Geschäftsunterlagen Rz 779: Werden die Geschäftsunterlagen für ein unglaubwürdig erscheinendes Entgelt für die Baubetreuung nicht vorgelegt, ist es unbedenklich, hinsichtlich des nicht glaubhaft gemachten Betrages eine verdeckte Ausschüttung anzunehmen (VwGH 18.12.1990, 89/14/0133). Geschäftswert Rz 780: Siehe Stichwort "Firmenwert", Rz 757. Geschenke…
1.6 Aufzeichnungspflichten und Rechnungslegungspflichten 1.6.1 Aufzeichnungspflicht Rz 44: Die Aufzeichnungen müssen gemäß § 6 Abs. 1 ElAbgG in der Art geführt werden, dass die tatsächlich gelieferten, verbrauchten oder weiter gelieferten Mengen an elektrischer Energie überprüft werden können. 1.6.2 Rechnungslegungspflicht Rz 45…
3.7 Aufzeichnungspflichten und Rechnungslegungspflichten Rz 159: Die Aufzeichnungen müssen gemäß § 7 KohleAbgG in der Art geführt werden, dass die tatsächlich gelieferten, verbrauchten oder weiter gelieferten Mengen an Kohle überprüft werden können. Im Fall der Lieferung oder der Weiterleitung von Kohle ist dem Abnehmer vom…
2.7 Aufzeichnungspflichten und Rechnungslegungspflichten 2.7.1 Aufzeichnungspflicht Rz 102: Die Aufzeichnungen müssen gemäß § 7 Abs. 1 ErdgasAbgG in der Art geführt werden, dass die tatsächlich gelieferten, verbrauchten oder weiter gelieferten Mengen an Erdgas überprüft werden können. 2.7.2 Rechnungslegungspflicht Rz 103: Im…
…als Kontrollberechtigte im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 befugt Bücher und sonstige Geschäftsunterlagen des Unternehmens zu prüfen, an Ort und Stelle Kopien oder Auszüge der Bücher oder Unterlagen anzufertigen, sich Zugang zu allen Gebäuden, Grundstücken und Fahrzeugen des Unternehmens zu verschaffen sowie sich…
…als Kontrollberechtigte im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 684/92 befugt Bücher und sonstige Geschäftsunterlagen des Unternehmens zu prüfen, an Ort und Stelle Kopien oder Auszüge der Bücher oder Unterlagen anzufertigen, sich Zugang zu allen Gebäuden, Grundstücken und Fahrzeugen des Unternehmens zu verschaffen sowie sich…
…Schiffes beizufügen, die sich auf die für die Nachprüfung ausgewählten Sendungen beziehen. Die zuständigen Behörden des Abgangsflughafens überprüfen die auf dem Vordruck TC21 (A) eingetragenen Einzelangaben der Manifeste anhand der Geschäftsunterlagen des zugelassenen Beförderers. Die Ergebnisse der Nachprüfung sind in die Felder 4 und 5…
…die Waren mithilfe der festinstallierten Transporteinrichtung befördert werden, als der Beförderer. (5) Das Unionsversandverfahren gilt als beendet, wenn die entsprechende Eintragung in den Geschäftsunterlagen des Empfängers oder des Betreibers der festinstallierten Transporteinrichtung vorgenommen wird, mit der bescheinigt wird, dass die durch eine festinstallierte Transporteinrichtung beförderten…
… schon benutzte Vordrucke, Fahrtausweise, Konnossemente, Frachtbriefe oder sonstige Geschäftsunterlagen; amtliche Drucksachen von Behörden dritter Länder oder internationalen Behörden sowie die internationalen Mustern entsprechenden Drucke, die von Verbänden in Drittländern an ihre Korrespondenzverbände im Zollgebiet der Gemeinschaft zur Verteilung gerichtet werden; an Presseagenturen oder Verleger von…
…Ware wurde nicht gestellt, bei der nachträglichen Überprüfung konnte der Empfänger das Verbringen der gesamten Ware (eines Teiles der Ware, und zwar ... kg) nach Österreich anhand von Geschäftsunterlagen nachweisen." 1.5. Rechtsquellen Verordnung (EG) Nr. 811/95 der Kommission vom 11. April 1995 mit Durchführungsbestimmungen…
