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709 Treffer227 msnur geltende Fassungen
ZT-25107.1. Rolle und Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten
geltende FassungRichtlinien01.12.2016

…und der angemeldeten Menge realistisch ist, Prüfung bei Rückübertragungen, ob die Menge einer bereits gezogenen Menge entspricht, Weiterleitung der Ziehungsanträge an die Kommission, Entgegennahme der Entscheidung der Kommission und Genehmigung der Ziehungen, Aufdeckung von irrtümlichen Ziehungen und Rückübertragungen an die Kommission Die Zollbehörden der Mitgliedstaaten…

ZK-07706.4. von der Kommission zu treffende Entscheidungen (Art. 116 Abs. 3 UZK, Art. 98 - 102 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…festlegen, unter denen die Zollbehörden gehalten sind, in sachlich und rechtlich vergleichbaren Fällen die Abgaben zu erstatten oder zu erlassen und zwar unabhängig vom involvierten Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag (also auch über 500.000 Euro) (5) Gegen die Entscheidung der Kommission selbst ist gemäß Art. 263…

ZK-07706.10. Irrtum der Behörde (Art. 119 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…dass eine Billigkeitsmaßnahme, die im Falle des Vorhandenseins mehrerer Gesamtschuldner nur einem davon zukommt, als Entlassung aus der Gesamtschuld auszusprechen wäre. (5) Gegen die Entscheidung der Zollbehörde ist ein Rechtsbehelf (Beschwerde) gegeben. 6.12.2. Zuständigkeit der Kommission (Art. 116 Abs. 3 UZK) (1) Die…

ZK-07706. Erstattung und Erlass der Zollschuld (Art. 116 bis 123 UZK, Art. 92 bis 102 UZK-DA und 172 bis 181 UZK-IA, §§ 71 - 73 ZollR-DG)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…Entscheidung benötigt werden (Art. 22 Abs. 1 UZK). (3) Die Zollbehörde überprüft unverzüglich und spätestens innerhalb von 30 Tagen ab Antragseinbringung, ob die Bedingungen für die Antragsannahme erfüllt sind. Bejahendenfalls ist dem Antragsteller innerhalb von 30 Tagen ab Eingang des Antrages die Antragsannahme mitzuteilen. Der…

UZK-DAAbschnitt 4 Datenanforderungstabellen und Anmerkungen zur Datengruppe 42-63
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…Maßnahmen zur Nämlichkeitssicherung Einzelheiten der vom zugelassenen Versender anzuwendenden Maßnahmen zur Nämlichkeitssicherung. Wurde dem zugelassenen Versender eine Bewilligung in Bezug auf die Verwendung besonderer Verschlüsse gemäß Artikel 233 Absatz 4 Buchstabe c Zollkodex erteilt, kann die die Entscheidung treffende Zollbehörde die Verwendung solcher Verschlüsse als…

ZK-02203.3.10. Verwaltung von Entscheidungen auf Antrag (Art. 23 UZK)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…Wirksamkeit und Vollziehbarkeit einer Entscheidung (Art. 22 Abs. 4 und 5 UZK, Art. 14 UZK-DA) Entscheidungen der Zollbehörden sind an dem Tag wirksam, an dem sie dem Antragsteller zugestellt werden beziehungsweise als zugestellt gelten, außer es ist in der Entscheidung selbst etwas anderes bestimmt…

ZK-02203. Zollrechtliche Entscheidungen (Art. 22 bis 32 UZK, Art. 8 bis 18 UZK-DA, Art. 8 bis 15 UZK-IA)
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…Tage, es sei denn es besteht eine andere Regelung (zB AEO gemäß Art. 28 UZK-DA). Benötigt die Zollbehörde nach der Annahme des Antrages noch zusätzliche Informationen für die Entscheidung, so fordert sie diese unter Setzung einer Frist von höchstens 30 Tagen vom Antragsteller ein…

VB-07301. Gegenstand und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien19.09.2024

…Wiederausfuhr angemeldet werden; b)wenn die Waren in das Zollgebiet oder aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden; c)wenn die Waren in ein besonderes Verfahren übergeführt werden. Die Zurückhaltung der Waren ist eine Entscheidung der Zollbehörden auf der Grundlage hinreichender Anhaltspunkte dafür, dass diese…

ZK-03803.4. AEO-Kriterien
geltende FassungRichtlinien15.04.2026

…Datum der Antragstellung liegen. Beispiel: - Umstände, die auf einen Verstoß hinweisen wurden im Jahr 2015 entdeckt - die Entscheidung der zuständigen Behörde mit dem Erkenntnis, dass ein Verstoß gegeben war erfolgte 2018 - Antrag auf AEO-Bewilligung 2019 Die Zollbehörden müssen das Kriterium der Einhaltung der Zoll…

VB-07302. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien16.12.2021

…der Zollbehörden dieses Mitgliedstaats und eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten in ihren jeweiligen Staaten (UAFA); 9."Antragsteller" die Person oder Einrichtung, in deren Namen ein Antrag gestellt wird; 10."Inhaber der Entscheidung" der Inhaber einer Entscheidung, mit der einem Antrag stattgegeben wurde; 11."Besitzer der…

