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494 Treffer1580 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 1501–150411. Ausstellung von Rechnungen (§ 11 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien05.12.2022

…gesetzlich festgelegt ist, ist unerheblich. 11.1.3. Durchsetzung des Anspruchs Rz 1503: Der Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit gesondertem Steuerausweis ist ein zivilrechtlicher und daher vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen (OGH 19.12.1975, 6 Ob 142/75, EvBl 1976/140…

ZustRL Rz 36–392. Zuständigkeit der Finanzämter
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…sein muss. Vielmehr geht es um die angesprochene Funktion. Daher können verschiedene Begriffe verwendet werden, wenn das Finanzamt Österreich oder das Finanzamt für Großbetriebe angesprochen werden soll: zB "Finanzbehörden" (WGG, WTBG 2017), "Steuerbehörden" (§ 443 der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz; § 66, § 67…

LStR 2002 Rz 387–3885.9.26 Strafen
geltende FassungRichtlinien15.12.2020

…die von Gerichten, Verwaltungsbehörden oder den Organen der Europäischen Union verhängt werden, sind steuerlich nicht abzugsfähig (§ 20 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988). Rechtslage bis 01.08.2011 Über einen Arbeitnehmer in einem gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Strafverfahren verhängte Geldstrafen sind grundsätzlich auch dann…

GebR 2025 Rz 259–26710.1.2. Amtliche Abschriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.1.2. Amtliche Abschriften Rz 259: Amtliche Abschriften nach § 14 TP 1 Abs. 1 Z 1 GebG müssen nicht nur von Behörden (ausgenommen Gerichte) beglaubigt, dh. von einem Behördenorgan unterzeichnet, sondern auch von einem solchen ausgestellt sein. Die bloße "Herstellung" der Abschrift durch das…

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…Gemäß § 14 TP 6 Abs. 5 GebG sind gebührenfrei: | Z 1 | Eingaben an Gerichte | In Justizverwaltungsangelegenheiten besteht eine Befreiung nur, wenn hiefür eine Justizverwaltungsgebühr vorgesehen ist. | Von der Befreiung ausgenommen sind Eingaben an die Verwaltungsgerichte (siehe Rz 447). | Anträge, Revisionen…

GebR 2025 Rz 642–64910.13.2. Amtliche Zeugnisse
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Amtliche Zeugnisse Rz 642: Unter amtlichen Zeugnissen versteht man Schriften, die von Organen der Gebietskörperschaften oder von ausländischen Behörden oder Gerichten ausgestellt werden. 10.13.2.1. Organe der Gebietskörperschaften Rz 643: Organe der Gebietskörperschaften sind Behörden und Ämter und die sie vertretenden Personen des…

EStR 2000 Rz 5426–543217.2.2 Wertpapier-, Darlehens- und Kryptowährungsgeschäfte
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…DarlehensgeschäfteDarlehens- und Kryptowährungsgeschäfte Rz 5426: Der wiederholte, auf die Schaffung einer dauernden Erwerbsquelle durch Ausnutzung von Kursschwankungen gerichtete An- und Verkauf von Wertpapieren stellt dann, wenn er sich nicht auf die nutzbringende Verwertung eigenen Vermögens beschränktkann nach dem Gesamtbild der Verhältnisse einen Gewerbebetrieb darstellen (VwGH…

UZKArtikel 31 Befugnisübertragung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…erlassen, um Folgendes festzulegen: a)die Fälle gemäß Artikel 28 Absatz 2, in denen eine an mehrere Personen gerichtete begünstigende Entscheidung auch in Bezug auf andere als diejenige Person widerrufen werden kann, die die ihr aus dieser Entscheidung erwachsenden Pflichten nicht erfüllt, b)die Ausnahmefälle…

ZK-203010. Sonstige Befreiungen
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…Mitgliedstaaten gerichtete Dokumente; zur unentgeltlichen Weitergabe bestimmte Veröffentlichungen ausländischer Regierungen und offizieller internationaler Organisationen (internationale Regierungsorganisationen); nicht darunter fallen beispielsweise private internationale Vereinigungen (so genannte NGOs) oder Transnationale Unternehmen (TNCs); Stimmzettel für Wahlen, die von in Drittländern niedergelassenen Organen durchgeführt werden; Gegenstände, die vor Gerichten…

KStR 2013 Rz 568–57213.1.3 Voraussetzungen einer verdeckten Ausschüttung
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…das objektive Tatbild der Bereicherung des Anteilsinhabers oder einer ihm nahe stehenden Person zu Lasten der Körperschaft (siehe Rz 601 bis 606) und das subjektive Tatbild einer auf Vorteilsgewährung gerichteten Willensentscheidung (siehe Rz 607 bis 608). Rz 569: Die verdeckte Ausschüttung setzt jedoch nicht voraus…

