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324 Treffer1642 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 6422–644621.2 Absetzung für Abnutzung (§ 16 Abs. 1 Z 8 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…6 lit. a EStG 1988; siehe dazu Rz 6658). Übersicht: | | Beginn erstmalige Vermietung | Vor 2013 | Ab 2013 | Ansatz AfA-Bemessungsgrundlage Gebäude | Altvermögen (am 31.3.2012 nicht steuerverfangen gemäß § 30 EStG 1988 idF vor dem 1. StabG 2012) |…

EStR 2000 Rz 585919.2.1.3.2 Einkünfte des Mitunternehmers
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…von 600 1999 eine monatliche Miete von 6.000 S An Ausgaben sind für A angefallen: Gebäude-AfA 1999 20.000 S2010 2.000 Betriebskosten des Gebäudes 40.000 S4.000 Von den Betriebskosten 19992010 wurden im März 2000 10.000 S2011 1.000 bezahlt…

EStR 2000 Rz 820833 Prämien
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Gebäude gekauft, in dem ein unmittelbar der Forschung dienendes Labor (40% der Nutzfläche) und die werkseigene Kantine (60% der Nutzfläche) untergebracht sind. Während die Anschaffungskosten hinsichtlich des auf das Labor entfallenden Anteils unmittelbar Bestandteil der Bemessungsgrundlage sind, erfolgt hinsichtlich der Kantine eine Berücksichtigung der AfA…

VPR 2021 Rz 310–3172.2.3. Ermittlung des Betriebsstättenergebnisses
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Steuerrechtsnormen in die ausländische Rechtsordnung einfließen (EAS 3410). Beispiel: Es sei angenommen, dass im vorhergehenden Beispiel die Gebäude-AfA-Differenz die einzige erforderliche Berichtigungspost bildet und dass das nach ausländischem Recht ermittelte Betriebsstättenergebnis einen Betrag von 100.000 € ergibt. Der für das Gesamtunternehmen nach …

EStR 2000 Rz 3150–31617.3.4 AfA-Satz von 2%
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…sowie der Versicherungsberatung dienen, bei Gebäuden, soweit diese unmittelbar dem Betrieb der Dienstleistungen der Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft dienen. Rechtslage für ab Veranlagung 20162016 beginnende Wirtschaftsjahre Ab dem Veranlagungsjahr 2016 gilt für betrieblich genutzte Betriebsgebäude ein einheitlicher AfA-Satz in Höhe von 2,5…

EStR 2000 Rz 6447–644921.2.5 Ermittlung des Grundanteiles
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Die fortgeschriebenen Anschaffungskosten des Gebäudes betragen daher 510.000 Euro (680.000 Euro - 25% von 680.000 Euro) und reduzieren sich um die jährliche AfA von 9.000 Euro. Rz 6447a: Von einer eigenen Geschäftseinheit ist je angefangene 400 m² Nutzfläche auszugehen. Für die Ermittlung…

EStR 2000 Rz 5201–521016 Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…AfA für Betriebsgebäude ohne Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer 22,5% (allenfalls 1,5% für zu Wohnzwecken überlassene Gebäude) | AfA für Betriebsgebäude ohne Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer 32,5% ab Wirtschaftsjahr 2001 bzw. 41,5% bis Wirtschaftsjahre 2000 (für unmittelbar betrieblich genutztezu Wohnzwecken überlassene Gebäude…

EStR 2000 Rz 6039–604119a.3.6 Beispiel für die Kapitalkonten KapK I und KapK II bei Ergänzungskapital und Sonderbetriebsvermögen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…ohne SBV) | -65 | Stand 31.12.2016 | 75 C hat der KG 2016 ein Gebäude vermietet, Einlagewert 400, Miete 20 (Forderung offen), AfA 10. | Sonderbilanz C (KapK II) 31.12.2016 = 1.1.2017 konsolidiert | Grundstück | 390* |…

StiftR 2009 Rz 264–27410.4 Substanzauszahlung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…dazugehörigen GuB 20.000, steuerliche stille Reserve daher 210.000 (fiktive Anschaffungskosten 300.000 abzüglich steuerlichem Buchwert 90.000) Gewinnadaptierung bei Variante a): | Gewinn des Jahres 11 | 200.000 | Kumulierte Adaptierungen Vorjahre | + 4.000 | AfA Gebäude d. Jahres 11 |…

EStR 2000 Rz 6495–650021.5.3 Aufwendungen außerhalb des § 28 Abs. 2 und 3 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…oben) | -300.000 Euro | als Herstellungskosten zu behandeln | 140.000 Euro Die abzugsfähigen Aufwendungen des Jahres 2002 betragen: | AfA Gebäude (siehe Rz 6498) | | 6.000,00 Euro | 1/10 von Instandsetzung | | 40.000,00 Euro |…

EStR 2000 Rz 3139–31497.3 Gebäude
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…2 EStG 1988 ist für Gebäude, die nach dem 30. Juni 2020 hergestellt oder angeschafft wurden und bei denen § 8 Abs. 1a EStG 1988 angewendet wird, nicht anzuwenden, sodass auch bei Anschaffung, Herstellung oder Einlage im zweiten Halbjahr der volle Jahres-AfA-Betrag aufwandswirksam ist.…

