170 g/km) = 80 g/km…

KfzBStR 2021 Rz 930–935B.6.1.8. Import von Gebrauchtfahrzeugen aus dem Unionsgebiet (§ 6 Abs. 8 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Leistung: 110 kW | Bemessungsgrundlage (netto) | 20.000,00 Euro | NoVA-Satz: (220 g/km* - 102 g/km) / 5 | 24% | = NoVA Grundbetrag | 4.800,00 Euro | plus Malus (220 g/km* - 170 g/km) = 50 g/km…

KfzBStR 2021Anhang III: Berechnungsübersicht
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Flüssiggas Wasserstoff | Diesel: € 300 wenn partikelförmige Verunreinigung > 0,005 g/km | Keiner | 20% NoVA-Gesamtbetrag (Grundbetrag und Bonus-Malus) | Summe Summe Boni darf maximal 500 Euro betragen und darf zu keiner Steuergutschrift führenBoni darf maximal 500 Euro betragen und…

KfzBStR 2021Wohnmobile - Aufbauart "SA" (Klasse M1 / KN 8703)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Flüssiggas Wasserstoff | Diesel: € 300 wenn partikelförmige Verunreinigung > 0,005 g/km | Keiner | 20% NoVA-Gesamtbetrag (Grundbetrag und Bonus-Malus) | Summe Summe Boni darf maximal 500 Euro betragen und darf zu keiner Steuergutschrift führenBoni darf maximal 500 Euro betragen und…

UStR 2000 Rz 644–6534. Bemessungsgrundlage (§ 4 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

4. Bemessungsgrundlage (§ 4 UStG 1994) 4.1. Entgelt Rz 644: Bei Lieferungen und sonstigen Leistungen ist Bemessungsgrundlage das Entgelt. Die Umsatzsteuer selbst gehört nicht zum Entgelt, jedoch andere Abgaben, zB Verbrauchs-, Energie- und Vergnügungssteuern, Werbeabgabe sowie der Altlastenbeitrag. Nicht zum Entgelt zählen Zuwendungen, die ohne…

UStR 2000 Rz 688–6965. Bemessungsgrundlage für die Einfuhr (§ 5 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2020

5. Bemessungsgrundlage für die Einfuhr (§ 5 UStG 1994) 5.1. Zollwert als Bemessungsgrundlage Rz 688: Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer bei der Einfuhr (siehe Rz 101 ff) ist der Zollwert, soweit nicht ein Veredelungsentgelt heranzuziehen ist (siehe Rz 689). Die Ermittlung des Zollwertes ist unter Beachtung…