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15 Treffer1543 msnur geltende Fassungen
VereinsR 2001 Rz 563–5754.6 Befreiungen gemäß § 8 Z 2 KommStG 1993
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…werden (vgl. Die gleiche Beurteilung gilt im Übrigen für SchulenVwGH 28.5.2019, dieRa 2018/15/0030 ohne Öffentlichkeitsrecht von einer Körperschaft öffentlichen Rechts betrieben werden). 4.6.2.4 Familienfürsorge Rz 612: Unter Familienfürsorge sind alle Maßnahmen zu verstehen, die insbesondere der BeratungBefreiungsbestimmung des §…

VereinsR 2001 Rz 576–5914.6.7 Begünstigte Körperschaft nach § 8 Z 2 KommStG 1993 mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Mitgliedsbeiträge) erzielt, bestehen keine Bedenken, eine Vereinbarung (Mischschlüssel) der Bemessungsgrundlage anzuwenden.aus der Relation befreiter (zB Familienfürsorge) und nicht befreiter (zB Schuldnerberatung) Agenden (Vereinsaufgaben), unternehmerischer (unechter Subventionen bzw. Mitgliedsbeiträge, etwa auf Grund von Leistungsaustausch) und nicht unternehmerischer (echte Subventionen und Mitgliedsbeiträge) durchzuführen. 4.7.34…

VereinsR 2001 Rz 6–391.1 Voraussetzungen für das Vorliegen abgabenrechtlicher Begünstigungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Zwecke im Sinne der BAO neben ideellen Mitteln auch materielle Mittel eingesetzt werden und materielle Hilfeleistungen erbracht werden, wie zB bei der Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, der Fürsorge für alte, kranke und gebrechliche Personen oder der Bekämpfung von Elementarschäden. 1.1.2.4 PolitischeParteipolitische Zwecke…

VereinsR 2001 Rz 40–1041.1.5 ABC der begünstigten Zwecke
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…gehen, wie die Ziele (Förderung der Erhaltung des Weltfriedens, Völkerverständigung usw.) am besten verwirklicht werden können. Fürsorge und Gesundheitspflege Rz 53: Begünstigt ist die Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, die Fürsorge für alte, kranke oder mit körperlichen Gebrechen behaftete Personen sowie (ganz allgemein) die Gesundheitsfürsorge. Siehe…

VereinsR 2001 Rz 151–1721.2.2 Unentbehrlicher Hilfsbetrieb (§ 45 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Fahrer, Flugbegleiter, usw., | Kranken-, Alten- und Behindertenbetreuung | Ärzte, Schwestern, Pfleger, Hauskrankenpfleger, Psychologen, Sozialbegleiter usw., | Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge | Kindergärtner, Erzieher, Psychologen, Sozialhelfer, "Streetworker", Familienhelfer, usw., | Resozialisierung und Suchtgiftbekämpfung | Sozialarbeiter, Therapeuten, Bewährungshelfer usw. | Armen- und Flüchtlingsbetreuung | Personen, die…

UStR 2000 Rz 8876.1.15. Pflege- und Betreuungsleistungen
geltende FassungRichtlinien05.12.2017

6.1.15. Pflege- und Betreuungsleistungen Rz 887: Gemäß § 6 Abs. 1 Z 15 UStG 1994 sind nur die Umsätze von natürlichen Personen befreit. Bei pflegebedürftigen Personen greift die Befreiung nur, wenn diese im Rahmen der Sozialhilfe bei Pflegefamilien untergebracht sind. Ziel der Sozialhilfe ist…

LStR 2002 Rz 896–89912.8.15 Hausgehilfin
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

12.8.15 Hausgehilfin Allgemein Rz 896b: Es ist zu prüfen, ob eine Einkommens- und Vermögenssituation vorliegt, bei der die Beschäftigung einer Hausgehilfin ohnedies üblich ist (VwGH 19.09.1989, 86/14/0192; VwGH 11.05.1993, 90/14/0019; VwGH 24.02.2000, 96…

