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VB-02216. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien13.12.2020

…gemäß § 29 ZollR-DG zur Verhinderung einer unzulässigen Verfügung zu beschlagnahmen. Im Fall einer Gerichtszuständigkeit ist die Zuwiderhandlung durch Übermittlung einer Ausfertigung der Tatbeschreibung im Wege der Finanzstrafbehörde erster Instanz der Staatsanwaltschaft anzuzeigen, anderenfalls ist umgehend Anzeige an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu erstatten. Die beschlagnahmten…

VB-02305. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien15.07.2025

…Verzug gemäß § 29 ZollR-DG zur Verhinderung einer unzulässigen Verfügung zu beschlagnahmen. Die Zuwiderhandlung ist durch Übermittlung einer Ausfertigung der Tatbeschreibung im Wege der Finanzstrafbehörde erster Instanz der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Die beschlagnahmten Waren sind der zur Strafverfolgung zuständigen Behörde nach Möglichkeit abzuliefern. Im Falle von…

VB-08104. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien12.03.2026

…Verzug gemäß § 29 ZollR-DG zur Verhinderung einer unzulässigen Verfügung zu beschlagnahmen. Die Zuwiderhandlung sowie die getroffenen Anordnungen sind durch Übermittlung einer Ausfertigung der Tatbeschreibung im Wege der Finanzstrafbehörde erster Instanz der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Im Falle von Nichtunionswaren ist schriftlich darauf hinzuweisen, dass es sich…

VB-04013. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…gemäß § 29 ZollR-DG zur Verhinderung einer unzulässigen Verfügung zu beschlagnahmen. Im Fall einer Gerichtszuständigkeit ist die Zuwiderhandlung durch Übermittlung einer Ausfertigung der Tatbeschreibung im Wege der Finanzstrafbehörde erster Instanz der Staatsanwaltschaft anzuzeigen, anderenfalls ist umgehend Anzeige an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu erstatten. Die beschlagnahmten…

VB-04005. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien16.07.2026

…gemäß § 29 ZollR-DG zur Verhinderung einer unzulässigen Verfügung zu beschlagnahmen. Im Fall einer Gerichtszuständigkeit ist die Zuwiderhandlung durch Übermittlung einer Ausfertigung der Tatbeschreibung im Wege der Finanzstrafbehörde erster Instanz der Staatsanwaltschaft anzuzeigen, anderenfalls ist umgehend Anzeige an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu erstatten. Die beschlagnahmten…

VB-02207. Strafbestimmungen und Hinweise
geltende FassungRichtlinien28.01.2023

…zuständige Sicherheitsbehörde unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Festgenommene Personen sowie sichergestellte Sachen sind ohne Verzug der Sicherheitsbehörde oder, falls dies zweckmäßiger erscheint, im Wege der Finanzstrafbehörde erster Instanz dem Gericht zu übergeben. Auf Artikel 83 Abs. 2 UZK, wonach für Suchtgifte und psychotrope Stoffe keine…

GK-05003. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Abschnitt 3.1. und Abschnitt 3.2. vorzugehen. Daneben ist im Wege der Finanzstrafbehörde erster Instanz bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige wegen Urkundenfälschung (§ 223 StGB) einzubringen. Die betreffenden Urkunden sind einzuziehen und der Staatsanwaltschaft gemeinsam mit der Anzeige als Beweismittel zu übersenden. Eine Durchschrift der…

VB-03307. Strafbestimmungen, Beschlagnahme und Behandlung eingezogener, verfallener oder beschlagnahmter Exemplare
geltende FassungRichtlinien04.01.2024

…zukommenden Aufgaben und Befugnisse haben somit bei gerichtlich strafbaren Handlungen nach § 7 Abs. 1 bis 5 ArtHG 2009 an Stelle der Kriminalpolizei die Finanzstrafbehörden und ihre Organe wahrzunehmen. (12) Bei gerichtlicher Zuständigkeit hat die Anzeige durch die Finanzstrafbehörde erster Instanz an die Staatsanwaltschaft zu erfolgen.

