…14/0015), für Dienstgeberbeiträge (VwGH 25.1.2000, 96/14/0080) und für veranlagte Körperschaftsteuer. Rz 816: Eine Verletzung der Gleichbehandlung von Gläubigern kann sich nicht nur bei Abzahlung bereits bestehender Verbindlichkeiten ergeben, sondern auch bei Barzahlung neuer Materialien (VwGH 7.9.1990, 89/14…
…140 bis 156 der Insolvenzordnung vergleichbar ist. Inhaltlich werden dadurch sämtliche Gewinne aus einem Schulderlass, die durch Gläubigerverzichte im Rahmen eines geordneten und strukturierten Sanierungsprozesses erzielt werden, unabhängig davon gleich behandelt, ob es sich um eine gerichtliche Sanierung gemäß §§ 140 bis 156 der Insolvenzordnung oder…
…Verfahren der aktiven Veredelung zusammengelegt werden. (49) Im Interesse der Rechtssicherheit und der Gleichbehandlung der Wirtschaftsbeteiligten müssen die Fälle aufgeführt werden, in denen eine Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die aktive und passive Veredelung erforderlich ist. (50) Um den Wirtschaftsbeteiligten größere Flexibilität bei der Verwendung…
…Zollbehörden auf Unionsebene festgelegt werden, da für die bisher einzelstaatliche Rechtsvorschriften erforderlich waren. (46) Zur Ergänzung der Vorschriften über die Überführung von Waren in ein Zollverfahren und zur Gewährleistung einer Gleichbehandlung der Beteiligten, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV delegierte…
…da vor Fälligkeit eben keine Aufrechnungserklärung abgegeben werden kann. Rz 144: Tritt der neue Gläubiger (Zessionar, Pfandgläubiger) mit seiner Zahlungsaufforderung an die Bundesdienststelle jedoch erst zu einem Zeitpunkt heran, in dem die Abgabenforderung bereits fällig geworden ist, kann die Bundesdienststelle mit der entsprechenden Aufrechnungserklärung vorgehen…
…Vereinbarung keinen wertneutralen Ausgleich eines Vorteiles der Körperschaft dar (VwGH 22.3.1991, 90/13/0252). Forderungen, Zuwendungen an andere Gesellschafter Rz 618: Werden Forderungen an zwei Anteilsinhaber nicht verzinst, liegt grundsätzlich eine verdeckte Ausschüttung vor. Sind die Anteilsinhaber wiederum Gläubiger des Hauptgesellschafters der Körperschaft…
1.5. Behandlung der Anteilsinhaber (§ 5 und § 3 UmgrStG) 1.5.1. Allgemeines Rz 256: Während die §§ 2 bis 4 UmgrStG im Wesentlichen die steuerrechtlichen Folgen für eine Verschmelzung nach Art. I UmgrStG bei der übertragenden und übernehmenden Körperschaft regeln, befasst sich § 5 UmgrStG mit…
…von natürlichen Personen aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität und des Geschlechts, insbesondere auch auf Grund von Schwangerschaft und Elternschaft, ist begünstigt. Dazu zählt auch die Förderung der Gleichbehandlung in der Arbeitswelt. Heimatkunde…
…persönlichen Gebrauch. Die Grenzen dieser Steuerbefreiung ergeben sich aus dem Erfordernis der Gegenseitigkeit. Der Grundsatz der Gleichbehandlung im Sinne des § 1 Abs. 3 IStVG ist sinngemäß anzuwenden. Rz 358: Voraussetzungen Voraussetzung der Steuerbefreiung ist die Vorlage einer vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten ausgestellten…
…Gebühr beträgt 1% des Wertes der Verbindlichkeit, für welche die Hypothek eingeräumt wird bzw. des Höchstbetrages. 27.8.4. Entstehen der Gebührenschuld, Gebührenschuldner, Haftung Rz 1535: Die Hypothekarverschreibung ist ein einseitig verbindliches Rechtsgeschäft. Zum Entstehen der Gebührenschuld siehe Rz 1046 ff. Gebührenschuldner ist der Gläubiger (…
