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98 Treffer1682 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 2418–24416.9 Verbindlichkeiten
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…wird, und der Verjährungsgegner keinen Unterbrechungstatbestand geltend machen kann (VwGH 1.12.1992, 92/14/0148). Rz 2422: Sind Nachteile in den Geschäftsbeziehungen zum Gläubiger oder eine Schädigung des wirtschaftlichen Rufs des Schuldners zu befürchten, dann kann die Verbindlichkeit trotz Verjährung weiterhin ausgewiesen bleiben. Die…

EStR 2000 Rz 7753–775429.6 Befreiungen vom Kapitalertragsteuerabzug
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Kapitalertragsteuerabzug 29.6.1 Gläubiger-Schuldner-Identität (§ 94 Z 1 EStG 1988) Rz 7753: Die Abzugsbefreiung kommt insbesondere dann zum Zuge, wenn ein Wertpapieremittent ein von ihm ausgegebenes Wertpapier im eigenen Bestand hat. Eine Abzugsbefreiung ist auch insoweit denkbar, als die Gläubiger-Schuldneridentität über einen…

EStR 2000 Rz 775529.6.2.2 Beteiligungserträge ausländischer Körperschaften
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

29.6.2.2 Beteiligungserträge ausländischer Körperschaften 29.6.2.2.1 Voraussetzungen für die Befreiung Rz 7755: Die Befreiung umfasst jene Kapitalerträge, die an eine ausländische Gesellschaft gezahlt werden, welche die in der Anlage 2 zum EStG 1988 vorgesehenen Voraussetzungen des Art. 2 der…

EStR 2000 Rz 7756–775729.6.2.2.2 Verhältnis § 94 Z 2 EStG 1988 zum DBA-Recht und § 21 Abs. 1 Z 1a KStG 1988
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

29.6.2.2.2 Verhältnis Befreiung gemäß § 94 Z 2 EStG 1988 zum DBA-Recht und § 21 Abs. 1 Z 1a KStG 1988 Rz 7756: Österreich hat mit EU-Mitgliedstaaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, die bei Dividendenzahlungen österreichischer Kapitalgesellschaften an im DBA-Staat ansässige Steuerpflichtige eine…

EStR 2000 Rz 7758–775929.6.2.2.3.2 Offenkundige verdeckte Ausschüttungen
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

29.6.2.2.3.2 Offenkundige verdeckte Ausschüttungen Rz 7758: § 1 Z 2 VO BGBl. Nr. 56/1995 sieht weiters bei offenkundigen verdeckten Ausschüttungen iSd § 8 Abs. 2 KStG 1988 einen zwingenden KESt-Abzug mit nachfolgendem Rückerstattungsverfahren vor. Es wird damit die ausländische Muttergesellschaft…

EStR 2000 Rz 7760–776129.6.3 Zwischenbankgeschäfte (§ 94 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Zwischenbankgeschäfte (§ 94 Z 3 EStG 1988) Rz 7760: Voraussetzung für die Befreiung in persönlicher Hinsicht ist, dass sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner aus dem Geschäft eine inländische oder ausländische Bank ist. Die Qualifikation als Bank richtet sich nach den Grundsätzen des BWG. Zu…

EStR 2000 Rz 776229.6.5 Befreiung von Kapitaleinkünften bei Körperschaften (§ 94 Z 5 iVm Z 15 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

29.6.5 Befreiung von Kapitaleinkünften bei Körperschaften (§ 94 Z 5 iVm Z 15 EStG 1988) 29.6.5.1 Anwendungsbereich Rz 7762: Von der Befreiung in sachlicher Hinsicht sind umfasst ausländische Beteiligungserträge iSd § 27 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 (Dividenden, gleichartige Bezüge aus…

EStR 2000 Rz 7763–776429.6.5.2 Beginn, Ende und Umfang der Befreiung
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…Kreditinstitut- nicht verhaltenverpflichtet, von sich aus zu überprüfen, ob die Angaben in der Befreiungserklärung zutreffen. 29.6.5.3 Gläubiger - Schuldneridentität Rz 7764: DieEine Befreiung kommt auch in jenen Fällen zum Zug, in denen ein Kreditinstitut gleichzeitig Eigentümer eines Wertpapiers ist. In diesem Fall bedarf…

EStR 2000 Rz 7765–776629.6.5.4 Wirkung unterjähriger Beginn/Beendigung der Abzugsbefreiung
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

29.6.5.4 Wirkung unterjähriger Beginn/Beendigung der Abzugsbefreiung Rz 7765: Beginnt unterjährig eine Befreiung oder fallen die Voraussetzungen für eine solche weg, ist bei Einlagen ein Kontoabschluss, bei Wertpapieren eine Veräußerung zu unterstellen. Fällt somit aufgrund einer beginnenden Befreiung die KESt-Abzugspflicht weg…

EStR 2000 Rz 7767–777129.6.6 Befreiung für beschränkt steuerpflichtige Körperschaften (§ 94 Z 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

29.6.6 Befreiung für beschränkt steuerpflichtige Körperschaften (§ 94 Z 6 EStG 1988) Rz 7767: Vom persönlichen Anwendungsbereich der Befreiung umfasst sind beschränkt steuerpflichtige Körperschaften iSd § 1 Abs. 3 Z 2 und 3 KStG 1988, somit inländische Körperschaften öffentlichen Rechts sowie Körperschaften, soweit sie gemäß…

