…2584. Rz 2583: Rechtslage bis 31.12.2015: Die dem buchmäßigen Nachweis dienenden Bücher oder Aufzeichnungen sind im Inland zu führen und mit den dazugehörigen Unterlagen (zB Ausfuhrnachweise im Original) im Inland aufzubewahren. Eine allfällige Bewilligung zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen im Ausland nach …
…Zweifel über eine Pflicht zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen (dies kann beispielsweise bei vorläufiger Annahme von Liebhaberei der Fall sein), sind im Interesse der Abgabenerhebung (weiterhin) AufschreibungenAufzeichnungen zu führen. Rz 201: Nach § 132 Abs. 1 BAO sind Bücher, Aufzeichnungen sowie dazu gehörige Belege über…
…die den von ihnen Vertretenen obliegen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Abgaben aus den Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden (VwGH 5.10.2023, Ra 2023/13/0060). Rz 796: Weitere derartige Pflichten betreffen etwa die Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die…
…Werden zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen oder bei der Erfassung der Geschäftsvorfälle Datenträger verwendet, sollen Eintragungen oder Aufzeichnungen nicht in einer Weise verändert werden können, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr ersichtlich ist (elektronisches Radierverbot). 6.Eine Überprüfung der vollständigen, richtigen und lückenlosen Erfassung…
…2 und 3 BAO" sind nicht nur bei Kassensystemen, sondern auch insgesamt im Rahmen der Erfassung anderer Geschäftsvorfälle, bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen zu beachten. Die äußere Gestaltung dieser Einrichtung liegt grundsätzlich beim Steuerpflichtigen. Als mögliche Maßnahme zur Sicherstellung der Überprüfung wird beispielsweise…
…4309d: Auf welche Weise der liefernde Unternehmer Name und Anschrift des Abnehmers festhält, bleibt dem Unternehmer überlassen. Unrichtige Angaben des Abnehmers, die der liefernde Unternehmer bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht erkennen konnte, lassen die Vermutung der ordnungsmäßigen Führung von Büchern und Aufzeichnungen (…
…1 und Abs. 3 UGB müssen sich die Geschäftsfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen (Nachvollziehbarkeitsregel). Dazu ist es notwendig, dass die Eintragungen in den Büchern vollständig richtig zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden. Zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen siehe §§ 131 und 132 BAO…
…BAO und es sind bei der Führung der Aufzeichnungen auch die Formvorschriften des § 131 BAO und die Aufbewahrungsvorschriften des § 132 BAO zu beachten. Rz 2522: Nicht aufzuzeichnen sind die Umsätze ausländischer Unternehmer, die nach der VO des BMF über die umsatzsteuerliche Behandlung der Lieferungen und…
…des § 125 BAO überschritten wird. Rz 408: Die Verpflichtung zur Führung von Büchern besteht unabhängig von der Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit der vorhandenen Aufzeichnungen (VwGH 25.6.1997, 93/15/0141). Werden freiwillig (siehe Rz 660) oder nach § 124 oder § 125 BAO Bücher geführt, ist ein…
…1.). Die Aufzeichnungen sind so zu führen, dass in dem Betrieb, auf welchen sie sich beziehen, innerhalb einer angemessenen Frist die Eintragungen festgestellt und die dazugehörenden Belege eingesehen werden können. Hinsichtlich der elektronischen Führung von Büchern sind die Bestimmungen der §§ 131 Abs. 3 und 132…
3. Teil: Dokumentations- und Meldepflichten 3.1. Allgemeine Dokumentationsvorschriften 3.1.1. Rechtsgrundlagen Rz 402: § 124 BAO sieht vor, dass derjenige, der nach Unternehmensrecht oder anderen gesetzlichen Vorschriften zur Führung und Aufbewahrung von Büchern verpflichtet ist, diese Verpflichtungen auch im Interesse der Abgabenerhebung zu erfüllen…
…zB Werbeagenturen. 6.3.1.3 Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in Druckwerken im Sinne des Mediengesetzes (§ 1 Abs. 2 Z 1 WerbeAbgG 2000) Rz 732: Neben den herkömmlichen Werbeeinschaltungen in Zeitungen, Zeitschriften und Büchern fallen unter diesen Tatbestand auch zB als Druckkostenbeiträge bezeichnete Entgelte für bestimmte…
…Führung von Aufzeichnungen und abgabenbehördliche Prüfungen Personen, die Zollbefreiungen in Anspruch nehmen, die an ihr Verhalten gebunden sind, müssen alle Belege über die Durchführung des Zollverfahrens sowie ihre diesbezüglichen Bücher und Aufzeichnungen nach einer zeitlichen und sachlichen Ordnung so bezeichnen und sieben Jahre lang aufbewahren…
…194: Für die Bewilligung von Erleichterungen für einzelne Fälle - unter Abweichung von den Bestimmungen des § 127 BAO und der Abs. 1 bis 3 des § 128 BAO - ist jenes Finanzamt zuständig, dem die Erhebung der Umsatzsteuer obliegt, sofern die übrigen Bücher und Aufzeichnungen des gewerblichen Unternehmens…
…System der Führung von Geschäftsbüchern und gegebenenfalls der Beförderungsunterlagen, das angemessene Zollkontrollen ermöglicht - muss der Antragsteller gemäß Artikel 25 UZK-IA folgenden Anforderungen genügen: Er muss ein Buchführungssystem verwenden, das den allgemein anerkannten Buchführungsgrundsätzen des Mitgliedstaats entspricht, in dem die Bücher geführt werden, und das…
…die von der Zollbehörde mit Mitteln der Datenverarbeitung übermittelten Daten und alle die zollrechtlich bedeutsamen Vorgänge betreffenden kaufmännischen und sonstigen Belege sowie die diesbezüglichen Bücher und Aufzeichnungen nach einer zeitlichen und sachlichen Ordnung so zu bezeichnen und fünf Jahre aufzubewahren, dass deren Vollständigkeit und Zusammengehörigkeit…
…bestehen aber keine Bedenken, die einzelnen entbehrlichen Hilfsbetriebe und die begünstigungsschädlichen Betriebe (vorausgesetzt, es liegt eine Ausnahmegenehmigung vor), unabhängig von der Tatsache, dass es sich um eine Summe sachlich selbstständiger Betriebe handelt, für Zwecke der Führung von Aufzeichnungen und der Gewinnermittlung zusammenzufassen. Die Gewinnermittlungsart dieser…
…ausreichende Verfahren für die Bearbeitung von Lizenzen und Genehmigungen, die auf der Grundlage handelspolitischer Maßnahmen erteilt wurden oder sich auf den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen beziehen. h)Der Antragsteller verfügt über ausreichende Verfahren für die Archivierung seiner Aufzeichnungen und Informationen und für den Schutz vor…
…der Bestände, Forderungen und Außenstände zum Bilanzstichtag erfüllen nicht die Voraussetzungen für eine laufende Buchführung (vgl. VwGH 21.07.1998, 95/14/0054; VwGH 12.08.1994, 91/14/0256; VwGH 11.06.1991, 90/14/0171). Rz 4260: Die Führung von Aufzeichnungen, die eine…
…anzuführen. 7.5.3. Programmfreigabe für sendungsbezogene Bestandsaufzeichnungen Softwareprogramme für die Führung von sendungsbezogenen Bestandsaufzeichnungen sowie Versionsänderungen, soweit diese die Buchungs- und Rechenlogik betreffen, sind vor ihrem Einsatz dem Competence Center Zoll- und Verbrauchsteuerverfahren zur Prüfung und Abnahme vorzulegenGestrichen mit Version 1. Nach positivem Ergebnis…