EStR 2000 Rz 1142–11475.4.6 Mitarbeit im Betrieb des nahen Angehörigen
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

5.4.6 Mitarbeit im Betrieb des nahen Angehörigen 5.4.6.1 Mitarbeit im Rahmen eines rein familienhaften Verhältnisses 5.4.6.1.1 Allgemeines Rz 1142: Die rechtliche Grundlage für Leistungen im Familienverband liegt regelmäßig nicht in unmittelbar aktualisierten Entgeltsvorstellungen, sondern in anderen…

EStR 2000 Rz 1616–1619Pflegetätigkeit (Betreuung)
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

Pflegetätigkeit (Betreuung) Rz 1616: Erfolgt die Betreuung (Pflegetätigkeit) im Familienverband durch nahe Angehörige (zB Eltern, Kinder, Enkelkinder, Schwiegerkinder, Lebensgefährte/gefährtin), ist davon auszugehen, dass die persönliche Nahebeziehung sowie sittliche Verpflichtung die Betreuung (Pflegetätigkeit) veranlasst. Eine Betreuung (Pflegetätigkeit) durch nahe stehende Personen ist daher als Betätigung…

LStR 2002 Rz 503.3.7 Familienbeihilfen (§ 3 Abs. 1 Z 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

3.3.7 Familienbeihilfen (§ 3 Abs. 1 Z 7 EStG 1988) Rz 50: Kinderzulagen, Kinderbeihilfen und Kinderzuschläge, die als Lohnzuschläge vom Arbeitgeber bezahlt werden, fallen nicht unter diese Befreiungsbestimmung.

LStR 2002 Rz 1045842.5.6 § 18 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien04.07.2008

42.5.6 § 18 EStG 1988 Rz 10458: § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 - Zukunftssicherung während Zeiten des Präsenzdienstes bzw. Karenzurlaubes (Rz 84 und Rz 458) Siehe Rz 10084

EStR 2000 Rz 4830–483914.6 Freiwillige Zuwendungen und Zuwendungen an Unterhaltsberechtigte (§ 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

14.6 Freiwillige Zuwendungen und Zuwendungen an Unterhaltsberechtigte (§ 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988) 14.6.1 Allgemeines Rz 4830: Freiwillige Zuwendungen und Zuwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen sind - auch wenn sie auf einer verpflichtenden Vereinbarung beruhen - Fälle der Einkommensverwendung und können als solche…

LStR 2002 Rz 10319–1034142.5.4.4 Rz 10319 bis Rz 10341
geltende FassungRichtlinien14.12.2009

42.5.4.4 Rz 10319 bis Rz 1032610341 Rz 10319: § 16 Abs. 2 EStG 1988, § 19 EStG 1988 sowie § 295a BAO - Rückzahlung von Einnahmen - Keine Anwendbarkeit des § 295a BAO (Rz 319) (2007) Eine Steuerpflichtige hatte Teile des im Kalenderjahr 2005 erhaltenen Krankengeldes der Wiener…

LStR 2002 Rz 6629.1.3.20 Personenkraftwagen
geltende FassungRichtlinien21.11.2007

9.1.3.20 Personenkraftwagen Rz 662: Die private Nutzung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges durch den Arbeitnehmer stellt einen geldwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis (Sachbezug) dar. Hinsichtlich der Bewertung siehe Rz 168 ff. Ersatzleistungen des Arbeitgebers für Reparaturen am Fahrzeug des Arbeitnehmers, das auf einer Dienstreise…

LStR 2002 Rz 88712.8.4 Alters- und Pflegeheim
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

12.8.4 Alters- und Pflegeheim Rz 887: Die Kosten der Unterbringung und der Verpflegung stellen grundsätzlich keine außergewöhnlichen Belastungen iSd des § 34 EStG 1988 dar. Außergewöhnliche Belastungen können aber gegeben sein, wenn Krankheit, Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit Aufwendungen verursachen (VwGH 16.12.1987, 86/13…