VB-080010. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

…Unterbrechung der Beförderung anzuordnen (faktische Amtshandlung). Die Zuwiderhandlung sowie die getroffenen Anordnungen sind durch Übermittlung einer Ausfertigung der Tatbeschreibung im Wege der Finanzstrafbehörde erster Instanz der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. (8) Solange die Anordnung der Unterbrechung der Beförderung aufrecht ist, darf das Beförderungsmittel nur nach Anordnung der…

AH-11304. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen
geltende FassungRichtlinien08.06.2016

…und AH-4120); StahlwarenEisen- und nichtpräferenzielle Ursprungsnachweise für StahlwarenStahlerzeugnisse (siehe AH-4200 und AH-5120). 4.3. Zuständige Strafbehörden Gemäß § 85 AußWG 2011 sind für Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen die Finanzstrafbehörden zuständig. 4.4. Vereinfachte Strafverfügung Gemäß § 86 AußWG 2011 kann, wenn jemand durch dieselbe…

VB-03323. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

3. Strafbestimmungen 3.1. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen (1) Gemäß § 5 Abs. 1 Z 1 BG Tierproduktverbote begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest fahrlässig entgegen Artikel 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 Pelze der in Anhang I dieser Verordnung genannten…

VB-03353. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien06.01.2021

3. Strafbestimmungen 3.1. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen (1) Gemäß § 5 Abs. 1 Z 3 BG Tierproduktverbote begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest fahrlässig entgegen Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 Robbenerzeugnisse in Verkehr bringt oder einführt. Dazu ist…

AH-11305. Verwaltungsstrafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien16.07.2014

…Chemikalien bei Verwaltungsübertretungen.; § 26 SKG 2013 Verwaltungsstrafbestimmungen. 5.2. Güter Siehe Abschnitt 3.2. 5.3. Zuständige Strafbehörden Zur Durchführung der Verwaltungsstrafverfahren in erster Instanz ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, im Gebiet einer Gemeinde, für das die Landespolizeidirektion zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz ist, jedoch die Landespolizeidirektion.

VB-03344. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

4. Strafbestimmungen 4.1. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen (1) Gemäß § 5 Abs. 1 Z 2 BG Tierproduktverbote begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest fahrlässig entgegen Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 Katzen- oder Hundefelle oder Produkte, die solche Felle…

ZustRL Rz 47–542.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

2.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO Rz 47: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Erhebung folgender Abgaben: Feuerschutzsteuer (§ 6 Feuerschutzsteuergesetz 1952) Flugabgabe (§ 7 FlugAbgG) Gebühren (§ 3 GebG, § 9 Abs. 2 GebG, § 31 Abs. 1 GebG…

AH-11301. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien16.07.2014

1. Rechtsgrundlagen (1) Bundesgesetz, mit dem das Außenwirtschaftsgesetz 2011 - AußWG 2011 erlassen wird, BGBl. I Nr. 26/2011; In-Kraft-Treten am 1. Oktober 2011. (2) Bundesgesetz über die Einrichtung eines Sicherheitskontrollsystems, die Sicherung von Kernmaterial und Anlagen und über die Ausfuhrkontrolle zur Gewährleistung der…

AH-11303. Gerichtlich strafbare Handlungen
geltende FassungRichtlinien08.08.2014

…durch die befassten Strafsachenstellen der Zollstellen. Gemäß § 83 Abs. 4 und 5 AußWG 2011 müssen Gerichte und Staatsanwaltschaften bei Anzeigen von Finanzstrafbehörden oder Zollämtern diese (außer diese sind nicht rechtzeitig zu erreichen) mit Ermittlungen beauftragen. (2) Für das Strafverfahren wegen der in den § 177a StGB, …

ZustRL Rz 177–1873.38. Bundesabgabenordnung
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

3.38. Bundesabgabenordnung 3.38.1. Nebenansprüche (§ 3 Abs. 2 lit. a bis c BAO) 3.38.1.1. Zwangsstrafe Rz 177: Zur Verhängung von Zwangsstrafen ist jenes Finanzamt zuständig, das die Befolgung seiner Anordnung erzwingen will (§ 111 BAO); Ausnahme siehe Rz 165. 3.38…

GMSR Rz 9413. Strafbestimmungen, Missbrauch und interne Kontrollmaßnahmen (§§ 107 bis 111 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

13. Strafbestimmungen, Missbrauch und interne Kontrollmaßnahmen (§§ 107 bis 111 GMSG) Rz 94: Für die Verletzung der Meldepflicht sowie die Verletzung der Sorgfaltsverpflichtung bestehen gesonderte Strafbestimmungen. § 107 Abs. 1 sieht entsprechend wirksame Strafbestimmungen im Falle der vorsätzlichen Verletzung der Meldepflichten nach § 3 GMSG vor. Von dieser…

VB-03307.1.2. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen
geltende FassungRichtlinien02.06.2021

7.1.2. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen (1) Gemäß § 8 Abs. 1 Z 1 ArtHG 2009 begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig (siehe Abs. 7) ein Exemplar, das im Anhang A, B, C oder D angeführt ist, entgegen dem…