…der Inhaber des Verwendungsbetriebs. Der Steuerschuldner hat die Steueranmeldung inkl. Berechnung der Steuerschuld binnen einer Woche nach Entstehen der Steuerschuld beim Zollamt einzureichen und innerhalb derselben Frist die Abgaben zu entrichten. zB § 8 AlkStG 2022 6.1.3.6.4. Erlöschen eines Verwendungsbetriebs/Freischeins Im…
…gemäß § 235 oder § 236 BAO auch nur bei einem Gesamtschuldner oder Haftenden nicht vor, so ist eine Abschreibung im Hinblick auf das damit verbundene Erlöschen des Anspruches verfehlt (VwGH 24.3.1994, 92/16/0103); in Betracht käme jedoch eine Entlassung aus der Gesamtschuld (§ 237…
…VwGH 24.3.1994, 92/16/0103). Rz 1810: Eine Entlassung aus der Gesamtschuld ist für bereits entrichtete Abgaben ausgeschlossen, weil die Entrichtung der Abgabe durch einen der Gesamtschuldner das Erlöschen des Abgabenanspruches gegenüber allen Gesamtschuldnern zur Folge hat. Wäre es nämlich zulässig, einen Gesamtschuldner…
…Entschädigung bei Erlöschen des Baurechts vorzusehen. Es kommt zu einer Entnahme des Grund und Bodens, die aber gemäß § 6 Z 4 zweiter Satz EStG 1988 keine steuerlichen Auswirkungen zeitigt. Rz 696: Liegt hinsichtlich der zur Gänze oder über 80% betrieblich genutzten Betriebsliegenschaft Miteigentum des Einbringenden…
…sind jene Fälle, in denen die Beteiligung des Steuerpflichtigen bei Fortbestehen der Gesellschaft ersatzlos untergeht (zB durch Erlöschen des Anteilsrechts ohne Übertragung an einen Dritten im Rahmen eines ausländischen Konkursverfahrens, entschädigungslose Enteignung). Diesfalls liegt im Zeitpunkt des Erlöschens des Anteilsrechts ein Realisationsvorgang iSd § 27 Abs…
…Beschwerdeverfahren über einen Haftungsbescheid zu berücksichtigen (VwGH 10.9.2020, Ra 2020/13/0048). Rz 841: Durch die Bestätigung eines Sanierungsplanes über das Vermögen des Vertretenen erlöschen zwar gegenüber dem Vertretenen die über die Quote hinausgehenden Abgabenschuldigkeiten. Dies wirkt jedoch nicht gegenüber dem (zB gemäß …
…das Erlöschen der Zollschuld bei Verwirklichung bestimmter gesetzlicher Tatbestände. Die Erlöschensgründe gelten - bei Erfüllung der jeweiligen Tatbestandsmerkmale - ohne Rangverhältnis nebeneinander und gemäß § 2 Abs. 1 ZollR-DG auch für die sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben. Inhaltlich umfassen die Erlöschenstatbestände nun auch die bisherigen "Heilungstatbestände" des Art…
6. Freigabe und Verfall von Sicherheiten Die Sicherheit kann teilweise nach Maßgabe der Erzeugnismenge freigegeben werden, für die der Nachweis erbracht wurde, dass die Verpflichtung zur Ein- oder Ausfuhr eingehalten wurde. Diese Menge darf nicht weniger als 5% der Gesamtmenge betragen, die in der Lizenz…
…die durch den Sicherstellungsauftrag begründeten Pfandrechte infolge Stattgabe der BerufungBeschwerde und somit Aufhebung des Sicherstellungsauftrages erlöschen würden. Rz 1558: Auf Grund eines Sicherstellungsauftrages erworbene Pfandrechte dürfen erst der Verwertung zugeführt werden, wenn die Abgabe vollstreckbar geworden ist, es sei denn, dass aus den Gründen des …
…Firmenbuch beziehen A Einkünfte aus nichtselbständiger und B Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit. Die Vergütungen sind bei der Kapitalgesellschaft auch nach dem Umwandlungsstichtag als Betriebsausgaben aufwandswirksam. Erst nach deren Erlöschen sind sie als Gewinnanteile der OG im Sinne des § 23 Z 2 EStG 1988 (bzw. …
