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UZK-IAArtikel 98 Abweichungen und Formfehler in Ursprungszeugnissen nach Formblatt A oder Erklärungen auf der Rechnung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…oder Erklärungen auf der Rechnung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Bei geringfügigen Abweichungen zwischen den Angaben in dem Ursprungszeugnis nach Formblatt A oder der Erklärung auf der Rechnung und den Angaben in den Unterlagen, die der Zollstelle zur Erfüllung der Einfuhrförmlichkeiten für die…

UP-44008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien13.05.2020

…Verfügung der Zollbehörden gehalten. 8.14. Abweichungen und Formfehler 8.14.1. Unbedeutende Abweichungen und Formfehler Bei geringfügigen Abweichungen zwischen den Angaben in den Präferenznachweisen und den Angaben in den Unterlagen, die der Zollstelle zur Erfüllung der Einfuhrförmlichkeiten für die Erzeugnisse vorgelegt werden, ist der…

UP-42008.9. Geltungsdauer und Vorlage der Präferenznachweise
geltende FassungRichtlinien17.12.2020

…Verfügung der Zollbehörden gehalten. 8.14. Abweichungen und Formfehler 8.14.1. Unbedeutende Abweichungen und Formfehler Bei geringfügigen Abweichungen zwischen den Angaben in den Präferenznachweisen und den Angaben in den Unterlagen, die der Zollstelle zur Erfüllung der Einfuhrförmlichkeiten für die Erzeugnisse vorgelegt werden, ist der…

UP-40018. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

…dieser Anlage erfüllen. 8.15. Abweichungen und Formfehler 8.15.1. Unbedeutende Abweichungen und Formfehler Bei geringfügigen Abweichungen zwischen den Angaben in den Präferenznachweisen und den Angaben in den Unterlagen, die der Zollstelle zur Erfüllung der Einfuhrförmlichkeiten für die Erzeugnisse vorgelegt werden, ist der Präferenznachweis…

UP-58008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien01.10.2020

…Unterlagen, die der Zollstelle zur Erfüllung der Einfuhrförmlichkeiten für die Erzeugnisse vorgelegt werden, ist der Präferenznachweis nicht allein dadurch ungültig, sofern einwandfrei nachgewiesen wird, dass sich das Papier auf die gestellten Erzeugnisse bezieht. Nähere Informationen dazu sind der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 3.1.1…

UP-73008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien29.01.2021

…Unterlagen, die der Zollstelle zur Erfüllung der Einfuhrförmlichkeiten für die Erzeugnisse vorgelegt werden, ist die Ursprungserklärung nicht allein dadurch ungültig, sofern einwandfrei nachgewiesen wird, dass sich das Papier auf die gestellten Erzeugnisse bezieht. Nähere Informationen dazu sind der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 3.1. zu…

UP-56008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien27.01.2023

…Unterlagen, die der Zollstelle zur Erfüllung der Einfuhrförmlichkeiten für die Erzeugnisse vorgelegt werden, ist der Präferenznachweis nicht allein dadurch ungültig, sofern einwandfrei nachgewiesen wird, dass sich das Papier auf die gestellten Erzeugnisse bezieht. Nähere Informationen dazu sind der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 3.1.1…

UP-72008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

…können elektronische Aufzeichnungen umfassen. 8.11. Abweichungen und Formfehler Bei geringfügigen Abweichungen zwischen den Angaben in der UrsprungserklärungErklärung zum Ursprung und den Angaben in den Unterlagen, die der Zollstelle zur Erfüllung der Einfuhrförmlichkeiten für die Erzeugnisse vorgelegt werden, ist die UrsprungserklärungErklärung zum Ursprung nicht allein…

UP-40008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien08.05.2020

…Verfügung der Zollbehörden gehalten. 8.14. Abweichungen und Formfehler 8.14.1. Unbedeutende Abweichungen und Formfehler Bei geringfügigen Abweichungen zwischen den Angaben in den Präferenznachweisen und den Angaben in den Unterlagen, die der Zollstelle zur Erfüllung der Einfuhrförmlichkeiten für die Erzeugnisse vorgelegt werden, ist der…

UP-82008.7. Voraussetzungen für die Ausfertigung der Erklärung auf der Rechnung
geltende FassungRichtlinien18.01.2021

…Verfügung der Zollbehörden gehalten. 8.14. Abweichungen und Formfehler 8.14.1. Unbedeutende Abweichungen und Formfehler Bei geringfügigen Abweichungen zwischen den Angaben in den Präferenznachweisen und den Angaben in den Unterlagen, die der Zollstelle zur Erfüllung der Einfuhrförmlichkeiten für die Erzeugnisse vorgelegt werden, ist der…

UP-52018. Nachweis der Ursprungseigenschaft - Präferenznachweise und Zollpräferenzbehandlung
geltende FassungRichtlinien08.08.2024