VB-07304. Pflichten des Inhabers der Entscheidung
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

…Tätigwerden der Zollbehörden bis zum Ende des Zeitraums für das Tätigwerden dieser Behörden auszusetzen, wenn der Inhaber der Entscheidung a)die Mitteilungspflichten gemäß Artikel 15 PPV 2014 (siehe Abschnitt 4.1.) nicht erfüllt (siehe dazu auch Abs. 4); b)die Verpflichtung zur Rücksendung der Muster…

ZK-02204.3. Aussetzung der Vollziehung (Art. 45 UZK)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…dass diesbezüglich eine aktive Aussetzungshandlung der Zollbehörde zu erfolgen hat, entgegenstehen. Bei Einbringung eines Aussetzungsantrages im Zuge eines Rechtsbehelfsverfahrens hat somit noch keine diesbezügliche kassentechnische Anmerkung am Abgabenkonto zu erfolgen. Das für die Entscheidung über den Aussetzungsantrag zuständige Zollamt Österreich prüft jedoch den Aussetzungsantrag unverzüglich…

UP-61009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien28.01.2026

…ihrer jeweiligen Zollbehörden sowie - innerhalb von 30 Tagen nach deren Eintreten - Änderungen dieser Kontaktdaten. 9.Im Falle einer mutmaßlichen Verletzung dieses Kapitels leisten die Vertragsparteien einander Amtshilfe im Einklang mit dem Protokoll zu diesem Abkommen über gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich. 9.3. Verweigerung der Zollpräferenzbehandlung…

ZK-02203.8. Anwendbarkeit von Bescheidberichtigungsinstrumenten der BAO außerhalb von Rechtsmittelverfahren
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…gehemmt wird bzw. durch die Einbringung eines Vorlageantrages die Wirksamkeit der Beschwerdevorentscheidung nicht berührt wird, sind durch Art. 22 Abs. 4 UZK und Art. 45 UZK als zollrechtliche Spezialbestimmungen überlagert. Gemäß Art. 22 Abs. 4 UZK sind Entscheidungen der Zollbehörden ab dem Tag, an dem…

UZKAbschnitt 3 Zollrechtliche Entscheidungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…in der Entscheidung oder in den zollrechtlichen Vorschriften nichts anderes bestimmt ist, wird die Entscheidung an dem Tag wirksam, an dem sie dem Antragsteller zugestellt wird beziehungsweise als ihm zugestellt gilt. Außer in den Fällen des Artikels 45 Absatz 2 sind Entscheidungen der Zollbehörden ab…

UZK-TDAEinleitung
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

…für die Form dieser Anträge und Entscheidungen festgelegt werden. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten nach dieser Verordnung sollten die geltenden Unions-Datenschutzvorschriften und das nationale Datenschutzrecht uneingeschränkt eingehalten werden. (7) Sofern Konsultationen zwischen den Zollbehörden mehrerer Mitgliedstaaten vor der Annahme eines Beschlusses in Bezug auf…

UZK-IATitel II Formate, Kardinalitäten und Verweise auf geltende Codelisten für die gemeinsamen Datenanforderungen für Anträge und Entscheidungen
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…| 1/6 | Referenznummer der Entscheidung | Ländercode: a2 + Code für die Art der Entscheidung: an..4+ Referenznummer: an..29 | 1x | Ja | Die Struktur ist in Titel II festgelegt. | Titel I | 1/7 | Entscheidungsbefugte Zollbehörde | Code: an8…

UZK-IATitel III Codes in Verbindung mit den gemeinsamen Datenanforderungen für Anträge und Entscheidungen (*)
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…4) entsprechen dem Code für die Art der Entscheidung entsprechend der Codeliste CL-3101 gemäß Titel III dieses Anhangs Die nächste Zeichenfolge (an..29) entspricht der von der entscheidungsbefugten Zollbehörde erteilten eindeutigen Referenznummer. Die Gesamtlänge einer einzelnen Referenznummer einer Entscheidung darf 35 Zeichen nicht überschreiten.…

UZK-IAEinleitung
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

…werden. (11) Damit der Anspruch auf rechtliches Gehör wahrgenommen werden kann, bevor die Zollbehörden eine Entscheidung erlassen, die sich nachteilig auf die betreffende Person auswirken würde, sind Verfahrensregeln für die Wahrnehmung dieses Anspruchs festzulegen, wobei auch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sowie die…

UZK-DAEinleitung
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…Fälle festgelegt werden, in denen die zuständige Zollbehörde nicht gemäß Artikel 22 Absatz 1 Unterabsatz 3 des Zollkodex bestimmt werden kann. (17) Im Interesse der Handelserleichterung sollte festgelegt werden, dass Anträge auf Entscheidungen über verbindliche Auskünfte auch in dem Mitgliedstaat gestellt werden können, in dem…