GebR 2025 Rz 610–61710.12. Unterschriftsbeglaubigungen (§ 14 TP 13 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Unterschriftenbeglaubigungen von in- und ausländischen Gerichten. Diese sind gebührenpflichtig nach § 14 TP 14 GebG (siehe Rz 630 ff, insbesondere Rz 646). Rz 612: Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen auf Schriften, die an eine eindeutig bezeichnete Behörde oder ein Gericht adressiert und auch nur zur Vorlage…

GebR 2025 Rz 1700–170728. Pflichten der Organe der Gebietskörperschaften (§ 34 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Gemeinden) sind verpflichtet, die bei ihnen anfallenden Schriften und Amtshandlungen auf die Einhaltung der gebührenrechtlichen Vorschriften zu überprüfen. Rz 1701: Zu den Organen der Gebietskörperschaften zählen in diesem Zusammenhang auch Gerichte; sonstige Körperschaften öffentlichen Rechts in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises; Notare als Gerichtskommissäre; Notare…

ZT-250513.11. Hummer, Heringsfilets, Makrelenfilets und Miesmuscheln aus St. Pierre und Miquelon (Kontingente Nr. 09.1623, 09.1624 und 09.1625)
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

…gefrorener Hummer, gefrorenes Hummerfleisch und zubereitete Gerichte aus Hummerfleisch, aus St. Pierre und Miquelon), 09.1624 (geräucherte Filets von Hering oder Makrelen, auch zubereitet oder haltbar gemacht, aus St. Pierre und Miquelon) und 09.1625 (gefrorene Miesmuscheln, zubereitete Miesmuscheln und Miesmuscheln enthaltende Gerichte, aus St…

UZK-DAAnhang 32-01 Verpflichtungserklärung des Bürgen - Einzelsicherheit
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…die unter Nummer 4 Absätze 2 und 4 vorgesehenen Anerkenntnisse bzw. Verpflichtungen sind entsprechend zu vereinbaren. Für Rechtsstreitigkeiten aus dieser Sicherheitsleistung sind die Gerichte zuständig, in deren Bezirk sich das Wahldomizil oder der Wohnsitz (Sitz) des Bürgen bzw. der Zustellungsbevollmächtigten befindet. (8)Vor seiner Unterschrift…

UZK-DAAnhang 32-02 Verpflichtungserklärung - Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…die unter Nummer 4 Absätze 2 und 4 vorgesehenen Anerkenntnisse bzw. Verpflichtungen sind entsprechend zu vereinbaren. Für Rechtsstreitigkeiten aus dieser Sicherheit sind die Gerichte zuständig, in deren Bezirk sich das Wahldomizil oder der Wohnsitz (Sitz) des Bürgen bzw. der Zustellungsbevollmächtigten befindet. (4)Vor seiner Unterschrift…

UZK-DAAnhang 32-03 Verpflichtungserklärung des Bürgen - Gesamtsicherheit
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…die unter Nummer 4 Absätze 2 und 4 vorgesehenen Anerkenntnisse bzw. Verpflichtungen sind entsprechend zu vereinbaren. Für Rechtsstreitigkeiten aus dieser Sicherheitsleistung sind die Gerichte zuständig, in deren Bezirk sich das Wahldomizil oder der Wohnsitz (Sitz) des Bürgen bzw. der Zustellungsbevollmächtigten befindet. (8)Vor seiner Unterschrift…

VB-03353. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien06.01.2021

…bringt oder einführt. Dazu ist Folgendes anzumerken: Keine Strafbarkeit als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen besteht, wenn die Tat den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet (siehe zB Abs. 2). Die Regelungen des Artikels 3 der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009…

VB-03344. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…in Verkehr bringt. Dazu ist Folgendes anzumerken: Keine Strafbarkeit als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen besteht, wenn die Tat den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet (siehe zB Abs. 2). Die Regelungen des Artikels 3 der Verordnung (EG) Nr. 1523/2007…

NeuFöR Rz 27–281.1.3. Gerichtsgebühren für Eintragungen in das Firmenbuch (§ 1 Z 3 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

…mit dem Zusatz "e.U.") eingetragen werden. Das sind insb. Gerichtsgebühren für folgende Eintragungen: des Sitzes, der Geschäftsanschriften, der Inhaber, der persönlich haftenden Gesellschafter, der Geschäftsführer, der Musterzeichnung. Nicht gebührenbefreit ist etwa die Gebühr für einen Firmenbuchauszug (TP 10 Z III GGG), es sei denn…

VB-03307.1.2. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen
geltende FassungRichtlinien02.06.2021

…wiederausführt oder durchführt. Dazu ist Folgendes anzumerken: Keine Strafbarkeit als verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen besteht, wenn die Tat den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet (siehe insbesondere Abschnitt 7.1.1. Abs. 1 und 6) oder sonst nach einer anderen…