…13. Abweichungen und Formfehler 8.13.1. Unbedeutende Abweichungen und Formfehler Bei geringfügigen Abweichungen zwischen den Angaben in der EzU und den Angaben in den Unterlagen, die der Zollstelle zur Erfüllung der Einfuhrförmlichkeiten für die Erzeugnisse vorgelegt werden, ist die EzU nicht allein dadurch ungültig…

UP-44048. Nachweis der Ursprungseigenschaft - Präferenznachweise und Zollpräferenzbehandlung
geltende FassungRichtlinien28.06.2021

…Abweichungen und Formfehler 8.13.1. Unbedeutende Abweichungen und Formfehler Bei geringfügigen Abweichungen zwischen den Angaben in der Erklärung zum Ursprung und den Angaben in den Unterlagen, die der Zollstelle zur Erfüllung der Einfuhrförmlichkeiten für die Erzeugnisse vorgelegt werden, ist die Erklärung zum Ursprung nicht…

UP-57008.9. Geltungsdauer und Vorlage der Präferenznachweise
geltende FassungRichtlinien31.08.2023

…Unterlagen, die der Zollstelle zur Erfüllung der Einfuhrförmlichkeiten für die Erzeugnisse vorgelegt werden, ist der Präferenznachweis nicht allein dadurch ungültig, sofern einwandfrei nachgewiesen wird, dass sich das Papier auf die gestellten Erzeugnisse bezieht. Nähere Informationen dazu sind der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 3.1.1…

UP-80008. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien14.10.2021

…8.2.3.1. Unbedeutende Abweichungen und Formfehler Bei geringfügigen Abweichungen zwischen den Angaben in einer Ursprungserklärung und den Angaben in den Unterlagen, die den Zollbehörden zur Erfüllung der Einfuhrförmlichkeiten für die Erzeugnisse vorgelegt werden, ist die Erklärung nicht allein dadurch ungültig, sofern einwandfrei nachgewiesen…

UZK-IAArtikel 104 Abweichungen und Formfehler in Erklärungen zum Ursprung und verspätete Vorlage von Erklärungen zum Ursprung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Bei geringfügigen Abweichungen zwischen den Angaben in einer Erklärung zum Ursprung und den Angaben in den Unterlagen, die den Zollbehörden zur Erfüllung der Einfuhrförmlichkeiten für die Erzeugnisse vorgelegt werden, ist die Erklärung zum Ursprung nicht allein dadurch ungültig…

UZK-IAArtikel 123 Abweichungen und Formfehler
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Formfehler (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) Bei geringfügigen Abweichungen zwischen den Angaben in dem Ursprungsnachweis und den Angaben in den Unterlagen, die der Zollstelle zur Erfüllung der Einfuhrförmlichkeiten für die Erzeugnisse vorgelegt werden, ist der Ursprungsnachweis nicht allein dadurch ungültig, sofern einwandfrei nachgewiesen wird…

UP-40028.15. Abweichungen und Formfehler
geltende FassungRichtlinien01.01.2025

…Unterlagen, die der Zollstelle zur Erfüllung der Einfuhrförmlichkeiten für die Erzeugnisse vorgelegt werden, ist der Präferenznachweis nicht allein dadurch ungültig, sofern einwandfrei nachgewiesen wird, dass sich das Papier auf die gestellten Erzeugnisse bezieht. Nähere Informationen dazu sind der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 3.1.1…

UP-43008.14. Abweichungen und Formfehler
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

…Unterlagen, die der Zollstelle zur Erfüllung der Einfuhrförmlichkeiten für die Erzeugnisse vorgelegt werden, ist der Präferenznachweis nicht allein dadurch ungültig, sofern einwandfrei nachgewiesen wird, dass sich das Papier auf die gestellten Erzeugnisse bezieht. Nähere Informationen dazu sind der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 3.1.1…

UP-46008.10. Einfuhr in Teilsendungen
geltende FassungRichtlinien06.08.2020

…Verfügung der Zollbehörden gehalten. 8.14. Abweichungen und Formfehler 8.14.1. Unbedeutende Abweichungen und Formfehler Bei geringfügigen Abweichungen zwischen den Angaben in den Präferenznachweisen und den Angaben in den Unterlagen, die der Zollstelle zur Erfüllung der Einfuhrförmlichkeiten für die Erzeugnisse vorgelegt werden, ist der…

UP-45208.10. Einfuhr in Teilsendungen
geltende FassungRichtlinien09.08.2024

…Verfügung der Zollbehörden gehalten. 8.14. Abweichungen und Formfehler 8.14.1. Unbedeutende Abweichungen und Formfehler Bei geringfügigen Abweichungen zwischen den Angaben in den Präferenznachweisen und den Angaben in den Unterlagen, die der Zollstelle zur Erfüllung der Einfuhrförmlichkeiten für die Erzeugnisse vorgelegt werden, ist der…