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Findok · Richtlinien

VS-1000

8.2. Andere IT Anwendungen mit Verbrauchsteuerbezug

geltende FassungRichtlinie2024-0.127.137gilt ab 10.04.2024

Inhaltsverzeichnis der VS-1000

Wortlaut laut Findok

8.2. Andere IT Anwendungen mit Verbrauchsteuerbezug 8.2.1. VIP+ Die Verbrauchsteuer Internet Plattform plus (VIP+) ist eine IT-Plattform, über die neben den Verbrauchsteueranwendungen (SEED, EMCS, EVA, EKA und das Risikomanagement Verbrauchsteuern) auch die IT-Anwendung AbisZ zur Vorschreibung des Altlastenbeitrags nach dem Altlastensanierungsgesetz aufgerufen werden kann. 8.2.2. GDV Im Rahmen des Programmes E-Finanz SZ wurde eine gemeinsame Grunddatenverwaltung (GDV) für die gesamte Finanzverwaltung - Steuer und Zoll - geschaffen. Die vorher in den verschiedenen Bestandssystemen vorhandenen Grunddaten wurden durch Migration in der GDV zusammengeführt. Zielsetzung der gemeinsamen Grunddatenverwaltung war die Zusammenführung aller bestehenden Grunddatenverwaltungen von Steuer- und Zollverwaltung, sowie eine direkte Erfassung der Daten durch die Sachbearbeiter (ohne Medienbruch). Die Grunddaten bilden das Fundament für die Abgabenerhebung. Alle Anwendungen der Finanzverwaltung greifen auf diese zu. So werden auch die Grunddaten von SEED aus der GDV bezogen. Dh., für jede juristische oder natürliche Person, für die eine verbrauchsteuerrechtliche Bewilligung in SEED angelegt werden soll, müssen zuvor in der GDV die Grunddaten erfasst werden. Die korrekte Wartung der Grunddaten bildet die Basis für eine ordnungsgemäße Durchführung sämtlicher Abgabenverfahren. Die Wartung der Grunddaten erfolgt ausschließlich in der GDV. Änderungen werden sofort wirksam. Zu den Grunddaten zählen: Name/Firmenname Rechtsform (abhängig von der Subjektart) Anschrift Geburts-/Gründungsdatum Eindeutige Identifikationsbegriffe (zB Sozialversicherungsnummer, UID, VID etc.) weitere Daten (zB Lokationsarten (inkl. Anschrift), Beziehungen etc.) 8.2.3. FON FinanzOnline (FON) ist eine Webanwendung, die es Wirtschaftsbeteiligten und auch Privatpersonen ermöglicht, Steuerangelegenheiten online zu erledigen. Die Steuerpflichtigen haben via FON die Möglichkeit, auf die IT-Anwendungen EVA, EMCS sowie EKA zuzugreifen. Weitere Registrierungen zu den verbrauchsteuerrechtlichen IT-Verfahren sind somit nicht erforderlich. Siehe FinanzOnline Login (bmf.gv.at) 8.2.4. USP Das Unternehmensservice-Portal (USP) ist ein zentrales Internetserviceportal für Unternehmen zur Unterstützung beim elektronischen Austausch folgender Funktionen: Unterstützung bei Transaktionen Bereitstellung von Basisinformation, Fachinformationen und Änderungsinformationen zu Informationsverpflichtungen Die Steuerpflichtigen haben via USP die Möglichkeit, ähnlich wie über FON, auf die verbrauchsteuerrechtlichen IT-Anwendungen (mit Ausnahme von EKA) zuzugreifen. Siehe Unternehmensserviceportal (usp.gv.at)

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2024-0.127.137
Stammnummer
82618
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 1)
Gültig
10.04.2024 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF