Kapitel 4 Erlöschen der Zollschuld Artikel 103 Verstöße, die sich nicht wesentlich auf die ordnungsgemäße Abwicklung eines Zollverfahrens auswirken (Artikel 124 Absatz 1 Buchstabe h Ziffer i des Zollkodex) In folgenden Fällen gilt ein Verstoß als nicht wesentlich für die ordnungsgemäße Abwicklung eines Zollverfahrens: a…
…einer Zollschuld nach dem Recht eines Mitgliedstaats die Grundlage für die Festlegung der Sanktionen sind. (3) Ist nach Absatz 1 Buchstabe g eine Zollschuld in Bezug auf Waren, die aufgrund ihrer Endverwendung einfuhrabgabenfrei oder zu einem ermäßigten Einfuhrabgabensatz zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen wurden, erloschen…
…die Zollschuld auch noch Jahre nach ihrem Entstehen, und auch dann, wenn die Ware zuvor schon in den Wirtschaftskreislauf eingegangen ist, erlöschen kann, weil die Ware zB erst nach Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr (etwa wegen VuB) oder nachdem sie vorschriftswidrig in das Zollgebiet der…
…UZK iVm Art. 148 UZK-DA für ungültig erklärt wird. Die Voraussetzungen für eine Ungültigerklärung ersiehe Art. 148 UZK-DA sowie ARL ZK-1850 die Ungültigerklärung der Zollanmeldung führt gemäß Art. 124 Abs. 1 Buchstabe d UZK zum Erlöschen der Zollschuld. Gemäß Art. 154 Buchstabe…
…die Zollschuld ist für sie gemäß Art. 79 Abs. 1 Buchstabe a UZK durch die Nichterfüllung einer der in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf das Verbringen von Nicht-Unionswaren in das Zollgebiet der Union entstanden. Erlöschen der Zollschuld Eine Einfuhrzollschuld gemäß Art…
…Die Sicherheit kann auch für die verheimlichte Beiladung in Anspruch genommen werden (sofern es hinsichtlich der Beiladung nicht zum Erlöschen der Zollschuld kommt) (7) Eine noch nicht freigegebene Sicherheit kann - im Rahmen des gesicherten Betrags - zur Erhebung von infolge einer nachträglichen Kontrolle zu zahlenden Eingangsabgabenschulden…
…die Beteiligten heranzuziehen sind, oder aber ob alle zugleich herangezogen werden sollen. Jedenfalls ist dabei gemäß § 20 BAO sorgfältig nach Zweckmäßigkeit und Billigkeit vorzugehen. Der konkrete Ermessensakt ist jeweils entsprechend zu begründen. Die Haftung beginnt mit dem Entstehen und endet mit dem Erlöschen der Zollschuld.
…Zollschuldentstehung gemäß Art. 79 Abs. 1 Buchstabe a UZK; kann Ware nachträglich noch vorgeführt werden - eventuell Erlöschen der nach Art. 79 UZK entstandenen Zollschuld | Kann Ware nicht mehr vorgeführt werden (zB bei Direktzustellung an Empfänger) - Abgabenvorschreibung. Kann Ware nachträglich vorgeführt werden - neuer Kontrolltermin für…
…in denen eine Zollschuld gemäß Art. 79 UZK entstanden ist, allerdings nur für den in Art. 79 Abs. 3 Buchstabe a UZK genannten Schuldner (= Pflichteninhaber), sofern dieser nicht überdies auch nach einem der anderen Buchstaben Schuldner ist, bei der Erfüllung seiner Pflichten nicht mit…
Artikel 125 Anwendung von Sanktionen Das Erlöschen der Zollschuld auf der Grundlage von Artikel 124 Absatz 1 Buchstabe h hindert die Mitgliedstaaten nicht an der Anwendung von Sanktionen wegen Zuwiderhandlung gegen die zollrechtlichen Vorschriften.
