RIS AI
5 Treffer1528 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 731–7356.1.4. Lieferung von Gold an Zentralbanken
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Ausstellungsgut, Beförderungsmitteln. 6.1.6.2. Leistungen der Eisenbahnunternehmer für ausländische Eisenbahnen Rz 735: Befreit sind die Lieferungen und sonstigen Leistungen der inländischen Eisenbahnunternehmer für ausländische Eisenbahnen in den Gemeinschaftsbahnhöfen, Betriebswechselbahnhöfen und Grenzbetriebsstrecken. Grenzbetriebsstrecken sind jene Strecken, die zwischen der österreichischen Staatsgrenze und dem inländischen…

GK-02004. Zusätzliche Bestimmungen für Transporte mit Luft- oder Schienenfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien01.08.2007

…Flugplatzhalter, die ihren Flugplatz als Ort für den Versand, den Aufenthalt, die Umladung oder die bestimmungsgemäße Ankunft von Tieren anbieten, bzw. die Eisenbahnunternehmer, die ihre Bahnhöfe als Ort für den Versand, den Aufenthalt, die Umladung oder die bestimmungsgemäße Ankunft von Tieren anbieten, dafür zu sorgen…

GK-02006. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…TTG 2007 zuwiderhandelt [§ 21 Abs. 1 Z 27 TTG 2007] | 3.500.- Euro im Wiederholungsfall: 5.250.- Euro | 1.050.- Euro im Wiederholungsfall: 1.500.- Euro | als Eisenbahnunternehmer, Transportunternehmer oder Begleitperson bei einem Eisenbahntransport eines Tieres dem nach § 17 TTG 2007 den…

UZK-TDAArtikel 41 Verrechnungsstellen zugelassener Eisenbahnunternehmen und Zollkontrolle
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Die Zollbehörde des Mitgliedstaats, in dem das zugelassene Eisenbahnunternehmen seinen Sitz hat, hat Zugang zu den Daten in der Verrechnungsstelle des Unternehmens. 3. Für die Zwecke der Zollkontrolle hält das zugelassene Eisenbahnunternehmen im Bestimmungsland alle Frachtbriefe CIM, die als Versandanmeldung für die Inanspruchnahme des papiergestützten…

UZK-TDAArtikel 32 Pflichten des zugelassenen Eisenbahnunternehmens
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…für Folgendes verantwortlich: a)die getrennte Zahlung von Beförderungskosten auf der Grundlage von Informationen, die für jeden Unionsversandvorgang für im Eisenbahnverkehr beförderte Waren und für jeden Monat für die betreffenden unabhängigen Eisenbahnunternehmen in jedem Mitgliedstaat bereitzuhalten sind; b)die Aufschlüsselung von Beförderungskosten für jeden Mitgliedstaat…