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EStR 2000 Rz 1405–14065.5.9.6 Charakter der Fünfzehntelabsetzung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

5.5.9.6 Charakter der ZehntelabsetzungFünfzehntelabsetzung Rz 1405: Ungeachtet der vorgesehenen Verteilung wird durch Instandsetzungsaufwendungen kein Wirtschaftsgut geschaffen. Es kommen weder ein Investitionsfreibetraginvestitionsbedingter Gewinnfreibetrag noch eine Übertragung stiller Reserven nach § 12 EStG 1988, noch eine Teilwertabschreibung ausständiger ZehntelabsetzungenFünfzehntelabsetzungen in Betracht. 5.5.9.7…

EStR 2000 Rz 6484–648821.4.7 Steuerliche Folgen für die Zehntel- bzw. Zehntel- bis Fünfzehntelabsetzungen bei Übertragung des Gebäudes, Aufgabe der Vermietung und Einlage des Gebäudes in das Betriebsvermögen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

21.4.7 Steuerliche Folgen für die Zehntel- bzw. Zehntel- bis Fünfzehntelabsetzungen bei Übertragung des Gebäudes, Aufgabe der Vermietung und Einlage des Gebäudes in das Betriebsvermögen 21.4.7.1 Übertragung von Gebäuden Rz 6484: Wird ein Gebäude entgeltlich übertragen, gehen die verteilten Absetzungen für…

EStR 2000 Rz 6422–644621.2 Absetzung für Abnutzung (§ 16 Abs. 1 Z 8 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

21.2 Absetzung für Abnutzung (§ 16 Abs. 1 Z 8 EStG 1988) Rz 6422: § 16 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 regelt die AfA für sämtliche Überschusseinkünfte. Besondere Bedeutung hat die Bestimmung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von Gebäuden. Die Geltendmachung der AfA…

EStR 2000 Rz 6455–646621.4.2 Bedeutung der Abgrenzung von Herstellungs-, Instandsetzungs- und Instandhaltungsaufwand
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 28 Abs. 3 EStG 1988 kommt eine beschleunigte Abschreibung (Zehntel- bis Fünfzehntelabsetzung) in Betracht. Bei der Veräußerung von Gebäuden nach dem 31.3.2012 ist eine Nachversteuerung gemäß § 28 Abs. 7 EStG 1988 idF vor dem AbgÄG 2012 nicht vorzunehmen…

EStR 2000 Rz 6476–647921.4.6 Herstellungsaufwand
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…auch auf die Laufzeit der erhöhten Mieten, mindestens aber auf zehn Jahre erfolgen. Bei Herstellungsmaßnahmen, für die Zehntel- bis Fünfzehntelabsetzungen vorgenommen werden, ist nicht zu prüfen, ob sich die Restnutzungsdauer des Gebäudes verlängert. Die begünstigte Absetzung von Assanierungsaufwendungen nach § 38 Stadterneuerungsgesetz ist ab der Veranlagung…

EStR 2000 Rz 651121.7 Nachversteuerung (§ 28 Abs. 7 EStG 1988) - Rechtslage für Veräußerungen vor dem 1.4.2012
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

21.7 Nachversteuerung (§ 28 Abs. 7 EStG 1988) - Rechtslage für Veräußerungen vor dem 1.4.2012 21.7.1 Nachversteuerungstatbestand Rz 6511: Rechtslage für Einkunftsquellenübertragungen nach dem 31. Juli 2008 (für Übertragungen eines Gebäudes vor dem 1. August 2008 gelten folgende Ausführungen auch für unentgeltliche…

EStR 2000 Rz 4243–424811.3.9 Gewinnerhöhende Beträge und gewinnmindernde Beträge (§ 15 LuF-PauschVO 2015)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

11.3.9 Gewinnerhöhende Beträge und gewinnmindernde Beträge (§ 15 LuF-PauschVO 2015) Rz 4243: Rechtslage 2011 bis 2014 (§ 13 LuF-PauschVO 2011) § 13. (1) Die nach den Bestimmungen der §§ 1 bis 6 oder 8 bis 12 sich ergebende Zwischensumme ist um vereinnahmte Pachtzinse (einschließlich Jagdpacht…

EStR 2000 Rz 6526–653421.9 Feststellung gemäß § 188 BAO, Vermietung an Miteigentümer
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

… 30 Abs. 4 EStG 1988 bei Übertragung einzelner Miteigentumsanteile oder bei Vornahme einer Zehntel- bis Fünfzehntelabsetzung nicht durch alle Miteigentümer. Rz 6528: Werden von einem Miteigentümer Teile betrieblich genutzt, dann scheidet der auf Grund dieser Nutzung zum Betriebsvermögen zählende Teil (die darauf entfallenden Einkünfte) aus…

EStR 2000 Rz 187–1922.8 Ausländische Einkünfte (§ 2 Abs. 8 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…Es sind daher auch zB ausländische Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Österreich zu berücksichtigen; daher hat auch die Überschussermittlung nach österreichischem Steuerrecht zu erfolgen (zB Fünfzehntelabsetzung bei Instandsetzungsaufwendungen). Ebenso richtet sich eine allfällige Liebhabereibeurteilung nach österreichischem Steuerrecht. Liegt nach ausländischem Steuerrecht eine Liebhabereibetätigung vor…

EStR 2000 Rz 6469–647521.4.5 Instandsetzungsaufwand
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…mit Subventionen (nach Maßgabe der Rz 6501 ff) zu verrechnen; für den verbleibenden Betrag ist mit der Fünfzehntelabsetzung (bis 2015: Zehntelabsetzung) zu beginnen. 21.4.5.4 Nachgeholte Instandsetzungsaufwendungen Rz 6474: Rechtslage für (anschaffungsnahe) Erhaltungsaufwendungen, die bis 31.12.2010 anfallen: Bei Erwerb eines Gebäudes…