…können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben. Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird in der Arbeitsrichtlinie auf die geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter. Bundesministerium für Finanzen…
…für die Nachsicht (§ 236 BAO) das Vorliegen der maßgeblichen Voraussetzungen bei allen Mitschuldnern gefordert wird, genügt es für eine Maßnahme nach § 237 BAO, wenn die Billigkeitsgründe lediglich in der Person des antragstellenden Gesamtschuldners gelegen sind (VwGH 30.3.20008.9.2009, 992009/17/0117/16…
…Z 2 lit. b zweiter Teilstrich KStG 1988 auch auf Gewinne nicht anzuwenden, die in einem Veranlagungszeitraum anfallen, der von einem Insolvenzverfahren betroffen ist. Von einem Insolvenzverfahren betroffen sind bei Abschluss eines Sanierungsplanes sämtliche Veranlagungszeiträume seit dem Veranlagungszeitraum, in den die Insolvenzeröffnung fällt, bis zum…
…Teilungsmasse durch Zuordnung einer "Restgröße" (siehe dritter Bulletpoint) bzw. durch rückwirkende Korrekturen gemäß § 16 Abs. 5 Z 4 UmgrStG wesentlich mehr Passiva zugeordnet, als dem Verhältnis der Verkehrswerte der Teilungsmassen vor Abzug der Schulden entspricht, kann ein verdeckter Spitzenausgleich vorliegen (siehe Rz 1531 und 1617).
…"Betriebsverpachtung", Rz 711. Forderungsankauf Rz 758: Der Forderungsankauf des Anteilsinhabers kann unter Umständen zu einer verdeckten Ausschüttung führen. Beispiel: Der Gesellschafter-Geschäftsführer erwirbt in jenem Zeitraum, in dem ein Gläubiger seiner Gesellschaft auf Forderungen verzichtet, eine Restforderung von 54.000 Euro um rund 11.000…
…ist § 227 BAO mit Ausnahme des Abs. 4 anzuwenden (§ 228 erster Satz BAO). Eine Mahnung ist jedoch nicht erforderlich, wenn dem Abgabepflichtigen spätestens eine Woche vor dem Ablauf der Nachfrist gemäß § 210 Abs. 5 BAO eine Buchungsmitteilung zugesendet wurde. 6.8. Besondere Verrechnungsvorschriften (§ 214 Abs…
…Hinsichtlich der Abgrenzung zum Gewerbebetrieb bei den Betriebsarten in § 21 Abs. 1 Z 2 bis 4 EStG 1988 (Tierhaltung, Bienenzucht, Fischzucht und Teichwirtschaft, Binnenfischerei, Jagd) fehlt ein Verweis auf die Zukaufsregelung des § 30 Abs. 9 bis 11 BewG 1955. Aus Gründen der steuerlichen Gleichbehandlung sind…
…§ 30 GebG). Rz 1207: Zivilrechtliche Haftungen (wie insbesondere gemäß § 1409 ABGB) können im Klageweg auch zugunsten von Abgabenforderungen geltend gemacht werden (VwGH 16.2.1988, 87/14/0059). Um die Einbringung der Klage ist die Finanzprokuratur zu ersuchen. 11.2. Sondervorschriften (§ 224 Abs. 2 BAO…
…eine Aussetzung der Einbringung vorzunehmen, wenn zwar Einbringungsmaßnahmen erfolglos versucht oder wegen Aussichtslosigkeit zunächst unterlassen wurden, jedoch zu erwarten ist, dass in absehbarer Zeit eine Gutschrift auf dem Abgabenkonto des Abgabepflichtigen wirksam wird, die den Rückstand beseitigt. Rz 1492: Über die Aussetzung der Einbringung ergeht…
…Ergebnis ist das Beteiligungsausmaß bezogen auf das Gesamtkapital der übernehmenden Körperschaft entscheidend: Beträgt das Beteiligungsausmaß mindestens 1%, liegt eine Beteiligung mit den Konsequenzen des § 31 EStG 1988 vor (siehe EStR 2000 Rz 6620 ff), liegt es darunter, kommt es zur zehnjährigen Gleichbehandlung im Sinne des …