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LRL 2012 Rz 22–233.4. Gesamtgewinn (§ 3 LVO)
geltende FassungRichtlinien01.01.2012

3.4. Gesamtgewinn (§ 3 LVO) Rz 22: Gesamtgewinn ist das betriebliche Gesamtergebnis von der Begründung der Tätigkeit durch den jeweiligen Steuerpflichtigen bis zu deren Beendigung durch denselben Steuerpflichtigen (Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation). Die (entgeltliche oder unentgeltliche) Übertragung der Einkunftsquelle beendet grundsätzlich die Betätigung für den…

LRL 2012 Rz 24–343.4.2. Gesamtgewinnprognose bei nicht von vornherein zeitlich begrenzten Betätigungen
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

3.4.2. Gesamtgewinnprognose bei nicht von vornherein zeitlich begrenzten Betätigungen Rz 24: Mit Ausnahme der zeitlich begrenzten Betätigungen (Rz 18) einschließlich Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 4 LVO (Rz 121 ff) ist das Jahresergebnis grundsätzlich von den Auswirkungen steuerlicher Sondervorschriften zu bereinigen (siehe Rz 25…

LRL 2012 Rz 93–1014.6. Änderung der Bewirtschaftung (§ 2 Abs. 4 LVO)
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…des § 1 Abs. 2 LVO Verluste auf, ohne dass ein Gesamtgewinn (Gesamtüberschuss) tatsächlich zu erwarten ist (siehe Rz 68 ff), ist das Vorliegen von Liebhaberei bis zu einer Änderung der Bewirtschaftung anzunehmen. Als Änderung der Bewirtschaftung gilt nur eine grundlegende Änderung des wirtschaftlichen Engagements, die…

LRL 2012 Rz 68–704. Betätigungen mit Annahme von Liebhaberei (§ 1 Abs. 2 LVO)
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…5) Liebhaberei anzunehmen. Eine Anerkennung der Betätigung als Einkunftsquelle setzt voraus, dass trotz Auftretens zeitweiliger Verluste die Erzielung eines Gesamtgewinnes (siehe Rz 22 ff) oder Gesamtüberschusses (siehe Rz 35 f) in einem absehbaren Zeitraum (siehe Rz 87 ff) tatsächlich zu erwarten ist. Aus § 2 Abs…

LRL 2012 Rz 14–213.3. Gewinn- oder Überschusserzielungsabsicht
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…die nicht nur die angefallenen Verluste ausgleichen, sondern darüber hinaus bei einer betrieblichen Einkunftsquelle zu einer Mehrung des Betriebsvermögens (Gesamtgewinn), bei einer außerbetrieblichen Einkunftsquelle zu einem Überhang der Überschüsse über die Verluste (Gesamtüberschuss) führen. Rz 15: Unter einem absehbaren Zeitraum zur Möglichkeit der Erzielung eines…

LRL 2012 Rz 483.7. Kriterienprüfung (§ 2 LVO)
geltende FassungRichtlinien02.03.2021

…Kriterienprüfung (§ 2 LVO) 3.7.1. Allgemeines Rz 48: Die Kriterienprüfung dient der Feststellung, ob die Gesamtgewinn- bzw. Gesamtüberschusserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen in den einzelnen Veranlagungszeiträumen anhand objektiver Umstände nachvollzogen werden kann (zB VwGH 20.2.2019, Ro 2017/13/0001, zu einer Rentenversicherung). Jedes in…

VPR 2021 Rz 348–3572.2.3.10. Indirekte Gewinnaufteilungsmethode
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

2.2.3.10. Indirekte Gewinnaufteilungsmethode Rz 348: Das Wesen der indirekten Gewinnaufteilungsmethode besteht darin, dass der Gesamtgewinn des Unternehmens nach einem bestimmten Aufteilungsschlüssel auf das Stammhaus und seine ausländischen Betriebsstätten aufgeteilt wird (UFS 10.1.2012, RV/1638-W/08). Diese Gewinnaufteilung beruht auf…

LRL 2012 Rz 10–123. Betätigung mit Annahme einer Einkunftsquelle (§ 1 Abs. 1 LVO)
geltende FassungRichtlinien01.01.2012

…anzunehmen. Liebhaberei liegt nur im Ausnahmefall vor, und zwar dann, wenn die Absicht, einen Gesamtgewinn (Gesamtüberschuss) zu erzielen, nicht anhand objektiver Umstände nachvollziehbar ist. Eine Tätigkeit, die das typische Erscheinungsbild eines Gewerbebetriebes aufweist, ist nur in Ausnahmefällen als Liebhaberei anzusehen (VwGH 20.11.1996, 89…

LRL 2012 Rz 37–473.6. Anlaufzeitraum (§ 2 Abs. 2 LVO)
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…Rz 60) und bei einer Betätigung, bei der von vornherein damit zu rechnen ist, dass sie bereits vor dem Anfallen eines Gesamtgewinnes (Gesamtüberschusses) beendet werden wird (siehe Rz 18). Rz 38: Beginn einer Betätigung im Sinne des § 2 Abs. 2 LVO ist die Eröffnung eines…

LRL 2012 Rz 573.7.8. Berücksichtigung weiterer Umstände
geltende FassungRichtlinien01.01.2012

…1 LVO ist nicht taxativ. Ergibt die Prüfung nach den in der LVO genannten Kriterien kein eindeutiges Bild, können auch in der Privatsphäre gelegene Motive für das Inkaufnehmen von Verlusten eine Indizwirkung für das Fehlen der Gesamtgewinn- bzw. Gesamtüberschusserzielungsabsicht haben. Dazu zählt bei typisch erwerbswirtschaftlichen…