…Transporteinrichtung befördert, so gelten diese Waren bei der Einleitung in die festinstallierte Transporteinrichtung als in das Unionsversandverfahren übergeführt. Das Unionsversandverfahren gilt als beendet, wenn die entsprechende Eintragung in den Geschäftsunterlagen des Empfängers oder des Betreibers der festinstallierten Transporteinrichtung vorgenommen wird, mit der bescheinigt wird, dass…
…Teil II Kapitel III dieses Anhangs aufgeführten Voraussetzungen erfüllen. Solche Listen dürfen nur verwendet werden, wenn sie von Unternehmen ausgestellt werden, deren Geschäftsunterlagen mit einem elektronischen Datenverarbeitungssystem erstellt werden; so gestaltet sind und ausgefüllt werden, dass sie ohne Schwierigkeiten von der Zollbehörde ausgewertet werden können…
…136 Abs. 3 UZK-IA). Die Aufteilung kann zB anhand von Angaben im Lizenzvertrag oder Geschäftsunterlagen erfolgen. 2.5.6. Ermittlung von Zuschlagsätzen Zumeist werden die Lizenzgebühren erst nach der Einfuhr der zu bewertenden Waren ermittelt und gezahlt. Sind Lizenzgebühren bei der Zollwertermittlung der eingeführten…
…in das Drittlandsgebiet Name und Anschrift des Empfängers und den Bestimmungsort im Drittlandsgebiet Eine Versicherung des Ausstellers, dass die Angaben in dem Beleg auf Grund von Geschäftsunterlagen gemacht wurden, die im Gemeinschaftsgebiet nachprüfbar sind Unterschrift des Ausstellers Die Ausfuhrbescheinigung eines im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Spediteurs (Spediteurbescheinigung…
5.3. Weitere Unterlagen, welche für die Abgabenerhebung von Bedeutung sind und aufbewahrt werden sollen Verfahrensdokumentation Die Verfahrensdokumentation ist Grundlage der Prüfbarkeit der Kasse und der von ihr erzeugten Dokumentationsgrundlagen (zB Handbuch, Bedienungsanleitung) Programmabrufe, Änderungen der Systemparameter, Druckeinstellungen Stammdatenänderungen, die für das Verständnis der Aufzeichnungen…
12.6. Belege (§ 101 GMSG) Rz 86: Der Ausdruck "Belege" umfasst insbesondere folgende Dokumente: 1.Ansässigkeitsbescheinigungen Eine von einer autorisierten staatlichen Stelle (beispielsweise einer Regierung oder einer ihrer Behörden oder einer Gemeinde) des teilnehmenden Staates oder anderen Staates, in dem der Zahlungsempfänger ansässig zu sein…
4.3. Weitere Unterlagen / Begriffsdefinitionen / Inhalte Verfahrensdokumentation Bedienungsanleitung, Handbuch, Konfigurationsanleitung, Einrichtungsprotokolle und sonstige zur Kasse gehörende Organisationsunterlagen. Aus der Verfahrensdokumentation soll der Inhalt, Aufbau und Ablauf des Abrechnungsverfahrens und der Umfang der tatsächlichen Nutzung von etwaigen Teilprogrammen (zB integriertes Warenwirtschaftssystem) vollständig ersichtlich sein. Insbesondere muss…
4.2. Dokumentationsgrundlagen Folgende Unterlagen dienen der Dokumentation der Erfassung der Geschäftsvorfälle sowie der Prüfbarkeit von deren Vollständigkeit und Richtigkeit: 4.2.1. Ausdrucke Tagesabschluss- bzw. Tagesendsummenbon (Z-Bon, Z-Abschlag) Speicherabfrage der Tageserlöse, wobei nach der Abfrage der Speicher gelöscht (zurückgesetzt) wird bzw. die…
5.2. Dokumentationsgrundlagen der Tageseinnahmen nach Kassengruppen Als Dokumentationsgrundlagen zur Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle sollten folgende Unterlagen entsprechend dem Kassentyp vorhanden sein: bei Kassen vom Typ 1 die Journalstreifen bei Kassen vom Typ 2 das elektronische Journal die Tagesendsummenbons (Z-Bons) die GT-Speicherstände bei Kassen…
18.8. Buchmäßiger Nachweis 18.8.1. Allgemeines Rz 2581: Nach dem UStG 1994 ist ein buchmäßiger Nachweis in folgenden Fällen vorgesehen: § 6 Abs. 1 Z 3 lit. a bis c UStG 1994: Die Beförderung von Gegenständen und sonstige Leistungen, die sich auf die eingeführten…