Kapitel 4 Erlöschen der Zollschuld Artikel 124 Erlöschen (1) Unbeschadet der geltenden Vorschriften über die Nichterhebung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags im Falle einer gerichtlich festgestellten Insolvenz des Zollschuldners erlischt die Einfuhr- oder Ausfuhrzollschuld: a)wenn die Zollschuld dem Zollschuldner nach Artikel 103…
Kapitel 4 Erlöschen der Zollschuld Artikel 103 Verstöße, die sich nicht wesentlich auf die ordnungsgemäße Abwicklung eines Zollverfahrens auswirken (Artikel 124 Absatz 1 Buchstabe h Ziffer i des Zollkodex) In folgenden Fällen gilt ein Verstoß als nicht wesentlich für die ordnungsgemäße Abwicklung eines Zollverfahrens: a…
…Erlöschen der Zahlungserleichterung 3.13.1. Durch Terminverlust Rz 278: Eine Zahlungserleichterung erlischt durch Terminverlust wegen Nichteinhaltung eines Ratentermins oder Nichteinhaltung einer in den Spruch des Zahlungserleichterungsbescheides aufgenommenen Bedingung. Rz 279: Ist durch Nichteinhaltung eines Ratentermins oder durch Nichteinhaltung einer in den Bescheid aufgenommenen (auflösenden…
…2 Ende der Steuerpflicht (§ 4 Abs. 2 KStG 1988) Rz 153: Das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht ist in der Regel mit dem Erlöschen der Rechtspersönlichkeit einer juristischen Person oder dem faktischen Untergang eines Rechtsgebildes im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 2 und 3 KStG…
…1.1.1.11.3.5. Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters Rz 45: Das Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters einer Personengesellschaft führt zur Beendigung der Personengesellschaft und zum Erlöschen der Unternehmereigenschaft. Die Verteilung des Gesellschaftsvermögens an die Gesellschafter stellt einen steuerbaren Vorgang, nämlich einen Leistungsaustausch zwischen der…
…auf Änderung der Stiftungserklärung (§ 33 PSG) und das Recht zum Widerruf der Privatstiftung (§ 34 PSG). Die Stifterrechte sind höchstpersönlich und erlöschen mit dem Tode. Im Wege der Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge können daher die Rechte des Stifters, die Privatstiftung zu gestalten, nicht übertragen werden (§ 3 Abs…
…Geltungsdauer des Rechtsgeschäftes Rz 1139: Eine Änderung oder eine Verlängerung der Geltungsdauer eines Rechtsgeschäftes kommt begrifflich nur dann in Betracht, wenn das ursprüngliche Rechtsgeschäft im Zeitpunkt der "Änderung" oder "Verlängerung" noch dem Rechtsbestand angehört. Wurde das Vertragsverhältnis bereits aufgehoben oder ist es durch Zeitablauf erloschen…
…fall es dadurch zu keinen nachteiligen Auswirkungen auf Wettbewerbsverhältnisse kommt. (4) Ist eine früher entstandene Zollschuld anders als durch Entrichtung erloschen (zB durch eine rechtskräftige Einziehung gemäß Art. 124 UZK), dann ergibt sich aus der Anwendung des Art. 250 UZK-IA eine Einzelschuld des Erwerbers…
Artikel 125 Anwendung von Sanktionen Das Erlöschen der Zollschuld auf der Grundlage von Artikel 124 Absatz 1 Buchstabe h hindert die Mitgliedstaaten nicht an der Anwendung von Sanktionen wegen Zuwiderhandlung gegen die zollrechtlichen Vorschriften.
…oder eine andere Abgabenschuld erloschen ist oder nicht mehr entstehen kann. (2) Ist die Zollschuld oder eine andere Abgabenschuld teilweise erloschen oder kann sie nur noch in Höhe eines Teils des gesicherten Betrages entstehen, so wird die geleistete Sicherheit auf Antrag des Beteiligten in entsprechender…