EStR 2000 Rz 6480–648321.4.6.1 Aufwendungen iSd §§ 3 bis 5 MRG
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Z 2 erster Teilstrich EStG 1988 begünstigt. Rz 6482: Unterliegt das Mietobjekt gleichzeitig dem MRG, so ist die Förderungszusage deswegen nicht von Bedeutung, weil auch die Zehntel- bis Fünfzehntelabsetzung für mietengeschützte Gebäude in Betracht kommt (die Sanierungsmaßnahmen fallen regelmäßig unter die §§ 3 bis 5 MRG)…

EStR 2000 Rz 6495–650021.5.3 Aufwendungen außerhalb des § 28 Abs. 2 und 3 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

… 28 Abs. 2 und 3 EStG 1988 in die Fünfzehntel-/Zehntel- bzw. Zehntel- bis Fünfzehntelabsetzung (gegebenenfalls aliquot) einzubeziehen. Beispiel 1: Im Rahmen eines Bauherrenmodells, bei dem die Bauherreneigenschaft gemäß Rz 6496 nicht gegeben ist, fallen 2002 folgende Aufwendungen an: | Anschaffungskosten (AK) bebautes Grundstück |…

EStR 2000 Rz 6512–651621.7.2 Höhe der besonderen Einkünfte
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…= 12% von 3 Millionen S) | | 840.000 S | Die Kontrollrechnung ergibt ebenfalls einen Unterschiedsbetrag von 840.000 S, da die Fünfzehntelabsetzung zum Nachversteuerungszeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist. Die besonderen Einkünfte betragen somit 840.000 S. Rz 6515: Nach der Übergangsbestimmung des …

EStR 2000 Rz 6662–666422.4.4.5.3 Herstellungsaufwendungen
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Berücksichtigung von Herstellungsaufwendungen im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung konnte unter den Voraussetzungen des § 28 Abs. 3 EStG 1988 auch bereits durch Zehntel- bis Fünfzehntelabsetzung erfolgen. Weil ab 1.4.2012 bei einer Veräußerung keine besonderen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 Abs…

UmgrStR 2002 Rz 951–9723.5. Übernehmende Körperschaft (§ 18 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…bestehen keine Bedenken, wenn der Aufbau der Wertpapierdeckung für die Pensionsvorsorge über einen Zeitraum von zwanzig Wirtschaftsjahren erfolgt Fortführung einer Fünfzehntelabsetzung zur Jubiläumsgeldrückstellung (siehe EStR 2000 Rz 3442) Die Einbringung eines Betriebes umfasst auch die wegen Vollabschreibung bilanziell nicht mehr aufscheinenden Wirtschaftsgüter. Eine spätere Veräußerung…

EStR 2000 Rz 2574–25876.18 Zuschreibungen (§ 6 Z 13 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…6 Z 13 EStG 1988 idF RÄG 2014 auch für steuerliche Zwecke maßgeblich. Zur Bildung einer Zuschreibungsrücklage für vor 2016 unterlassene Zuschreibungen siehe Rz 2587a ff. Rz 2578: Eine Zuschreibung von Zehntel- bzw. ab 2016 Fünfzehntelabsetzungen für Instandsetzungsaufwendungen gemäß § 4 Abs. 7 EStG 1988 bzw…

UmgrStR 2002 Rz 161–1651.3.2. Buchgewinne und Buchverluste
geltende FassungRichtlinien10.03.2017

…in Art. 9 Z 3 Budgetbegleitgesetz 2001 nicht mehr übernommen. Trotz des Verweises auf § 8 Abs. 3 EStG 1988 war die bis 1996 zulässige umgründungssteuerrechtliche Fünfzehntelabsetzung keine Firmenwertabschreibung im Sinne von einkommensteuerrechtlichen Vorschriften, da sich der Verweis lediglich auf die Verteilungsregelung des § 8 Abs. 3…

EStR 2000 Rz 3436–34468.7.3 Übergangsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…Rz 3442: Wird der Betrieb unentgeltlich oder nach dem Umgründungssteuergesetz mit Buchwertfortführung übertragen, dann sind die Fünfzehntelabsetzungen vom Rechtsnachfolger fortzuführen. Rz 3443: Auf Grund der Steuerwirksamkeit der Auflösung des Sockelbetrages sind im Gegenzug auch die Rückstellungsauflösungen zur Gänze steuerwirksam. Fällt daher ein Rückstellungsgrund (teilweise) weg…

EStR 2000 Rz 6501–651021.6 Subventionen (§ 28 Abs. 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…der Zusage vorgenommen werden. Die Verrechnung hat in diesem Fall vorrangig mit "offenen" Fünfzehntel/Zehntel- bzw. Zehntel- bis Fünfzehntelabsetzungen aus den subventionierten Maßnahmen zu erfolgen. Beispiel: Ein Steuerpflichtiger beginnt im Jahr 20022024 mit Herstellungsmaßnahmen. An Herstellungskosten fallen 20022024 300.000 Euro an. Im Jahr 20032025…

UmgrStR 2002 Rz 1576–15855.2.2.3. Zu übertragender Betrieb
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…3351c) oder der Möglichkeit der Übertragung von Anwartschaften auf Versicherungen (EStR 2000 Rz 3369) zu bilden bzw. zu behandeln. Jubiläumsgeldrückstellung: Wird der Betrieb mit Buchwertfortführung übertragen, sind die Fünfzehntelabsetzungen für Jubiläumsgeldrückstellungen (§ 14 Abs. 12 EStG 1988) vom Rechtsnachfolger fortzuführen (EStR 2000 Rz 3442). Progressionsermäßigung: Ein…