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UStR 2000 Rz 4351–4361128.2. Bestätigungsverfahren
geltende FassungRichtlinien19.12.2012

…der Bestätigung Rz 4357: Das UID-Büro teilt das Ergebnis der Bestätigungsanfrage in jedem Fall schriftlich mit. Bei telefonischen Anfragen wird vorweg eine telefonische Bestätigung erteilt. Bei einer Bestätigungsanfrage im Rahmen von Finanz-Online bzw. im Rahmen der MIAS-Selbstabfrage wird die Antwort elektronisch mitgeteilt…

UStR 2000 Rz 4151–4217121.3. Zusammenfassende Meldung (ZM)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…BGBl. II Nr. 512/2006 idgF, betreffend die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen sowie von Jahresabschlüssen und anderen Unterlagen anlässlich der Steuererklärung (FinanzOnline-Erklärungsverordnung - FOnErklV). Im Zusammenhang mit der ZM ist ferner Folgendes zu beachten: die ZM gilt als Steuererklärung (Art. 21 Abs. 9 UStG 1994)…

UStR 2000 Rz 285021.11. Vorsteuererstattung an österreichische Unternehmer
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…auf Erstattung von Vorsteuerbeträgen in einem anderen Mitgliedstaat stellt, hat diesen Antrag ausnahmslos elektronisch über Finanz-Online einzureichen. Besteht im Inland eine Organschaft, hat jede Organgesellschaft mit aufrechter UID-Nummer einen FinanzOnline-Zugang für das Vorsteuererstattungsverfahren, über den die für die jeweilige Gesellschaft zustehenden Vorsteuern…

UStR 2000 Rz 259918a. Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten für Zahlungsdienstleister (§ 18a UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…Zurverfügungstellung von Aufzeichnungen gemäß § 18a Abs. 7 UStG 1994 im CESOP-Portal in Finanz-Online (https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/) im Weg eines Webservices bzw. mittels manuellen Hochladens (siehe Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die elektronische Übermittlung von Aufzeichnungen gemäß § 18a des Umsatzsteuergesetzes…

UStR 2000 Rz 2751–278621. Voranmeldung und Vorauszahlung, Veranlagung (§ 21 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Die verspätete Abgabe der auf Grund einer bestehenden Verpflichtung einzureichenden Voranmeldung führt daher nach Maßgabe der Bestimmung des § 135 BAO zur Auferlegung eines Verspätungszuschlages. Rz 2755: Die Übermittlung der Voranmeldungen hat elektronisch über Finanz-Online (https://finanzonline.bmf.gv.at) zu erfolgen, es sei denn…

UStR 2000 Rz 2906–292122.5. Land- und Forstwirtschaft als gesondert geführter Betrieb
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Sinne von § 85 Abs. 1 und § 86a BAO schriftlich oder per Fax einzureichen oder kann auch elektronisch über Finanz-Online (https://finanzonline.bmf.gv.at) übermittelt werden. Die Frist zur Abgabe der Erklärung ist nicht verlängerbar. Gibt der Unternehmer eine solche Erklärung ab, so ist…

VereinsR 2001 Rz 535–5443.8 Umsatzsteuervoranmeldung - Veranlagung
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…bis 30. April des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen (§ 134 Abs. 1 BAO). Werden die Jahressteuererklärungen elektronisch über FinanzOnline eingebracht, verlängert sich die Frist bis 30. Juni des Folgejahres. Bei Vertretung durch einen Steuerberater (Wirtschaftstreuhänder) oder bei Ansuchen um Fristverlängerung sind längere Fristen möglich. Bei verspäteter…

VS-10008.2. Andere IT Anwendungen mit Verbrauchsteuerbezug
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…FinanzOnline (FON) ist eine Webanwendung, die es Wirtschaftsbeteiligten und auch Privatpersonen ermöglicht, Steuerangelegenheiten online zu erledigen. Die Steuerpflichtigen haben via FON die Möglichkeit, auf die IT-Anwendungen EVA, EMCS sowie EKA zuzugreifen. Weitere Registrierungen zu den verbrauchsteuerrechtlichen IT-Verfahren sind somit nicht erforderlich. Siehe FinanzOnline…

LStR 2002 Rz 12036–1204742.6.5.3 Datenübermittlung in FinanzOnline
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…im Rahmen eines bescheidförmigen Verfahrens zu unterscheiden. Rz 12037: Folgenden Organisationen wird gemäß § 10 Z 1 der Verordnung der Zugang für die FinanzOnline-Teilnahme von der Finanzverwaltung ohne Antrag ermöglicht: 1.Eine Organisation, die auf der HomepageWebseite des Bundesministeriums für Finanzen als spendenbegünstigt ausgewiesen ist (…

GebR 2025 Rz 1215–121425.1.3. Form der Gebührenanzeige
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…gilt als Gebührenanzeige. Die Abrechnung ist elektronisch zu übermitteln, sofern dies dem Verpflichteten auf Grund der technischen Voraussetzungen zumutbar ist. Mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen wird die elektronische Übermittlung der Abrechnung und das Verfahren näher geregelt (FinanzOnline-Verordnung 2006, BGBl. II Nr. 97/2006…