…Ausfuhrabgabenbetrags, Mitteilung der Zollschuld und buchmäßige Erfassung Art. 108 bis Art. 114 Entrichtung des Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags Art. 116 bis 121 Erstattung und Erlass Art. 124 Erlöschen der Zollschuld 1.2.2. Delegierter Rechtsakt (UZK-DA) Delegierte Verordnung (EU) 2015 /2446 der Kommission vom 28…
…Einhaltung der zollrechtlichen Vorschriften gewährleistet wird, wird den Interessen der Union und den Interessen der gutgläubig handelnden Wirtschaftsbeteiligten Rechnung getragen. (32) Ist das Erlöschen der Zollschuld auf Verstöße zurückzuführen, die keine erheblichen Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Abwicklung des betreffenden Zollverfahrens haben, sollten insbesondere Fälle der…
…der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV delegierte Rechtsakte in Bezug auf den Ort des Entstehens der Zollschuld, die Bemessung des Betrags der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, die Sicherheitsleistungen für diese Abgaben und die Erhebung, die Erstattung, den Erlass und das Erlöschen der…
…auf den maßgeblichen Zeitpunkt zu beziehen. 8.1.2. Erlöschen der Zollschuld Art. 124 UZK, 103 UZK-DA Die Einfuhrzollschuld nach Art. 79 UZK erlischt jedoch, wenn der Verstoß, durch den die Zollschuld entstanden ist, keine erheblichen Auswirkungen auf die ordnungsgemäße Abwicklung des Verfahrens hatte…
…zum Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung der betroffenen Ware in die aktive Veredelung übergeführt wurde. 3.5.4. Mitteilung, Erhebung, Entrichtung, Erstattung, Erlass und Erlöschen der Zollschuld sowie Sicherheitsleistung Für die Zwecke der Mitteilung, Erhebung, Entrichtung, Erstattung, des Erlasses und des Erlöschens der Zollschuld sowie…
…79 Abs. 1 Buchstabe a 3. Fall UZK hinsichtlich aller im Abrechnungszeitraum (Einzelanmeldung oder Globalisierungszeitraum) in das Verfahren der aV übergeführten Waren dar und hat grundsätzlich die Entstehung der Zollschuld zur Folge. Es ist jedoch ein Erlöschen der Zollschuld gemäß Art. 124 Abs. 1 Buchstabe…
…Vorsatzdelikt der Hinterziehung von Eingangsabgaben (§ 35 Abs. 2 FinStrG) vermutet, ist die Ware gemäß § 89 FinStrG zu beschlagnahmen und Anzeige (Tatbeschreibung) an die Finanzstrafbehörde zu erstatten sein. Ggf. ist im Hinblick auf Art. 124 Abs. 1 Buchstabe e UZK (Erlöschen der Zollschuld) von der buchmäßigen…
…oder die Ersetzung der ursprünglichen Sicherheit durch eine neue Sicherheit zu verlangen. 4.7. Freigabe der Sicherheit (Art. 98 UZK) Die Sicherheit ist umgehend freizugeben, wenn die Zollschuld oder eine andere Abgabenschuld erloschen ist oder nicht mehr entstehen kann. Ist die Zollschuld oder eine andere…
…auf Wettbewerbsverhältnisse kommt. (4) Ist eine früher entstandene Zollschuld anders als durch Entrichtung erloschen (zB durch eine rechtskräftige Einziehung gemäß Art. 124 UZK), dann ergibt sich aus der Anwendung des Art. 250 UZK-IA eine Einzelschuld des Erwerbers. Ist eine früher entstandene Zollschuld weiterhin offen…
…gezahlten Teilbetrags zum Erlöschen bringt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem nationalen Recht der betreffenden Vertragspartei. Für die Union ist in Artikel 108 Abs. 3 UZK vorgesehen, dass dann, wenn die Zollschuld nach Art. 79 UZK entstanden ist und es mehr als einen Zollschuldner gibt…