…in dem sie geleistet werden. Von der Rückzahlung des Arbeitslohns ist auszugehen, wenn dieser bei der Bezugsauszahlung einbehalten wird oder die Zahlung vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber geleistet wird. Gemäß den Bestimmungen des § 62 Z 7 EStG 1988 ist die Erstattung (Rückzahlung) von Arbeitslohn gemäß …
…der Rückzahlung um Werbungskosten. Auch die Rückzahlung von steuerpflichtigen Einnahmen, die mit festen Steuersätzen (§ 67 EStG 1988, § 69 EStG 1988, § 70 EStG 1988) besteuert wurden, ist zum laufenden Tarif als Werbungskosten zu berücksichtigen. Erfolgt die Erstattung (Rückzahlung) im Rahmen eines aufrechten Dienstverhältnisses, so hat der…
…dennoch sind die Einkünfte steuerrechtlich als solche aus nichtselbständiger Arbeit zu beurteilen). Für Krankenpflegeschüler/innen sind daher Lohnzettel gemäß § 84 EStG 1988 an das Finanzamt zu übermitteln. Ebenso besteht Anspruch auf Erstattung von Negativsteuer unter den Voraussetzungen des § 33 Abs. 8 EStG 1988. Rz 10992: …
…dessen Stelle tretende Kosten des Werkverkehrs, Erstattung (Rückzahlung) von Arbeitslohn, Freibetrag gemäß § 104 EStG 1988 (Landarbeiterfreibetrag). Rz 4350: Auf Grund des § 4 Abs. 2 der Verordnung dürfen auch Ausgaben für Löhne (einschließlich Lohnnebenkosten) und für Fremdlöhne (zB Vertretungskosten von Hausbesorgern) zusätzlich als Werbungskosten berücksichtigt werden…
…an sie gesondert ausgewiesen werden. Vorsteuern betreffend Reisekosten der Arbeitnehmer von nicht der inländischen Einkommenbesteuerung unterliegenden Unternehmern können auch dann nicht aus einkommensteuerrechtlichen Pauschbeträgen errechnet werden, wenn die Einkünfte dieser Arbeitnehmer dem Steuerabzug vom Arbeitslohn im Inland unterliegen (VwGH 26.2.2015, 2012/15/0067)…
…Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen, § 70 Abs. 2 Z 2 EStG 1988). Beim Steuerabzug vom Arbeitslohn angesetzte Absetzbeträge sind (bei Veranlagung) zu berücksichtigen. Nach § 70 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 kommen zur Anwendung: Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 Z 1 EStG 1988), Arbeitnehmerabsetzbetrag (…
…EStG 1988 fallen. Der Umstand, dass Bezüge unter dem Titel Aufwandsentschädigung bzw. Spesenersatz empfangen werden, führt nicht dazu, dass derartige Bezüge grundsätzlich von einer Besteuerung ausgenommen sind (VwGH 24.2.1982, 81/13/0159). Ob ein Dienstverhältnis vorliegt, ist nach den Vorschriften der §§ 25 und…
…12% der Umsätze) 1) | - 6.3009.000 | Arbeitslohn A (als Sonderbetriebseinnahme zu erfassen) | - 13.000 | Miete B (als Sonderbetriebseinnahme zu erfassen) | - 9.200 | Verteilungsfähiger Gewinn (vor Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben und Sonderbetriebseinnahmen) | 24.00028.800 1) Auf Gesellschaftsebene existieren…
…Arbeitnehmer in einem aufrechten Dienstverhältnis zu jenem Arbeitgeber, dem er Arbeitslohn zu erstatten hat, hat dieser die Rückzahlungsbeträge gemäß § 62 Z 7 EStG 1988 beim laufenden Arbeitslohn als Werbungskosten ohne Anrechnung auf das allgemeine Werbungskostenpauschale zu berücksichtigen. Im Falle eines Arbeitgeberwechsels kann die Rückzahlung an…
