…oder hergestellt wurden und die in einer Weise bezeichnet sind, die ihre Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur ermöglichen, sowie deren Rohmasse (kg). (2) Bei der Umladung von Erzeugnissen und Waren nach Artikel 119 Absatz 1 Buchstaben d und e in ein Fischereifahrzeug der Union oder…
…zu enthalten (Art. 13 DVO 1225/2011): eine Durchschrift der Übereinkunft über wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen Forschungsanstalten mit Sitz in der Gemeinschaft und mit Sitz in Drittländern; die genaue Handelsbezeichnung, sowie Menge und Wert der Ausrüstungen und gegebenenfalls die vermutliche Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur; Ursprungs…
…13 DVO 1225/2011): die vom Hersteller verwendete genaue Handelsbezeichnung, sowie die vermutliche Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur, Name oder Firma und Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls des Lieferanten, Ursprungsland, Verwendungsort, Verwendungszweck, Erklärung, dass die Geräte ausschließlich zur medizinischen Forschung Diagnose oder Behandlung verwendet werden…
…dabei -Waren gemäß Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur, sofern sie unverpackt sind, oder -verpackte Waren, wie sie für den Einzelverkauf an den Endverbraucher bestimmt sind. Gesonderte Waren, die unter denselben KN-Code fallen, gelten als verschiedene Einheiten, und Waren, die als in einen KN-Code…
…Einreihung der Ware in die Kombinierte Nomenklatur und Feststellung der Bemessungsgrundlagen und sonstiger für die Überführung in ein Zollverfahren maßgeblicher Umstände. Die innere Beschau ist so gründlich vorzunehmen, dass mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit gewährleistet ist, dass die Sendung mit den Papieren übereinstimmt, in…
…Sie muss sie so genau sein, dass sie die Einreihung der Ware in die Kombinierte Nomenklatur ermöglicht. | Beispiel: | Butter aus der Milch | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Rohmasse | Gross | n…
…2500 zu beachten. 2.6. Zolltarifliche Einreihung in Sonderfällen Waren, für die ein im Rahmen der Endverwendung vorgesehener Zollsatz nicht niedriger ist als der Zollsatz, der ohne Endverwendung anwendbar wäre, sind der Unterposition der Kombinierten Nomenklatur mit Endverwendung zuzuweisen, wenn die Verwendung entsprechend der diesbezüglichen…
…des § 1 in Verbindung mit § 2 Z 4 lit. a UStBBKV verzichten. Diesfalls ist der liefernde Unternehmer Schuldner der Umsatzsteuer. Der Umfang der von § 2 Z 4 lit. a UStBBKV erfassten Waren ergibt sich aufgrund der Einreihung der Metalle in die Kombinierte Nomenklatur. Kommt es…
…Falle einer Schätzung des Umsatzes zu erfolgen. Rz 1168: Die Zugehörigkeit der Gegenstände zu Anlage 1 richtet sich nach der Kombinierten Nomenklatur (KN, das ist der gemeinsame Zolltarif der EU). Maßgebend für die Einreihung von Waren in den Zolltarif sind der Wortlaut der Positionen bzw…
…Zollstelle gemeint. 34 05 030 … - GNSS Die aufgeführten NomenklaturenAnzugeben sind die folgenden:relevanten Koordinaten der globalen Satellitennavigationssysteme (GNSS), an denen die Waren zur Verfügung stehen. die Kombinierte Nomenklatur (KN), die für die zolltarifliche Einreihung von Waren in der Union (8-stelliger Code) maßgeblich ist…
…werden. Folgende Nomenklaturen sind aufgeführt: | - | die Kombinierte Nomenklatur (KN), die für die zolltarifliche Einreihung von Waren in der Union (8-stelliger Code) maßgeblich ist; | - | der TARIC, der aus zusätzlichen Stellen (9 und 10) besteht, die tarifären und nichttarifären Maßnahmen in der…
…des Artikels 220 des Zollkodex | 22 | Der Gesamtwert der Waren, die in die aktive Veredelung übergeführt werden sollen, pro Antragsteller und Kalenderjahr für jeden achtstelligen Code der Kombinierten Nomenklatur übersteigt bei Waren, die unter Anhang 71-02 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446…
…der Kombinierten Nomenklatur beruht oder weitere Unterteilungen für diese vorsieht, und die durch Unionsvorschriften zu bestimmten Bereichen im Hinblick auf die Anwendung zolltariflicher Maßnahmen im Warenverkehr erstellt wurde, c)die vertraglichen und autonomen Zölle auf die von der Kombinierten Nomenklatur erfassten Waren, d)die in…
…der Kombinierten Nomenklatur einzureihen ist. Die Einreihung richtet sich nach den Bestimmungen des Unionszollrechts (Zolltarifrecht). Rz 533: Der Kraftfahrzeugbegriff des KfzStG 1992 (siehe Rz 1602) wird hingegen gemäß § 9 Abs. 2 KfzStG 1992 nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften (KFG 1967) bestimmt. Informationen im Zulassungsschein oder in…
…Unterteilung (Kombinierte Nomenklatur): an..8 + 2. Unterteilung (TARIC-Unterposition): an2 + 3. Unterteilung (TARIC-Zusatzcode(s)): an4 + 4. Unterteilung (nationale(r) Zusatzcode(s)): an..4 | 999x In Bezug auf Entscheidungen über verbindliche Auskünfte: 1x | Nein | | Titel I | 5/2 | Warenbezeichnung…
…Lenkstange sind grundsätzlich unter Position 8703 (Pkw) einzureihen [ErlHS zu 8701]. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Voraussetzungen zur Einreihung in Position 8701 (Zugmaschine) erfüllt sind. Zugmaschinen (8701) sind Kraftfahrzeuge, die im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Kraftfahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sind…
…Schicksal der in ihnen enthaltenen Waren; sie sind - unbeschadet ihres tatsächlichen Ursprungs - so zu behandeln, als ob sie das Ursprungskriterium erfüllen, das auf die in ihnen enthaltenen Waren zutrifft; 3.Soweit Umschließungen gemäß der Allgemeinen Vorschrift 5b für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur nicht wie…
…Die Einreihung von Waren in Positionen und Unterpositionen des Harmonisierten Systems erfolgt nach Maßgabe der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des HS und der jeweiligen Anmerkungen zu den Abschnitten, Kapiteln und Unterpositionen des HS. Diese Vorschriften und Anmerkungen sind Teil der Kombinierten Nomenklatur, die in…
…für die maßgebende Einheit entweder Ursprung in ihrer Gesamtheit vorliegt oder nicht. 5.7.2. Umschließungen Umschließungen, die gemäß der Allgemeinen Vorschrift 5 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur wie die darin befindlichen Waren einzureihen sind, und die in ihnen verpackten Waren werden als eine…
…Schicksal der in ihnen enthaltenen Waren; sie sind - unbeschadet ihres tatsächlichen Ursprungs - so zu behandeln, als ob sie das Ursprungskriterium erfüllen, das auf die in ihnen enthaltenen Waren zutrifft; 3.Soweit Umschließungen gemäß der Allgemeinen Vorschrift 5b für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur nicht wie…