7. Unterlagen für die Einfuhr von Fischen aus Thailand (Kontingente 09.0704 und 09.0706) Laut Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 847/2006 dürfen die Kontingente mit den Nummern 09.0704 und 09.0706 (bestimmte Fische aus Thailand) nur angewendet werden, wenn ein Ursprungsnachweis…
15.1.12 Fischzucht, Teichwirtschaft und Binnenfischerei Rz 5118: Unter Fischzucht versteht man die kommerziell betriebene Nach- und Aufzucht von Fischen, die Produktion vom Ei bis zum Laichfisch. Bei den Einkünften aus Binnenfischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft ist ein Zusammenhang mit einer Land- und Forstwirtschaft nicht…
…Begriff 1."Aquakultur" die Zucht aquatischer Organismen, insbesondere von Fischen, Weichtieren, Krebstieren, anderen wirbellosen Wassertieren und Wasserpflanzen aus Eiern, Brütlingen, Jungfischen, Larven, Buntlachsen (Parr), Silberlachsen (Smolt) und anderen unreifen Fischen nach dem Larvenstadium durch erzeugungsfördernde Eingriffe in die Aufzucht- oder Wachstumsprozesse, beispielsweise durch regelmäßigen Besatz…
…Fischen, Zusammentreiben oder Einfangen erbeutete Tiere, f)Erzeugnisse aus der dortigen Aquakultur, g)dort aus dem Boden gewonnene Mineralien und andere Naturressourcen, die nicht unter die Buchstaben a bis f fallen, h)Fisch, Meeresfrüchte und sonstige marine Tiere und Pflanzen, die durch ein Fischereifahrzeug einer…
…and Trade Agreement Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen | EU | Europäische Union | Vertragspartner | EU und Kanada | WTO | World Trade Organisation 1.2. Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Begriff 1."Aquakultur" die Zucht aquatischer Organismen, insbesondere von Fischen, Weichtieren, Krebstieren…
…| WTO | World Trade Organisation | WVB | Warenverkehrsbescheinigung | Unterzeichnender Andenstaat | Ecuador, Kolumbien und Peru 1.1. Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Begriff 1."Aquakultur" die Zucht aquatischer Organismen, einschließlich Fischen, Weichtieren, Krebstieren, anderen wirbellosen Wassertieren und Wasserpflanzen aus Eiern…
…7951, 09.7952 und 09.7953) Laut Artikel 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1927 der Kommission dürfen die Kontingente mit den laufenden Nummern 09.7951, 09.7952 und 09.7953 (bestimmte Zubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebsen, Garnelen oder Tintenfischen) nur in Anspruch genommen werden, wenn…
…oder anders einheitlich geformte Massen von -zusammenhängenden Fischfilets oder -von einer Mischung von Filets und zerkleinertem Fischfleisch, oder -ganz aus zerkleinertem Fischfleisch. Einzelne Fische können daher nicht als "Gefrierblöcke" angesehen werden. Ebenso sind gefrorene Blöcke aus ganzen Fischen oder aus Fischen ohne Kopf keine "Gefrierblöcke".
…Knorpel und Fischleim. CITES umfasst zudem gepressten und pasteurisierten Kaviar und den am häufigsten exportierten Kaviar - den leicht gesalzenen "Malossol". Zurzeit umfassen die CITES Etikettierungsregelungen nur Kaviar. Rogen, der von Fischen stammt, die nicht in den Anhängen des Übereinkommens gelistet sind, einschließlich Produkte, die man…
16. autonome Zollkontingente für bestimmte Fischereierzeugnisse Diese Bestimmung betrifft die Kontingente Nrn. 09.2503, 09.2504, 09.2505, 09.2746, 09.2748, 09.2750, 09.2754, 09.2759, 09.2760, 09.2761, 09.2762, 09.2765, 09.2770, 09.2772, 09.2774, 09.2776, 09…
…und Weichtiere, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart | Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien des Kapitels 3 vollständig gewonnen oder hergestellt sind. | exex 0309 (*)0307 | WeichtiereMehl, Pulver und Pellets von Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, genießbar, auch ohne…
…Warenkreis des Anhangs II zum EWG-Vertrag. Konkret handelt sich dabei um nachstehend angeführte Waren: | KN-Code /Kapitel | Warenbezeichnung | 1 | Lebende Tiere | 2 | Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse | 3 | Fische und wirbellose Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere …
…Abschnitt 3.2. ist nicht erforderlich für 1.Fischereierzeugnisse, die von Fängen verarbeitet werden, die vor dem 1. Jänner 2010 erzielt wurden, selbst wenn die Einfuhr erst nach dem 1. Jänner 2010 erfolgt; 2.Aquakulturerzeugnisse aus Fischbrut oder Larven; 3.Fischereierzeugnisse aus der Binnenfischerei; Hinweis…
…Organe können zum Zwecke der Anhaltung des Transportmittels die Zollorgane (insbesondere die mobilen Kontrolleinheiten) beiziehen. (2) Abgesehen von der im Abs. 1 wiedergegebenen Verpflichtung zur Assistenzleistung bestehen im Warenverkehr innerhalb der Union mit Fischen oder Fischereierzeugnissen keine von den Zollorganen zu überwachenden Verbote und Beschränkungen.
… Mehl, Pulver und Pellets von wirbellosen Wassertieren, anderen als Krebstieren und Weichtieren, genießbardes Räucherns gegart | Alle | | 0309 | Mehl, Pulver und Pellets von Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, genießbar | Alle | | 0401 | Milch und Rahm, weder eingedickt…
…vgl. auch VwGH 19.2.1985, 84/14/0107), Einmalige Entschädigungen für die Entwertung eines Fischereirechtes (VwGH 1.12.1981, 81/14/0036), Entschädigungen im Zusammenhang mit der Errichtung von (Leitungs-)Trassen (Randschäden vermindern den Zuwachs), Entschädigungen für die "Hiebsunreife" (VwGH 28.09.1962, 0588…
…Es handelt sich dabei um einen geschlossenen Wasser- und Nährstoffkreislauf, welcher in automatisierten Abläufen bewirtschaftet wird. Das Fischwasser wird als Dünger für die Pflanzenzucht verwendet. Neben Fischen können in Indooranlagen auch Krebse, Garnelen usw. gezüchtet werden. Die Pflanzen werden meist in Gewächshäusern gezogen. Werden die…
…von geschlachteten Tieren, die in einer Vertragspartei geboren und aufgezogen wurden, f)in einer Vertragspartei - innerhalb der äußeren Grenzen der Küstenmeere der Vertragspartei - erzielte Jagdbeute und Fischfänge, g)aus Aquakultur in einer Vertragspartei gewonnene Erzeugnisse, wenn die aquatischen Organismen, einschließlich Fischen, Weichtieren, Krebstieren, anderen wirbellosen…
…dennoch als Ursprungserzeugnis einer Vertragspartei, sofern a)das Gesamtgewicht der bei der Herstellung von Erzeugnissen der Kapitel 2 und 4 bis 24 des Harmonisierten Systems verwendeten Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, ausgenommen verarbeitete Fischereierzeugnisse des Kapitels 16, 15 % des Gewichts des Erzeugnisses nicht überschreitet; b)der Gesamtwert…
…gewonnen oder hergestellt sein | | Kapitel 2 | Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse | Herstellen, bei dem alle verwendeten Vormaterialien der Kapitel 1 und 2 vollständig gewonnen oder hergestellt sind | | Kapitel 3 | Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere | Herstellen…