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ZK-23702.5.4. Übertragung von Rechten und Pflichten
geltende FassungRichtlinien15.12.2022

2.5.4. Übertragung von Rechten und Pflichten | UZK | DA | IA | TDA | 218, 242 (2) | - | 266 | - Wie schon unter Abschnitt 2.1.1.1. angeführt, wird von der in Art. 242 Abs. 2 UZK vorgesehenen Möglichkeit der…

UStR 2000 Rz 6403a.10. Ort der Beförderungsleistung
geltende FassungRichtlinien05.12.2017

…Regelung nur der inländische Teil im Inland steuerbar. Das gilt sowohl für unternehmerische als auch für nichtunternehmerische Leistungsempfänger. 3a.10.2. Güterbeförderung Rz 640f: Eine Güterbeförderungsleistung an einen Nichtunternehmer wird ebenfalls dort ausgeführt, wo die Beförderung bewirkt wird. Eine Sonderregelung besteht für innergemeinschaftliche Güterbeförderungsleistungen für…

ZK-25404. Beförderung
geltende FassungRichtlinien01.11.2023

4. Beförderung Art. 214 und 219 UZK, Art. 179 Abs. 1 UZK-DA, Art. 178 UZK-DA, Art. 267 UZK-IA Beförderungen der Waren der Endverwendung sind unter nachstehenden Bedingungen zulässig: In der Bewilligung (formell/vereinfacht) ist festzulegen, unter welchen Voraussetzungen Einfuhrwaren zwischen verschiedenen Verwendungsorten…

ZK-25602.5.4. Übertragung von Rechten und Pflichten
geltende FassungRichtlinien28.05.2021

2.5.4. Übertragung von Rechten und Pflichten | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 218 | - | Art. 266 | - Die Rechte und Pflichten des Inhabers des Verfahrens der aV können ganz oder teilweise auf eine andere Person…

GK-0500Georgien
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

Georgien | Genehmigungspflicht auf Grund | gewerbl. Verkehr | Werk- verkehr | Anmerkungen | § 7 GütbefG | ja | ja | 1.Einzelgenehmigungen, ausgestellt vom BM für KlimaschutzInnovation, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieInfrastruktur (einsprachig Deutsch); 2.Leerfahrten unterliegen NICHT Leerfahrten unterliegen NICHT der Genehmigungspflicht…

KfzBStR 2021 Rz 905–911B.6.1.3. Kraftfahrzeuge gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 (§ 6 Abs. 3 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

… 6 Abs. 3 NoVAG 1991) Rz 905: Für Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (Klasse N1) errechnet sich der Steuersatz in Prozent nach der folgenden Formel: [Grafik]   Die errechneten Prozentsätze sind kaufmännisch auf volle Prozentsätze zu…

UStR 2000 Rz 3912103a. Leistungsortregelungen
geltende FassungRichtlinien10.12.2020

…grundsätzlich derjenige zu behandeln, in dessen Auftrag die Leistung ausgeführt wird. Bezüglich des Leistungsempfängers im Falle der unfreien Versendung wird auf Rz 3915a verwiesen. 103a.1.2. Beförderungsleistung Rz 3912c: Eine innergemeinschaftliche Güterbeförderung liegt nach Art. 3a Abs. 1 UStG 1994 vor, wenn sie in…

GK-05003. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…gegen die Verpflichtung verstößt dafür zu sorgen, dass die Nachweise über die in § 7 Abs. 1 GütbefG angeführten Berechtigungen bei jeder Güterbeförderung über die Grenze während der gesamten Fahrt vollständig ausgefüllt und erforderlichenfalls entwertet mitgeführt werden (§ 23 Abs. 1 Z 6 GütbefG iVm § 9 Abs…

KfzBStR 2021 Rz 17–27Kraftwagen (§ 2 Z 3 KFG 1967)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…wobei diese kraftfahrzeugsteuerrechtlich unterschiedlich zu beurteilen sind. Klasse M: Kraftwagen zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern Klasse N: Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern Klasse L6e: leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge Klasse L7e: schwere vierrädrige Kraftfahrzeuge Hinsichtlich der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Einordnung von vierrädrigen Kraftfahrzeugen der Klassen L6e…

AH-26762A. Ausfuhr
geltende FassungRichtlinien14.12.2023

…zu besonderen Zwecken, ihrer Beschaffenheit nach nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt" (Hinweis: Andere als vorher in den Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur taxativ angeführte). Durch Fußnoten aus Unterposition 8705 90 90 beschrieben und der Maßnahme unterliegend: "Mit einem Wasserwerfer ausgerüstete Fahrzeuge, besonders konstruiert oder…

VS-11301.1.4. Gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Sachen sowie sonstige gewerbsmäßige Dienstleistungen, die mittels des Luftfahrzeuges entgeltlich erbracht werden
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

