…dass eine Teilung der Sendung im Drittland erfolgte, ist der Präferenznachweis nicht anzuerkennen und eine Gewährung des Präferenzzollsatzes ist nicht zulässig. Derartige Teilungen ergeben sich beispielsweise durch nicht zulässige Qualitätskontrollen im Drittland. Bei Fehlmengen (Mengendifferenzen) ist grundsätzlich die Nämlichkeit zwischen den gestellten Waren und dem…
…zwar der nach den Präferenzzollsätzen zu berechnende Abgabenbetrag buchmäßig erfasst, jedoch muss vom Anmelder eine Sicherheit in der Höhe der Differenz zwischen dem Abgabenbetrag ohne Gewährung der Präferenzzölle und jenem unter Heranziehung der Präferenzzölle geleistet werden. Für die Sicherheitsleistung gelten die Bestimmungen des Unionszollkodex. Anstelle…
…Allgemein Die rechtliche Basis für die Gewährung von Präferenzen ergibt sich aus den einzelnen Abkommen und ist abhängig vom jeweiligen Ursprungsland. Wird zum Beispiel eine Ware mit Ursprung Israel aus der Schweiz in die EU eingeführt, ist der Präferenzzollsatz des Abkommens EU-IL anzuwenden. 3…
…nur angewendet werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss vom Schema erfasst sein; 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" im Sinne der Ursprungsregeln des Schemas sein; 3.die Ware muss aus einem begünstigten Land direkt in die EU befördert worden sein; …
…Allgemein Die rechtliche Basis für die Gewährung von Präferenzen ergibt sich aus den einzelnen bilateralen Abkommen und ist abhängig vom jeweiligen Ursprungsland. Wird zum Beispiel eine Ware mit Ursprung Israel aus der Schweiz in die EU eingeführt, ist der Präferenzzollsatz des Abkommens EU-IL anzuwenden.…
…zur Einfuhr in die EG-Vertragspartei zugelassen, ausgenommen die in Anhang II des WPA (ab S. 90) aufgeführten Waren unter den dort festgelegten Bedingungen. Die Einfuhrzölle auf Waren mit Ursprung in der EU werden gemäß Anhang III des WPA (ab S. 92) gesenkt oder beseitigt.…
…auf denen die durch Fischfang gewonnenen Erzeugnisse be- oder verarbeitet werden, gelten als Teil des Staats, dem sie gehören. Art. 3 des Ursprungsprotokolls enthält die genauen Bestimmungen hinsichtlich des Begriffes "ihre Schiffe" (siehe Abschnitt 5.4.). 3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1…
3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss vom Übersee-Assoziationsbeschluss erfasst sein (Abschnitt 4.); 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" eines ÜLG sein…
…2. Präferenzzölle 3.2.1. Allgemein Die rechtliche Basis für die Gewährung von Präferenzen ergibt sich aus dem multilateralen EWR-Abkommen selbst. 3.2.2. Zollpräferenz für rücklangende EWR-Ursprungserzeugnisse Für vom multilateralen EWR-Abkommen erfasste EWR-Ursprungserzeugnisse wird bei der Wiedereinfuhr eine Zollpräferenz gewährt.
…Allgemein Die rechtliche Basis für die Gewährung von Präferenzen ergibt sich aus den einzelnen Abkommen und ist abhängig vom jeweiligen Ursprungsland. Wird zum Beispiel eine Ware mit Ursprung Tunesien aus der Schweiz in die EU eingeführt, ist der Präferenzzollsatz des Abkommens EU-Tunesien anzuwenden. 3…
…8.). 3.2. Präferenzzölle Für die Zollsätze und den Zollabbau gelten die Bestimmungen der Art. 23 ff (ab Seite 14) des Abkommens samt zugehörigen Anhängen. Für Waren mit Ursprung in der EU wird bei der Wiedereinfuhr in die EU keine Zollpräferenz nach diesem Abkommen gewährt.
…Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.Die Ware muss vom FHA erfasst sein; 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" im Sinne der Ursprungsregeln des FHA sein; 3.die Ware muss aus Vietnam direkt in die EU befördert worden sein; 4.die…
…2. Präferenzzölle Die bei der Einfuhr zu erhebenden Zölle werden von den Vertragspartnern stufenweise abgebaut. Die Stufenpläne sind dem Anhang I (ab Seite 109) des Abkommens zu entnehmen. Für Waren mit Ursprung in der EU wird bei der Wiedereinfuhr keine Zollpräferenz nach diesem Abkommen gewährt.
…werden. 3.2. Präferenzzölle 3.2.1. Allgemein Die rechtliche Basis für die Gewährung von Präferenzen ergibt sich aus der autonomen Maßnahme. 3.2.2. Zollpräferenz für rücklangende EU-Ursprungserzeugnisse Für Ursprungserzeugnisse der EU wird bei der Wiedereinfuhr keine Zollpräferenz gewährt. 4. Warenkreis Die autonomen…
…rechtliche Basis für die Gewährung von Präferenzen ergibt sich aus dem Abkommen. 3.2.2. Zollpräferenz für rücklangende EU-Ursprungserzeugnisse Für Ursprungserzeugnisse der EU wird bei der Wiedereinfuhr keine Zollpräferenz gewährt. 4. Warenkreis Das Abkommen umfasst alle Waren der Kapitel 1 bis 97 des Zolltarifs.
3. Präferenzzollbehandlung Werden bestimmte (Warenkreis ergibt sich aus der jeweiligen Präferenzmaßnahme) zerlegte oder noch nicht zusammengesetzte Erzeugnisse in Teilsendungen eingeführt, so ist den Zollbehördendem Zollamt Österreich bei der Einfuhr der ersten Teilsendung ein einziger präferenzieller Ursprungsnachweis vorzulegen. Sinngemäß gilt das vorgenannte für die Ausfuhr. Für…
…bzw. auf Grund der Gewissheit des Einführers gegeben sein (Abschnitt 8.). 3.2. Präferenzzollsatz Der Präferenzzollsatz, der für eine Ursprungsware einzuheben ist, ergibt sich aus den Stufenplänen für den Zollabbau in Anhang 2-A (Stufenpläne für den Zollabbau) des Ursprungsprotokolls. Für rücklangende EU-Ursprungserzeugnisse wird…
…Einfuhr in die EU zugelassen, ausgenommen die in Anhang I des WPA (ab S. 25) aufgeführten Waren, für die die dort festgelegten Bedingungen gelten. Die Einfuhrzölle auf Waren mit Ursprung in der EU werden gemäß Anhang II des WPA (ab S. 27) gesenkt oder beseitigt…
…bei der Einfuhr zu erhebenden Zölle werden von den Vertragspartnern beseitigt bzw. stufenweise abgebaut. Die Stufenpläne sind dem Anhang II (Seite 10 bis 12) des Abkommens zu entnehmen. Für Waren mit Ursprung in der EU wird bei der Wiedereinfuhr keine Zollpräferenz nach diesem Abkommen gewährt.
…und der Türkei (nur für Waren, die vom Beschluss 1/95 des Assoziationsrates EG-Türkei vom 22. Dezember 1995 erfasst sind - Waren der Zollunion); 2."Präferenzzone" das Gebiet der EU, der SAP Länder und der Türkei; 3."Präferenzzollsatz" den Zollfrei-Satz bzw. den ermäßigten Zollsatz…