…das Jahr 2007 beträgt danach 24.000 Euro. A erhält als Arbeitslohn 13.000 Euro, B erhält als Miete für der Gesellschaft überlassene Räumlichkeiten 9.200 Euro, wofür eine AfA in Höhe von 700 Euro zu berücksichtigen ist. C hat die Anschaffung seines Anteiles fremdfinanziert…
…LehrlingsentschädigungLehrlingseinkommen) stellen hingegen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. 9.1.3.6 Belohnungen Rz 654: Belohnungen jeglicher Art bzw. Prämien für besondere Leistungen usw. sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. 9.1.3.7 Betriebsratsfonds Rz 655: Zahlungen sowie der geldwerte Vorteil von Leistungen aus dem Betriebsratsfonds gehören zu den…
…129/1957, stellt steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Rz 46: Die Steuerfreiheit des § 3 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 erstreckt sich weiters auf Beihilfen nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz, BGBl. Nr. 31/1969, zur Förderung der Erlangung von Arbeits- oder Ausbildungsplätzen oder zur Sicherung einer Beschäftigung, auf Beihilfen…
…3, 6 und 8 lit. e und f EStG 1988 - in das Veranlagungsverfahren einzubeziehen. Nachzahlungen und nachträgliche Zahlungen, die auf Grund von Anträgen geleistet werden, die vor dem 1. Jänner 2001 beim Insolvenz-Entgelt-Fonds eingebracht wurden, sind mit dem Belastungsprozentsatz zu versteuern. Diesfalls bestehen…
5.9.13 Fehlgelder Rz 357: Kassenfehlbeträge, die der Dienstnehmer dem Arbeitgeber ersetzt hat, sind Werbungskosten.
…bis 31.10.2007: Arbeitslosengeld in Höhe von 10.393,76 Euro 01.02. bis 31.12.2007: geringfügige Einkünfte in Höhe von 3.300,00 Euro 01.11. bis 31.12.2007: Einkünfte aus Vollbeschäftigung in Höhe von 4.032,34 Euro Aufgrund der…
…sind von dieser Regelung nicht umfasst. Diese Regelung gilt ab dem Kalenderjahr 2015; davor sind die Rz 964 ff maßgeblich. Rz 1195: Die Bestimmung des § 78 Abs. 1 EStG 1988, wonach auch Vorschuss- oder Abschlagszahlungen und sonstige vorläufige Zahlungen auf erst später fällig werdenden Arbeitslohn…
…Service-Entgelt für die e-card, das einen Pflichtbeitrag gemäß § 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 darstellt, zurückgezahlt, ist aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Kostenminimierung von der Lohnversteuerung, der Ausstellung von Lohnzetteln zur steuerlichen Erfassung und der Erfassung im Rahmen der (Arbeitnehmer)Veranlagung abzusehen.
…Ersetzt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer jene Beträge, die letzterer für Geldstrafen aufzuwenden hatte, die über ihn wegen in Ausübung des Dienstes begangener Verwaltungsübertretungen (Überladung von KFZ) verhängt wurden, handelt es sich weder um durchlaufende Gelder noch um Auslagenersatz (VwGH 23.5.1984, 83/13/0092…
…siehe Rz 1220). In den Lohnzettel sind nur die an den Arbeitnehmer tatsächlich ausbezahlten Bezüge aufzunehmen. Für Bezüge, die in der Folge von der Insolvenzmasse gezahlt werden, ist - unabhängig ob es sich um Insolvenz- oder Masseforderungen handelt - ein gesonderter Lohnzettel auszustellen. Dabei ist als Bezugszeitraum…
…e oder f EStG 1988 | 500 € | Steuer auf den laufenden Bezug (15% von 400 Euro) | 60 € | Steuer auf den sonstigen Bezug | 30 € Lohnzettel: | Insgesamt einbehaltene Lohnsteuer | 90 € | Abzüglich Lohnsteuer mit festen Sätzen gemäß…