GMSR Rz 4–61.4. Zeitpunkt und Form der Meldung (§ 4 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…als Abgabenerklärung im Sinne der Bundesabgabenordnung bestimmt. Somit handelt es sich lediglich um eine hinzutretende Abgabenerklärung, die über eine Schnittstelle übermittelt werden kann. Die Übermittlung der Meldung wurde mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur achten Änderung der FinanzOnline-Erklärungsverordnung, BGBl. II Nr. 310/2016…

LStR 2002 Rz 12031–1203242.6.4.4 Rückerstattung einer Zahlung
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

…im Rahmen eines bescheidförmigen Verfahrens zu unterscheiden. Rz 12037: Folgenden Organisationen wird gemäß § 10 Z 1 der Verordnung der Zugang für die FinanzOnline-Teilnahme von der Finanzverwaltung ohne Antrag ermöglicht: 1.Eine Organisation, die auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen als spendenbegünstigt ausgewiesen ist (…

VPR 2021 Rz 471–4753.2.3.5. Übermittlung der Dokumentation
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…zum 30.9. Der länderbezogene Bericht für das Wirtschaftsjahr 2020/21 muss daher spätestens am 30.9.2022 über FinanzOnline an das Finanzamt für Großbetriebe übermittelt werden. Rz 472: Wird die Pflicht zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, liegt eine Finanzordnungswidrigkeit…

AL-10001. Allgemeine Weisungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…2a Altlastensanierungsgesetz. (3) Für die Anwendung AbisZ wird als Bedienungs- und Ausfüllhilfe sowohl für die Wirtschaftsbeteiligten (in FinanzOnline) als auch für die Zollämterdas Zollamt Österreich (im BMF-Portal) jeweils auf der "Altlastenbeitrag Verbrauchsteuer Internet Plattform" (VIPplus) unter dem Menüpunkt "Hilfe" ein Anwenderhandbuch zur Verfügung stehen…

EStR 2000 Rz 8204–820531.6 Verfahren zur Erteilung einer Zuzugsbegünstigung
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…Österreich (bis 31.12.2020: Bundesminister für Finanzen, Abteilung IV/8 Finanzen) schriftlich (§ 86a BAO) einzubringen. Die Einbringung von Anträgen auf Zuerkennung einer Zuzugsbegünstigung über FinanzOnline ist nicht vorgesehen. Werden derartige Anträge dennoch auf diese Weise eingebracht, so hat das jeweilige Finanzamt den Antrag gemäß…

FlugAbgR Rz 26–307. Abgabenschuld und Abgabenerhebung (§ 7 FlugAbgG)
geltende FassungRichtlinien02.12.2020

…der Abflug tatsächlich erfolgt ist. Der Abgabenschuldner (siehe Rz 23) hat die Abgabe selbst zu berechnen, elektronisch über FinanzOnline anzumelden und an das FA GVG (bis 31.12.2020) - ab 1.1.2021 an das Finanzamt Österreich abzuführen. Die Anmeldung ist spätestens bis zum 15…

LStR 2002 Rz 133540.4 Datenübermittlung (§ 108a Abs. 4 EStG 1988 und § 5 VO betreffend prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG 1988, BGBl. II Nr. 530/2003)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…II Nr. 530/2003) Rz 1335: Die Prämienanforderung hat im Wege von FinanzOnline zu erfolgen. Folgende Daten auf Grund der Abgabenerklärung sind mit der Anforderung zu übermitteln: Bezeichnung des Rechtsträgers Vertragsnummer Name des Abgabepflichtigen Sozialversicherungsnummer (Geburtsdatum) des Abgabepflichtigen Adresse des Abgabepflichtigen Bemessungsgrundlage für die Prämienbegünstigung…

LStR 2002 Rz 139041.8 Datenübermittlung (§ 108g Abs. 4 EStG 1988 und § 5 VO betreffend prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988, BGBl. II Nr. 529/2003)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…II Nr. 529/2003) Rz 1390: Die Prämienanforderung hat im Wege von FinanzOnline zu erfolgen. Folgende Daten auf Grund der Abgabenerklärung sind mit der Anforderung zu übermitteln: Bezeichnung des Rechtsträgers Vertragsnummer Name des Abgabepflichtigen Sozialversicherungsnummer (Geburtsdatum) des Abgabepflichtigen Adresse des Abgabepflichtigen Bemessungsgrundlage für die Prämienbegünstigung…

LStR 2002 Rz 12033–1203542.6.5 Form und Inhalt der Übermittlung
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…BGBl. I Nr. 10/2004) für den Zuwendenden berechnen lassen und dieses der Finanzverwaltung im Wege von FinanzOnline mit dem Gesamtbetrag der im Kalenderjahr von der jeweiligen Person geleisteten Beträge bis Ende Februar des Folgejahres übermitteln. Der Zuwendende, der Sonderausgaben absetzen möchte, ist somit verpflichtet…

UStR 2000 Rz 3437–343825b.4. Sondervorschriften
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

…nach § 25b UStG 1994: Der Erklärungszeitraum ist der Kalendermonat (§ 25b Abs. 3 UStG 1994). Die Unternehmer haben monatliche Steuererklärungen bis zum letzten Tag des auf den Erklärungszeitraum folgenden Kalendermonats auf elektronischem Weg (bei Österreich als MSI: FinanzOnline) abzugeben (Art. 25b Abs. 3 UStG 1994). Für…