…als gemäß § 19 BAO die Rechtsnachfolger für die auf sie übergegangene Abgabenschuld des Rechtsvorgängers in Anspruch genommen werden können. Die gegen den Erblasser bereits ergangenen Bescheide wirken demnach auch gegen die Erben und sind gegen diese nach Maßgabe der Einantwortung vollstreckbar. Randzahlen 1248 bis 1299…
…um seinen Anspruch auf Ersatz der Elektrizitätsabgabe durch den Empfänger der Lieferung durchzusetzen, entfällt diese Haftung. Zumutbar im Sinne dieser Bestimmung ist es jedenfalls, dass der Netzbetreiber die gleichen Maßnahmen zur Geltendmachung des Anspruches auf Ersatz der Elektrizitätsabgabe setzt wie zur Geltendmachung seines Anspruches auf…
…des Anspruches auf Ersatz der Erdgasabgabe gesetzt hat wie zur Geltendmachung seines Anspruches auf das Netznutzungsentgelt. Nur wenn er solche Schritte vergeblich gesetzt hat, ist eine Berichtigung einer an das Finanzamt bereits abgeführten, aber nicht weiter verrechenbaren Abgabe zulässig. Gleiches gilt für den Lieferer des…
…so wird frühestens drei Monate nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Carnets der Anspruch geltend gemacht. Wenn ein Nachweis der ordnungsgemäßen Erledigung innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Zeitpunkt der Geltendmachung des Abgabenanspruches (Vordruck nach Anhang 33-03 UZK-DA) an gerechnet nicht erbracht wird…
…jedochder Geltendmachung einer Haftungsinanspruchnahme im Sinn derpersönlichen Haftung auch für Rz 1205die diesem Plan zufolge zu entrichtende Quote übersteigende Abgabenschulden nicht entgegen. Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe bei im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren verhängten Geldstrafen und Wertersätzen (§ 20 Abs. 1 FinStrG, § 179 FinStrG). Nachsicht von Geldstrafen auf Grund des…
…und inwieweit Werbungskosten vorliegen, hat nach den geltenden steuerrechtlichen Vorschriften zu erfolgen; das FA ist nicht an die Entscheidungen der auszahlenden Stelle hinsichtlich des Anspruches auf Kostenersatz gebunden. Für Zwecke der Arbeitnehmerveranlagung sind zum Nachweis aller Werbungskosten Kopien der Unterlagen und Belege, die zur Erlangung…
…zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer abgabenrechtlichen Interessen oder zur Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten erforderlich ist. Den AnspruchDer Haftungspflichtige hat als Partei das Recht auf Akteneinsicht hat grundsätzlich, ihm steht auch der Haftungspflichtige. Sein Anspruch bezieht sich nicht nur auf die ihn betreffenden Akten (Aktenteile) des Haftungsverfahrens…
…Voraussetzung u.a. für eine Vorzugsbehandlung im Sinne des Titels VI, des UZK dar. Das bedeutet, dass ein gesetzlich eingeräumter materiellrechtlicher Anspruch auf eine Befreiung von Einfuhrabgaben oder auf Rückwarenbehandlung durch das Entstehen einer Zollschuld für eine Ware anders als gemäß Art. 77 UZK zum…
…folgt noch keine Verminderung des Anspruches auf eine Forschungsprämie. Kommt es jedoch infolge der Insolvenz zu einer Verringerung bemessungsgrundlagenrelevanter Aufwendungen, sind für die Ermittlung der Höhe einer Forschungsprämie nur die im Ergebnis selbst getragenen Aufwendungen maßgeblich. Kommt es im Jahr der Geltendmachung der Forschungsprämie zu…
…Unterbrechung und Hemmung in Insolvenzfällen Rz 1855: Eine Unterbrechung oder Hemmung der Einhebungsverjährung ergibt sich in Insolvenzfällen aufgrund des § 9 IO. Im Anwendungsbereich dieser personenbezogenen gegenüber den anspruchsbezogenen Bestimmungen der BAO spezielleren Regelungen kann die Verjährung einzelnen Gesamtschuldnern gegenüber zu unterschiedlichen Zeitpunkten eintreten. 21.7…
