9. Umsätze für die Seeschifffahrt und die Luftfahrt (§ 9 UStG 1994) Rz 1131: Es handelt sich um eine Vorstufenbefreiung, dh. nicht die Umsätze der See- und Luftfahrt sind befreit, sondern die Umsätze für die Seeschifffahrt bzw. Luftfahrt. Diese Steuerbefreiung kommt nur für solche Umsätze in…
…Abkommen). Soweit in diesen Luftverkehrsabkommen die Anwendung einer Befreiung von der Gewährung der Gegenseitigkeit abhängt, ist zu prüfen, ob österreichische Fluglinien gegenüber der betreffenden Vertragspartei dieselbe Befreiung genießen. Im Zweifelsfall ist die Steuer- und Zollkoordination, Fachbereich Zoll und Verbrauchsteuern (siehe Abschnitt 0.1.) zu befassen.…
…für private Zwecke verwendet, im Rahmen der Veranlagung als Arbeitslohn von dritter Seite zu erklären. Für den von dritter Seite (zB Fluglinien) eingeräumten Vorteil aus der Verwendung von Bonusmeilen besteht für den Arbeitgeber keine Verpflichtung zur Einbehaltung und Abfuhr von Lohnsteuer. Der Zufluss des Vorteils…
…und ähnliche Zuwendungen Rz 1044: Werden seitens der Betriebsgesellschaft eines Flughafens Flugtickets unentgeltlich überlassen (zB Kauf der Tickets, um den Fluglinien einen Rabatt auf die Landegebühren einzuräumen), so ist die steuerliche Beurteilung dieses Vorganges je nach dem Empfängerkreis vorzunehmen: Bei Aufsichtsräten der Betriebsgesellschaft sind die…
…295 und Rz 710) Siehe Rz 10295 Rz 10715: § 26 Z 4 EStG 1988 - Lohnsteuerpflicht von "duty-hours" (Rz 715) (2004) Die Gehälter der Piloten, Kopiloten und Flugbegleiter setzen sich bei österreichischen Fluglinien aus mehreren Komponenten zusammen. In den Fällen, in denen kein Kollektivvertrag besteht…
Die Flugabgaberichtlinien (FlugAbgR) stellen einen Auslegungsbehelf zum Flugabgabegesetz, BGBl. I Nr. 111/2010 idF des Konjunkturstärkungsgesetzes 2020, BGBl. I Nr. 11296/20122020, dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus den Richtlinien nicht abgeleitet…
1. Gegenstand der Abgabe (§ 1 FlugAbgG) Rz 1: Der Flugabgabe iSd Flugabgabegesetzes unterliegt der Abflug eines Passagiers von einem inländischen Flughafen mit einem motorisierten Luftfahrzeug. Für das Entstehen der Steuerpflicht ist das Reiseziel nicht maßgeblich; das Ziel des Fluges ist nur für die Höhe der…
…Ein Passagier will von Klagenfurt nach Hongkong fliegen. Da es von Klagenfurt keinen Direktflug gibt und überdies die Fluglinie B billiger ist als die Fluglinie A, bucht er über das Internet einen Flug von Klagenfurt nach Wien mit der Fluggesellschaft A und einen Flug von…
1.1.3. Luftfahrtunternehmen 1.1.3.1. Allgemeines Luftfahrtunternehmen sind Unternehmen, die gewerbsmäßig Halter von Luftfahrzeugen sind. Ihr Betriebsgegenstand besteht (auch) in der Haltung von Luftfahrzeugen. Daher wäre beispielsweise ein Holzhandelsunternehmen, das zur Warenbeförderung einen Hubschrauber einsetzt, oder ein Unternehmen, das über ein eigenes…
6. Abgabenschuldner und Haftender (§ 6 FlugAbgG) Rz 23: Abgabenschuldner ist der Luftfahrzeughalter (siehe Rz 8), der den Abflug durchführt. Rz 24: Der Luftfahrzeughalter, der den Abflug durchführt, muss nicht Eigentümer des Luftfahrzeuges sein; er muss auch nicht identisch mit jenem Unternehmen sein, das die Flugtickets…
9. Registrierung der Luftfahrzeughalter (§ 9 FlugAbgG) Rz 38: Um die abgabenrechtlichen Verpflichtungen sicherzustellen, hat der Luftfahrzeughalter spätestens bis zur Durchführung des ersten abgabepflichtigen Abfluges von einem inländischen Flughafen beim FA GVG (bis 31.12.2020) - ab 1.1.2021 beim Finanzamt Österreich einen schriftlichen Antrag…
12. Anhang 12.1. Ablaufdiagramm Registrierung bis Jahreserklärung Rz 57: [Grafik] .
5. Tarif (§ 5 FlugAbgG) Rz 19: Rechtslage bis 31. August 2020: Das Gesetz unterscheidet drei Tarifstufen: Kurzstrecke gemäß Anlage 1 FlugAbgG (ab 1.1.2018 - 31.08.2020: 3,50 Euro; 1.1.2013 bis 31.12.2017: 7 Euro; bis 31.12.2012: 8…