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5 Treffer1508 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 1041–1048Fremdgelder
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

Fremdgelder Rz 1041: sind grundsätzlich Durchlaufposten. Dies gilt nicht, wenn die Berechtigung besteht, über die Gelder zu verfügen (VwGH 7.7.1971, 0140/69) oder wenn tatsächlich wie über eigenes Geld verfügt wird (zB Veruntreuung und Verwendung für Schuldenrückzahlung). Vorschüsse für künftige Leistungen sind - auch…

EStR 2000 Rz 4001–400810 Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§§ 15 und 16 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…LStR 2002 Rz 633; zu Mietvorauszahlungen siehe Rz 6411. 10.1.1.4 Durchlaufende Posten Rz 4008: Beträge, die im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt werden (echte durchlaufende Posten/Fremdgelder) stellen keine Einnahmen des Empfängers, sondern des Vertretenen dar. Die vereinnahmte Umsatzsteuer kann…

EStR 2000 Rz 680–6854.4.4 Entnahmen und Einlagen
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…Geschäftes von einer Besorgung für eine andere Person auszugehen ist und Rz 684: Durchlaufende Posten sind ertragsteuerlich unbeachtlich. Beispiele: Gerichtsgebühren, Stempelkosten, Vollzugskosten oder Fremdgelder eines Rechtsanwalts, auch dann wenn sie nicht gesondert verwahrt werden, Einnahmen eines Hausverwalters für den Hauseigentümer. Rz 685: Vorgestreckte durchlaufende Posten…

EStR 2000 Rz 1049–1058Konventionalstrafen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…dass die Rechnungssumme von Honorarabrechnungen um die einbehaltenen Beträge gekürzt wird. Die bezeichneten Beträge sind keine Fremdgelder. Reise Rz 1056: Siehe Rz 4818. Rentenverpflichtung Rz 1057: Siehe Rz 7001 ff. Rückgängigmachung von Betriebsausgaben Rz 1058: Die Rückgängigmachung bzw. Rückzahlung von Betriebsausgaben führt zu Einnahmen. Beispiele:…

EStR 2000 Rz 6104–610620.1.2 Verhältnis zu anderen Einkunftsarten
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Entfaltung einer berufsmäßigen, nach außen hin hervortretenden und den Beteiligten erkennbaren Tätigkeit die Erzielung eines besonderen Gewinnes beabsichtigt wird (zB Ausleihen eigener Gelder gegen Zinsen im Rahmen eines bankmäßigen oder ähnlichen Betriebes, Aufnahme beträchtlicher Fremdgelder und Weitergabe an Darlehensnehmer, VwGH 21.11.1972, 2096/71…