…das Jahr der erstmaligen Verwendung folgenden Kalenderjahr. Auf den Zeitpunkt der Anschaffung des Wirtschaftsgutes bzw. der Geltendmachung des Vorsteuerabzuges kommt es daher nicht an. Der Berichtigungszeitraum von 19 Jahren bei Grundstücken (einschließlich Gebäuden) ist auf Berichtigungen von Vorsteuerbeträgen anzuwenden, die Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken…
…wenn er alle zumutbaren Schritte zur Geltendmachung seines Anspruches gesetzt hat. 1.5.4 Veranlagung Rz 41: Die Elektrizitätsabgabe wird jahresweise veranlagt. Veranlagungszeitraum ist jeweils das Kalenderjahr oder das Wirtschaftsjahr, wobei die Jahresabgabenerklärung aber immer bis zum 31. März des Folgejahres vom Abgabenschuldner oder Netzbetreiber…
…wenn er alle zumutbaren Schritte zur Geltendmachung seines Anspruches gesetzt hat. 2.6.4 Veranlagung Rz 99: Die Erdgasabgabe wird jahresweise veranlagt. Veranlagungszeitraum ist jeweils das Kalenderjahr oder das Wirtschaftsjahr, wobei die Jahresabgabenerklärung aber immer bis zum 31. März des Folgejahres vom Abgabenschuldner oder Netzbetreiber…
…eine eindeutige Vereinbarung über eine Befreiung vom Wettbewerbsverbot vorliegen, wenn der Geschäftsführer ebenfalls auf diesem Gebiet tätig wird, ein allfälliger Verzicht der Gesellschaft auf die Geltendmachung eines Anspruches auf Vorteilsherausgabe wäre eine verdeckte Ausschüttung. Siehe auch das Stichwort "Wettbewerbsverbot", Rz 983. VonBei einem deliktischen Verhalten…
…zur Geltendmachung des Anspruchs auf Entrichtung der Abgabenschuld beim bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA Gemeinsame Datenanforderungen für die Mitteilung: a)Bezeichnung und Anschrift der Zollbehörde, die für den Ort des Entstehens der Zollschuld zuständig ist, b)Name und Anschrift des bürgenden…
…zur Geltendmachung des Anspruchs auf Entrichtung der Abgabenschuld beim bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA Gemeinsame Datenanforderungen Datum der Versendung der Mitteilung (1)Carnet ATA Nr.: (2)Ausgestellt von der Handelskammer in: Ort: Land: (3)Für: Inhaber: Anschrift: (4)Datum des Ablaufs…
…die erfolgte Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem bürgenden Verband in dem Mitgliedstaat, in dem die Zollschuld im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA entstanden ist Briefkopf der Zentralstelle des zweiten Mitgliedstaats, der den Anspruch erhebt Empfänger: Zentralstelle des ersten Mitgliedstaats, der den ursprünglichen Anspruch erhoben…
Anhang 33-03 Muster für die Mitteilung zur Geltendmachung des Anspruchs auf Entrichtung der Abgabenschuld beim bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA Briefkopf der Zentralstelle, bei der der Anspruch geltend gemacht wird Empfänger: Zentralstelle, in deren Gebiet sich die Zollstelle der vorübergehenden…
…die erfolgte Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem bürgenden Verband in dem Mitgliedstaat, in dem die Zollschuld im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA entstanden ist Briefkopf der Zentralstelle des zweiten Mitgliedstaats, der den Anspruch erhebt Empfänger: Zentralstelle des ersten Mitgliedstaats, der den ursprünglichen Anspruch erhoben…
…des nicht erledigten Trennabschnitts beigefügt, sofern dieser sich im Besitz der Zentralstelle befindet. Die Mitteilung kann jedesmal verwendet werden, wenn dies für erforderlich erachtet wird. (3) Das in Artikel 86 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 genannte Berechnungsformular kann auch nach der Geltendmachung des Anspruchs…