…12. Mehrere Zollschuldner sowie besondere Gesamtschuldverhältnisse (1) Nach Art. 84 UZK haben mehrere Personen gesamtschuldnerisch für die Zahlung eines Betrags einzustehen, wenn sie sich zur Entrichtung des einer Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags verpflichtet. Bei der Entscheidung, einen der Zollschuldner in Anspruch zu nehmen, haben…
…für eine Erstattung/einen Erlass gemäß Art. 120 UZK vorliegen, nehmen sie diese von Amts wegen vor. (2) Besondere Umstände liegen vor, wenn die Umstände des Falls klar erkennen lassen, dass sich der Zollschuldner im Vergleich zu anderen Wirtschaftsbeteiligten im gleichen Geschäftsfeld in einer besonderen…
…Waren in ein bestimmtes Zollverfahren überzuführen, gegebenenfalls unter Angabe der dafür in Anspruch zu nehmenden besonderen Regelung. 13.''Wiederausfuhranmeldung'' ist die Handlung, durch die eine Person in der vorgeschriebenen Art und Weise die Absicht bekundet, Nicht-Unionswaren, ausgenommen solche, die sich im Freizonenverfahren oder in…
…in Anspruch nehmen möchte. Falls Ja, Begründung. Entscheidung: Für den Fall, dass die Bewilligung keinen Verzicht auf die Gestellungsmitteilung vorsieht, legt die bewilligende Zollbehörde die Frist zwischen dem Eingang der Mitteilung und der Überlassung der Waren fest. 54 02 … Verzicht auf die Abgabe einer…
…Abs. 1 UZK-DA eine Entscheidung zuungunsten der betreffenden Person zu fällen, verlängert sich die in Absatz 1 festgesetzte Frist um 30 Tage. 6.4.5. Entscheidungsmitteilung (Art. 101 UZK-DA) (1) Die Kommission unterrichtet den betreffenden Mitgliedstaat über ihre Entscheidung so bald wie möglich…
…ob eine (Zoll-)Schuld entstanden ist, welche Person(en) gegebenenfalls für die Schuld in Anspruch zu nehmen sind, an welchem Ort die Schuld tatsächlich oder mutmaßlich entstanden ist und welche Behörde demzufolge für die Abgabenerhebung zuständig ist. Die zuständige Behörde des Abgangslandes muss ihre Entscheidung…
…Person(en) gegebenenfalls für die Schuld in Anspruch zu nehmen sind, an welchem Ort die Schuld tatsächlich oder vermutlich entstanden ist und gegebenenfalls welche Behörde für die Abgabenerhebung zuständig ist, und sie ahnden gegebenenfalls Zuwiderhandlungen. Suchverfahren für die Überprüfung der Beendigung des Verfahrens Im Fall…
…vorbehaltlich einer Bewilligung für zollrechtliche Vereinfachungen oder einer Zulassung für Sicherheit oder beiden der Status eines "zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten" zuerkannt werden. Je nach Art der Bewilligung sollten zugelassene Wirtschaftsbeteiligte zollrechtliche Vereinfachungen möglichst umfassend nutzen bzw. sicherheitsrelevante Erleichterungen in Anspruch nehmen können. Sie sollten auch in Bezug…
…in Anspruch zu nehmen. Ist neben dem Inhaber des Verfahrens auch zB der Warenempfänger Abgabenschuldner, so kann jedoch von der Inanspruchnahme des Inhaber des Verfahrens zunächst abgesehen werden, wenn davon auszugehen ist, dass der Warenempfänger den Abgabenbetrag entrichten wird. 9.4.2. Geleistete Sicherheit Eine…
…Entscheidung in Bezug auf eine verbindliche Zolltarifauskunft Einleitung31 04 … Geografischer Geltungsbereich - Union Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten: Abweichend von Artikel 26 des Zollkodex ist anzugeben, ob die Wirkung der Entscheidung auf einen oder mehrere Mitgliedstaat(en) beschränkt ist; dieser ist bzw. diese sind namentlich zu…
…als einen Mitgliedstaat, sind die vorgenannten Entscheidungen von der zuständigen Behörde erst nach Anhörung aller Mitgliedstaaten, in denen die Gesamtsicherheit gültig ist, zu treffen. 4.5.1.4.1. Gesamtsicherheit mit verringertem Betrag/Befreiung von der Sicherheitsleistung (1) Wirtschaftsbeteiligten kann für möglicherweise entstehende Zollschulden und…
…betroffenen Mitgliedstaaten zu erfolgen. Nach Ablauf der Konsultationsfrist ist die Entscheidung dem Antragsteller in geeigneter Form mitzuteilen (Artikel 22 Abs. 6 UZK und die Art. 8 und 9 UZK-IA). Eine teilweise Bewilligung, die den Teil des nicht anerkannten Referenzbetrages ausschließt, ist möglich. Eine negative…
…ob und in welcher Reihenfolge oder Höhe die Zollschuldner heranzuziehen sind, oder aber ob alle zugleich herangezogen werden sollen, stellt eine Frage des Auswahlermessens (§ 20 BAO) dar demgemäß ist auch zu beachten, wer zum Entstehungsgrund der Zollschuld das größte Naheverhältnis hat (also zB der Täter…
…eine Zollanmeldung hätte abgegeben werden müssen und nicht abgegeben worden ist. In den Fällen nach Abs. 2 Buchstabe b ist Zollschuldner, wer die Voraussetzungen, unter denen die Waren unter vollständiger oder teilweiser Befreiung von den Ausfuhrabgaben aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden durften, zu…
Artikel 84 Mehrere Zollschuldner Sind mehrere Personen zur Entrichtung des einer Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags verpflichtet, so haben sie gesamtschuldnerisch für die Zahlung dieses Betrags einzustehen.
Artikel 113 Zwangsvollstreckung Ist der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag nicht fristgerecht entrichtet worden, so stellen die Zollbehörden die Entrichtung dieses Betrags mit allen ihnen nach dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats zu Gebote stehenden Mitteln sicher.
…Mitteilung der Zollschuld an den Zollschuldner. (3) Findet Absatz 2 keine Anwendung, so teilen die Zollbehörden dem Zollschuldner die Zollschuld mit, wenn sie in der Lage sind, den zu entrichtenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag festzusetzen und eine Entscheidung darüber zu treffen. Würde die Mitteilung der Zollschuld…
…zollrechtlichen Vorschriften widerspricht. (4) In bestimmten Fällen führen die Zollbehörden die folgenden Tätigkeiten aus: a)Neubewertung einer Entscheidung, b)Aussetzung einer Entscheidung, die nicht zurückgenommen, geändert oder widerrufen werden kann. (5) Die Zollbehörden überwachen die Bedingungen und Voraussetzungen, die der Inhaber einer Entscheidung erfüllen muss…
…gegen eine Entscheidung hat keine aufschiebende Wirkung. (2) Die Zollbehörden setzen jedoch die Vollziehung der Entscheidung ganz oder teilweise aus, wenn sie begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung haben oder wenn dem Beteiligten ein unersetzbarer Schaden entstehen könnte. (3) In den in Absatz…
…von den Einfuhrabgaben aufgrund der Endverwendung der Waren nicht erfüllt war. (3) In den Fällen nach Absatz 1 Buchstaben a und b ist Zollschuldner, a)wer die betreffenden Verpflichtungen zu erfüllen hatte, b)wer wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass eine zollrechtliche Verpflichtung nicht…