…106/2006, ist ein Erdgasunternehmen, das bezüglich einer Fernleitungsanlage das alleinige Recht zum Transport von Erdgas oder zum Abschluss von Verträgen über den Transport von Erdgas innehat. Rz 63: Als "Regelzonenführer" im Sinne des § 6 Z 43 GWG, BGBl. I Nr. 121/2000 in der…
…duldet der "Netzbetreiber" im Sinne des § 6 Z 33 GWG, BGBl. I Nr. 121/2000 in der ab 28bis 21. Juni 2006November 2011 geltenden Fassung BGBl. I Nr. 106/2006 (ab 22. November 2011 im Sinne des § 7 Abs. 1 Z 43 GWG 2011, BGBl…
…mit Ausnahme der Endverbraucher; Unternehmen gemäß § 7 Abs. 1 Z 58 ("Speicherunternehmen"), § 13 ("Marktgebietsmanager") und § 17 ("Verteilergebietsmanager") des Gaswirtschaftsgesetzes 2011des GWG 2011 sind Erdgasunternehmen. Erdölunternehmen, nämlich dem MineralrohstoffgesetzMinroG, BGBl. I Nr. 38/1999, unterliegende Unternehmen, die Leitungsanlagen zum Zwecke des Transportes gasförmiger oder flüssiger Kohlenwasserstoffe…
…Zulassungen), nicht aber zu Registrierungen (etwa gemäß § 1 Abs. 5 AIFMG oder § 32a FM-GwG). Rz 65: Das Finanzamt für Großbetriebe ist zuständig für eigentümerlose Vermögensmassen. Das sind einerseits Privatstiftungen nach dem PSG, diesen vergleichbare ausländische Einrichtungen sowie der Stiftungseingangssteuer unterliegende Vermögensmassen (§ 61 Abs. 1…
…Körperschaften 29.5.5.6.1 Zurechnung zu ausländischen Körperschaften allgemein Rz 7748: Für ausländische Körperschaften sind zusätzlich auf Grund einer Identitätsprüfung iSd § 40 BWG6 FM-GwG schriftlich festzuhalten: Urkunde, aus der sich die rechtliche Existenz der Körperschaft ergibt. Die persönlichen Daten der natürlichen Person…
30.1.7.7 Zusätzliche Nachweise für ausländische Körperschaften Rz 7972e: Für ausländische Körperschaften sind zusätzlich auf Grund einer Identitätsprüfung iSd § 6 FM-GwG schriftlich festzuhalten: Urkunde, aus der sich die rechtliche Existenz der Körperschaft ergibt. Die persönlichen Daten der natürlichen Person, die für die…
…Dazu ist es erforderlich, dass der Anleger einen amtlichen Lichtbildausweis iSd § 6 Abs. 2 Z 1 FM-GwG vorlegt, aus dem seine Identität zweifelsfrei hervorgeht. Der Abzugsverpflichtete muss den Namen des Anlegers, die ausstellende Behörde und die amtliche Nummer des Lichtbildausweises in geeigneter Form festhalten…
…übertragen wurden, die nicht nachweislich mit der für Banken zumutbaren Sorgfalt ermittelt wurden (Identitätsfeststellung gemäß § 6 FM-GwG). Rz 6165b: Wird keine Zustimmung zur Datenmitteilung an das Finanzamt erteilt, hat die übertragende inländische depotführende Stelle somit im Zeitpunkt der Depotübertragung den Kapitalertragsteuerabzug zwingend vorzunehmen. Wird…
…a Finanzmarkt-Geldwäschegesetz [FM-GwG] idgF; "Walletanbieter"). Dienstleister mit Sitz, Wohnsitz oder Ort der Geschäftsleitung im Inland, die den Tausch von Kryptowährungen in gesetzlich anerkannte Zahlungsmittel und umgekehrt anbieten (§ 2 Z 22 lit. b FM-GwG). Die inländische Zweigstelle oder Betriebsstätte von ausländischen Dienstleistern im…
…Kreditinstitute, wobei kein Schriftlichkeitserfordernis mehr besteht. Vielmehr können alle im Sinne des § 6 FM-GwG zulässigen Verfahren zur Feststellung der Identität der Kunden zur Dokumentation der digitalen Befreiungserklärung verwendet werden, wie zB eine Zwei-Faktor-Authentifizierung, sofern eine Dokumentation der digitalen Befreiungserklärung sichergestellt ist. Dabei…
…iSd § 6 FM-GwG vorlegt, aus dem seine Identität zweifelsfrei hervorgeht. Das Kreditinstitut (der Emittent) muss den Namen des Anlegers, die ausstellende Behörde und die amtliche Nummer des Lichtbildausweises in geeigneter Form festhalten und diese Angaben nach den Regelungen des FM-GwG überprüfen. Überdies muss…
…und 5. Geldwäsche-Richtlinie) wird mit dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) und dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) umgesetzt werden (Stand November 2016). Die Verordnung 2015/847/EU über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers wurde ebenfalls am 5. Juni 2015 im Amtsblatt der EU verlautbart…
…von Druckwerken (Vereinszeitungen, Zeitschriften usw.) sind abzugsfähig, vorausgesetzt es liegt ein steuerpflichtiger Betrieb vor (siehe Rz 370 und 371). Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) Rz 354: Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren Anlagegütern können, sofern sie nicht mehr als 4001.000 Euro betragen, sofort als Betriebsausgaben abgesetzt…