EStR 2000 Rz 7772–777529.6.7 KESt-Befreiung bei Entstrickung (§ 94 Z 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

29.6.7 KESt-Befreiung bei Entstrickung (§ 94 Z 7 EStG 1988) Siehe dazu Abschnitt 29.3.2.2. 29.6.8 Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren gemäß § 93 Abs. 3 EStG 1988 idF vor Budgetbegleitgesetz 2011 von internationalen Finanzinstitutionen (nunmehr § 124b Z 186 EStG 1988) Rz…

EStR 2000 Rz 7776–777729.6.12 Befreiung von Kapitaleinkünften bei Privatstiftungen (§ 94 Z 12 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

29.6.12 Befreiung von Kapitaleinkünften bei Privatstiftungen (§ 94 Z 12 EStG 1988) Rz 7776: In sachlicher Hinsicht umfasst die Befreiung inländische und ausländische Beteiligungserträge iSd § 27 Abs. 2 Z 1 lit. a bis c EStG 1988 Zinsen und Erträge aus Kapitalforderungen gemäß § 27 Abs…

RAE Rz 1683–171319.8. Ermessen
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…14/0136). Rz 1695: Bei der Ausübung des Ermessens ist zu berücksichtigen, ob sich eine Nachsicht und der damit verbundene Verzicht durch die Abgabenbehörde ausschließlich zu Lasten der Finanzverwaltung und zu Gunsten anderer Gläubiger des Abgabepflichtigen auswirken würden (VwGH 21.6.1994, 90/14/0065…

UStR 2000 Rz 2401–241916.2. Insolvenzverfahren
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…VwGH 29.1.2015, 2012/15/0012). Den Rückforderungsanspruch hat das Finanzamt als Gläubiger im Insolvenzverfahren geltend zu machen. Um einen Anspruch auf Erstattung von zu Unrecht als Mehrwertsteuer bezahlten Beträgen durchzusetzen, muss der Leistungsempfänger grundsätzlich eine Klage gegen den Leistungserbringer erheben. Ist jedoch eine…

UmgrStR 2002 Rz 28–531.1.2. Inländische Verschmelzungen (§ 1 Abs. 1 Z 1 bis Z 3 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

1.1.2. Inländische Verschmelzungen (§ 1 Abs. 1 Z 1 bis Z 3 UmgrStG) 1.1.2.1. Allgemeines Rz 28: Unter § 1 Abs. 1 Z 1 bis 3 UmgrStG fallen Verschmelzungen nach inländischem Verschmelzungsrecht. Die Voraussetzungen und das Verfahren der Verschmelzung richten sich nach…

RAE Rz 1566–157918.9. Ermessen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…eine Maßnahme nach § 232 BAO; Gleiches gilt für eine erhebliche Verschuldung des Abgabepflichtigen, die einen Zugriff anderer Gläubiger auf sein Vermögen befürchten lässt. Dabei reicht der objektive Tatbestand einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung aus; eine vom Abgabenschuldner gesetzte Gefährdungshandlung ist nicht erforderlich. Die bloß abstrakte…

RAE Rz 1636–168219.7. Unbilligkeit
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Soll eine Abgabennachsicht in Betracht kommen, müssen Billigkeitsgründe beim Abgabepflichtigen vorliegen. Eine Abgabennachsicht ist dann nicht in Erwägung zu ziehen, wenn sich die Nachsicht ausschließlich zu Gunsten anderer Gläubiger auswirken würde (VwGH 21.6.1994, 90/14/0065; VwGH 24.9.2002, 2002/14/0082).…

EStR 2000 Rz 1109–11185.3.5 Empfängerbenennung nach § 162 BAO
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

5.3.5 Empfängerbenennung nach § 162 BAO Rz 1109: Die Abgabenbehörde kann vom Abgabepflichtigen, der Betriebsausgaben geltend macht, verlangen, den Gläubiger oder Empfänger der abgesetzten Beträge genau zu bezeichnen (§ 162 Abs. 1 BAO). Die Behauptung, die Aufwendungen seien beim Empfänger nicht steuerpflichtig, befreit nicht von…

GebR 2025 Rz 1585–158727.10.2. Arten von Abtretungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.10.2. Arten von Abtretungen 27.10.2.1. Inkassozession Rz 1581: Bei der Inkassozession oder Zession zur Einziehung wird der Zessionar zwar Gläubiger, er ist aber verpflichtet, die eingehobene Leistung an den Zedenten abzuführen (siehe Rz 1595). Im Regelfall liegt die Übertragung eines…

EStR 2000 Rz 1519–1524Einrichtungsgegenstände im häuslichen Arbeitszimmer
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…für die Abzugsfähigkeit ist, dass die Aufwendungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Einbringungsmaßnahmen erwachsen, was dann nicht der Fall ist, wenn der Gläubiger Aufwendungen tätigt, die dem Schuldner zusätzliches Einkommen verschaffen sollen, welches ihn in weiterer Folge in die Lage versetzen soll, seine Schulden zu begleichen…