EStR 2000 Rz 6455–646621.4.2 Bedeutung der Abgrenzung von Herstellungs-, Instandsetzungs- und Instandhaltungsaufwand
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…6455: Herstellungsaufwand ist grundsätzlich auf die Restnutzungsdauer des Gebäudes im Wege der AfA abzusetzen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 28 Abs. 3 EStG 1988 kommt eine beschleunigte Abschreibung (Zehntel- bis Fünfzehntelabsetzung) in Betracht. Bei der Veräußerung von Gebäuden nach dem 31.3.2012 ist eine…

EStR 2000 Rz 6476–647921.4.6 Herstellungsaufwand
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…eine neue Restnutzungsdauer zu ermitteln (siehe dazu Rz 3163 ff). Ist das Gebäude voll abgeschrieben, sind die aktivierungspflichtigen Aufwendungen stets auf die für sie neu ermittelte Nutzungsdauer zu verteilen. Kommt dem Herstellungsaufwand für sich selbst Gebäudecharakter zu, ist die AfA dieser Herstellungsaufwendungen gemäß § 16 Abs…

EStR 2000 Rz 6484–648821.4.7 Steuerliche Folgen für die Zehntel- bzw. Zehntel- bis Fünfzehntelabsetzungen bei Übertragung des Gebäudes, Aufgabe der Vermietung und Einlage des Gebäudes in das Betriebsvermögen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…auch wirtschaftlicher Eigentümer geblieben ist oder Zahlungen für Substanzabgeltungen in Höhe der bisher geltend gemachten Fünfzehntel-(Zehntel-)Beträge leistet (vgl. Rz 113a). Nach der Übertragung des Gebäudes anfallender Herstellungsaufwand kann durch den Fruchtgenussberechtigten nach § 28 Abs. 3 EStG 1988 auf fünfzehn (zehn) Jahre verteilt werden…

EStR 2000 Rz 651121.7 Nachversteuerung (§ 28 Abs. 7 EStG 1988) - Rechtslage für Veräußerungen vor dem 1.4.2012
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…Veräußerungen vor dem 1.4.2012 21.7.1 Nachversteuerungstatbestand Rz 6511: Rechtslage für Einkunftsquellenübertragungen nach dem 31. Juli 2008 (für Übertragungen eines Gebäudes vor dem 1. August 2008 gelten folgende Ausführungen auch für unentgeltliche Übertragungen unter Lebenden):Die Nachversteuerung von begünstigt abgeschriebenen Herstellungsaufwendungen gemäß …

EStR 2000 Rz 2230–22626.4.3 Teilwert
geltende FassungRichtlinien14.05.2019

…Teilwert zumindest den seinerzeitigen (tatsächlichen) Anschaffungs- oder Herstellungskosten (VwGH 29.4.1992, 90/13/0228). Bei abnutzbaren Anlagegütern entspricht der Teilwert den seinerzeitigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die AfA (VwGH 22.9.1992, 88/14/0088). Beim Umlaufvermögen entspricht der Teilwert den Wiederbeschaffungskosten (VwGH…

EStR 2000 Rz 2484–25036.12 Einlagen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…und Boden wurde 2008 um 50.000 angeschafft. 2009 wurde um 100.000 ein Gebäude darauf errichtet und mit Beginn 2010 vermietet; jährlich wird eine AfA in Höhe von 1.500 als Werbungskosten bei VuV geltend gemacht. Mit 1.1.2013 wird das Grundstück in…

EStR 2000 Rz 571718.3.5 Kürzung der AfA-Bemessungsgrundlage bei nachträglicher Gebäudenutzung (gilt für Betriebsaufgaben im Geltungsbereich § 24 Abs. 6 EStG 1988 idF AbgÄG 2004) bei Betriebsaufgaben vor dem 1. Juli 2023
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Absetzung für Abnutzung. Wird das Gebäude innerhalb der Fünfjahresfrist veräußert und kommt es damit zur Versteuerung der stillen Reserven, ist die Kürzung des Wertansatzes gemäß § 295a BAO rückwirkend zu korrigieren und damit die AfA rückwirkend für jedes Jahr bis zur Veräußerung zu erhöhen. Kommt es…

EStR 2000 Rz 3261–32637.10 Degressive AfA
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…der degressiven AfA ausgenommen sind Rz 3262: Von der degressiven AfA ausgenommen sind 1.Wirtschaftsgüter, für die in § 8 EStG 1988 eine Sonderform der Absetzung für Abnutzung vorgesehen ist: a)Gebäude (der Ausschluss von der degressiven Abschreibung besteht auch, wenn die (erweiterte) beschleunigte AfA nicht…

EStR 2000 Rz 5075–509515.1.8 Forstwirtschaft
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…7339. 15.1.8.3.3 Veräußerungskosten Rz 5090: Die auf Grund und Boden anteilig entfallenden Veräußerungskosten sind nicht abzugsfähig. Anteilige Veräußerungskosten iZm mit der Veräußerung von Gebäuden und grundstücksgleichen Rechten sind ebenfalls nicht abzugsfähig, wenn das Veräußerungsgeschäft nach dem 31.3.2012 abgeschlossen wurde…