LRL 2012 Rz 86–884.5. Absehbarer Zeitraum
geltende FassungRichtlinien01.01.2012

… 1 Abs. 2 Z 1 und 2 LVO Rz 86: Der Zeitraum, innerhalb dessen ein der positiven Steuererhebung aus der betroffenen Einkunftsart zugänglicher wirtschaftlicher Gesamtgewinn (Gesamtüberschuss) erwirtschaftet werden kann, muss absehbar sein, um die Betätigung als Einkunftsquelle qualifizieren zu können. Rz 87: Eine Zeitspanne ist…

LRL 2012 Rz 105–1115.2. Wirtschaftlicher Zusammenhang
geltende FassungRichtlinien01.01.2012

…mit einem Krankenhausbetrieb (unentbehrlicher Hilfsbetrieb der gemeinnützigen Krankenhausbetriebsgesellschaft) wird zur Nutzung von Synergien eine Wäscherei betrieben, die entgeltliche Waschleistungen für fremde Dritte erbringt. Im Rahmen der Wäscherei ist ein Gesamtgewinn objektiv nicht erzielbar. Die Betätigung der Wäscherei stellt keine Betätigung im Sinne des § 1 Abs…

LRL 2012 Rz 157–1588.10. Umgründungen und Liebhaberei
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…unentbehrliche Hilfsbetriebe), kommt eine Übertragung als begünstigtes Vermögen in Betracht. Im Fall einer unter Buchwertfortführung erfolgenden Umgründung ist von einem bloßen Rechtsformwechsel auszugehen. Für die Eignung, einen Gesamtgewinn in einem absehbaren Zeitraum zu erzielen, ist der (Teil-)Betrieb, der Gegenstand einer Umgründung ist, abweichend von…

LRL 2012 Rz 164–1679.3. Betätigungen mit Annahme von Liebhaberei (§ 1 Abs. 2 LVO)
geltende FassungRichtlinien01.01.2012

…im Sinne des § 1 Abs. 2 LVO kann auch für Zwecke der Umsatzsteuer widerlegt werden, wenn die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtgewinn (Gesamtüberschuss) der Einnahmen über die Werbungskosten erwarten lässt (§ 2 Abs. 4 LVO). Es gelten die ertragsteuerrechtlichen…

EStR 2000 Rz 1022.2 Liebhaberei
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…Einnahmen über die Werbungskosten in § 2 Abs. 4 EStG 1988 ist abzuleiten, dass nur jene Einkunftsquellen einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigen sind, die auf Dauer gesehen zu einem Gesamtgewinn bzw. Gesamtüberschuss führen. Andernfalls ist Liebhaberei (Voluptuar) gegeben. Die damit verbundenen Verluste (bzw. Verlustanteile) sind steuerlich weder ausgleichs…

EStR 2000 Rz 1616–1619Pflegetätigkeit (Betreuung)
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…Fremdleistungskosten für Aufsicht, Pflege und Betreuung für besondere Zeiten und Anlässe (zB während der Arbeitszeit, Urlaubszeit). Es ist angesichts dieser Umstände davon auszugehen, dass ein Gesamtgewinn oder ein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten nicht zu erwarten ist (vgl. § 2 Abs. 4 Liebhabereiverordnung). Die Weitergabe…

EStR 2000 Rz 5414–541617.1.4 Gewinnabsicht
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…nur Nebenzweck ist. Die subjektive Gewinnabsicht ist bei einer TätigkeitTätigkeiten, die sich objektiv und auf Dauer gesehen als gewinnträchtig darstelltnicht geeignet sind, einen Gesamtgewinn zu vermuten. Andererseits wird ein Betrieberzielen, der auf Dauer gesehen keinen Gewinn abwerfen kann und daher steuerlich unbeachtlichestellen Liebhaberei darstelltdar (§ 2…

LRL 2012 Rz 3–52. Einkommensteuer
geltende FassungRichtlinien02.03.2021

… 2 Abs. 3 EStG 1988 anfallen, die Tätigkeit des Steuerpflichtigen muss vielmehr ein Streben nach Erzielung eines Gesamtgewinnes (Gesamtüberschusses) erkennen lassen. Die Einkunftsquelleneigenschaft einer Betätigung setzt die Eignung einer Tätigkeit voraus, einen der positiven Steuererhebung aus der betreffenden Einkunftsart zugänglichen wirtschaftlichen Gesamterfolg innerhalb eines absehbaren…

LRL 2012 Rz 191–19310.1.3. Liebhaberei gemäß § 1 Abs. 2 LVO
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…nicht vorgetäuscht ist, rechtfertigt nicht, die betreffenden Bescheide vorläufig zu erlassen. Kommt nachträglich die Tatsache neu hervor, dass der genannte Plan (der Erzielung eines Gesamtgewinnes bzw. Gesamtüberschusses) tatsächlich nicht bestanden hat, kann dies gegebenenfalls zu einer Wiederaufnahme der betreffenden Verfahren (§ 303 BAO) führen. Zu weiteren…

LRL 2012 Rz 58–673.8. Entgeltliche Gebäudeüberlassung (§ 2 Abs. 3 LVO)
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…Es ist dabei zu untersuchen, ob der Zeitraum, innerhalb dessen aus dem vermieteten Gebäude ein Gesamtgewinn (Gesamtüberschuss) geplant ist, sich in einem angemessenen Verhältnis zu einem für derartige Gebäudenutzungen absehbaren Zeitraum von 25 Jahren ab dem Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 28 Jahren ab dem…