…vor AbgÄG 2011, Einkünfte von Entwicklungshelfern gemäßim Sinne des § 3 Abs. 1 Z 11 lit. b EStG 1988 und Einkünfte(Einkünfte, die Fachkräfte der Entwicklungshilfe als Arbeitnehmer von Abgeordneten zum EU-Parlament gemäßEntwicklungsorganisationen für ihre Tätigkeit in Entwicklungsländern beziehen) und im Sinne des § 3 Abs…
3.3.11 Fachkräfte der Entwicklungshilfe und Aushilfskräfte mit geringfügigem Beschäftigungsverhältnis (§ 3 Abs. 1 Z 11 EStG 1988) Rz 71: Der für die Steuerbefreiung in Betracht kommende Personenkreis ergibt sich aus den Bestimmungen des Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes, BGBl. I Nr. 49/2002. Die Einkünfte sind gemäß § 3…
…1988 (sowie die Freigrenze [siehe Rz 1055a]) in folgender Reihenfolge zu verrechnen: 1)sonstige Bezüge, die aufgrund eines DBA in Österreich steuerfrei gestellt sind 2)sonstige Bezüge, die aufgrund einer nationalen Bestimmung steuerbefreit sind (zB Einkünfte von Entwicklungshelfern gemäß § 3 Abs. 1 Z 11 lit…
…Psychologen im Sinne des Psychologengesetzes sind unecht umsatzsteuerbefreit. Hingegen sind Beratungsleistungen durch andere Berufsgruppen, wie zB Sozialarbeiter, Familienberater, Entwicklungshelfer nicht gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 umsatzsteuerfrei. 6.1.19.5. Ärztliche Praxisgemeinschaften 6.1.19.5.1. Allgemeines Rz 958: Entsprechend der…
…von Medienvertretern, humanitärem Hilfspersonal und Entwicklungshelfern und damit in Verbindung stehenden Personal ausschließlich zum persönlichen Gebrauch vorübergehend nach Russland ausgeführt wird. (2) In diesem Fall ist in ACCS der Dokumentenartencode Y921 ("Von dem Verbot ausgenommene Waren") zu verwenden. 2A.14.4. Ausfuhr von der Maßnahme…
…Militärhelme, die vom Personal der VN, Medienvertretern, humanitären Helfern und Entwicklungshelfern sowie zugehörigem Personal ausschließlich zum persönlichen Gebrauch vorübergehend nach Südsudan ausgeführt werden. 1.4. Voranfrage Die Bestimmungen zur Voranfrage und über die Verwendung des Dokuments sind der Arbeitsrichtlinie AH-1110 Abschnitt 8. zu entnehmen.
…vom Personal der Vereinten Nationen, Medienvertretern, humanitären Helfern und Entwicklungshelfern sowie beigeordnetem Personal ausschließlich zum persönlichen Gebrauch vorübergehend nach Somalia ausgeführt werden. 2.2.2.2.2. Ausnahme für die Ausfuhr von nichtletalem militärischem Gerät für humanitäre oder Schutzzwecke Gemäß Art. 3 Absatz 4 lit…