…oder um sonstige Dienstleistungen, die mittels des Luftfahrzeuges entgeltlich erbracht werden, handelt. Bis zum Inkrafttreten des VStÄG 1996 war der Einsatz von Flugzeugen, die zwar gewerblich verwendet werden, aber nicht zur Personen- oder Güterbeförderung, nicht begünstigt (zB als Schulungsflugzeug oder für Schau-, Kunst-, Reklame-, Meß-…

GK-09002.2. ECE-Abkommen
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

…beachten. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf folgende Bestimmungen der vorerwähnten Abkommen hingewiesen: a)Der Begriff "privater Gebrauch" schließt Personenbeförderungen gegen Entgelt, Entlohnung oder andere materielle Vorteile sowie die gewerbliche oder kommerzielle Güterbeförderung gegen oder ohne Entgelt aus (Artikel 1 lit. b des ECE-Abkommens…

UStR 2000 Rz 3915103a.2. Leistungsempfänger im Falle der unfreien Versendung
geltende FassungRichtlinien16.11.2018

…Empfänger A in Dänemark. Bei Frachtnachnahmen wird regelmäßig vereinbart, dass der Beförderungsunternehmer die Beförderungskosten dem Empfänger der Sendung in Rechnung stellt und dieser die Beförderungskosten zahlt. Der Rechnungsempfänger A der innergemeinschaftlichen Güterbeförderung ist gemäß Art. 3a Abs. 2 UStG 1994 als Empfänger der Beförderungsleistung (Leistungsempfänger)…

EStR 2000 Rz 5585–562818.1.4.2.4 ABC des Teilbetriebes
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

…8.1992, 88/14/0063). Güterfern- und Güternahverkehr können bei entsprechender organisatorischer Trennung Teilbetriebe darstellen; nicht hingegen idR Frachtgeschäft (eigene Güterbeförderung) einerseits und Spedition (Güterbeförderung durch andere) andererseits. Ein Reisebüro kann bei gewisser Selbständigkeit im Verhältnis zu einem Beförderungsunternehmen Teilbetriebseigenschaft aufweisen und umgekehrt. Siehe auch…

KfzBStR 2021 Rz 500–511B.2. Kraftfahrzeuge (§ 2 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…einem Hubraum von mehr als 125 Kubikzentimetern; Personen- und Kombinationskraftwagen (Klasse M1) sowie Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (Klasse N1). B.2.1.2.1. Krafträder und Kraftfahrzeuge mit zwei oder drei…

KfzBStR 2021 Rz 512–516B.2.1.2.2. Leichte und schwere vierrädrige Kraftfahrzeuge (Klassen L6e und L7e)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…das nicht als L6e-Kraftfahrzeug eingestuft werden kann Rz 516: Schweres vierrädriges Kraftfahrzeug, das nicht unter L6e fällt, mit einer Leermasse bis 450 kg (bis 600 kg für Güterbeförderung) ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen und max. Nutzleistung bis zu 15 kW. Beispiel: Ein schweres Straßen-Quad

KfzBStR 2021 Rz 517–526B.2.1.2.3. Personen- und Kombinationskraftwagen (Klasse M1)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…ff. Rz 526: Gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 NoVAG 1991 unterliegen "Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (Klasse N1)" ab 1. Juli 2021 der Normverbrauchsabgabe. Hat demzufolge ein Kraftfahrzeug eine zulässige Gesamtmasse…

KfzBStR 2021 Rz 550–558B.2.2.3. Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Im Fahrgastraum verbaute Sitze oder Monitore zur Unterhaltung der Fahrgäste während der Fahrt indizieren ein zur Personenbeförderung (8703) entwickeltes Kraftfahrzeug. Ladebordwände indizieren ein zur Güterbeförderung (8704) entwickeltes Kraftfahrzeug. Rz 552: Die Intention des Erwerbers betreffend die dem Kraftfahrzeug zugedachte Verwendung ist irrelevant für dessen Einreihung. …

KfzBStR 2021 Rz 912–918B.6.1.4. Maßgeblicher CO2-Emissionswert (§ 6 Abs. 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Emissionswert ersatzweise mit dem Zweifachen der Nennleistung des Verbrennungsmotors in Kilowatt angenommen (siehe Rz 920 f). Rz 915: Werden für ein Kraftfahrzeug zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (Klasse N1) die CO2-Emissionen nicht nach dem WLTP-Messzyklus…

KfzBStR 2021 Rz 1358–1366C.1.3. Überzählige Anhänger (§ 1 Abs. 2 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…1. Jänner 2021 wird der Anhänger mit 10 Tonnen einem anderen Zulassungsbesitzer zur Durchführung einer Güterbeförderung überlassen: Im Jänner 2021 gibt es somit keinen überzähligen Anhänger. Beispiel 2: Ein österreichisches Unternehmen mit zwei Sattelzugfahrzeugen und zwei ziehenden Kraftfahrzeugen hat acht Sattelanhänger und zehn Anhänger. Sämtliche…