…von der Entrichtung der Eingabengebühr gemäß § 24a Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 - VwGG, BGBl. Nr. 10/1985, in der jeweils geltenden Fassung, befreit. Beschwerden und Anträge einschließlich der Beilagen an den Verfassungsgerichtshof in Personalvertretungsangelegenheiten nach diesem Bundesgesetz sind von der Entrichtung der Eingabengebühr gemäß § 17a Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 - VfGG…
…Zusammenhang, sodass die Eingabengebühren sowie die (Bundes)verwaltungsabgaben pro abgefragter Person anfallen. Beispiel: Beantragt ein Privatdetektiv die Meldeauskunft von mehreren Personen, dann fällt die Eingabengebühr pro Person an. Dies gilt unabhängig davon, ob die Ansuchen in einem Antrag gestellt werden. Rz 1854: 3. Privathaushaltsbestätigung gemäß …
…volljähriger Mensch mit Behinderung iSd § 17 Abs. 3 StbG die Verleihung oder Erstreckung der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft, fällt die erhöhte Eingabengebühr in Höhe von 125,60 Euro an, da die Voraussetzung der "Minderjährigkeit" gemäß § 14 TP 6 Abs. 3 lit. b GebG nicht vorliegt…
…Österreich zuständig für die Erhebung folgender Gebühren im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren: Eingabengebühr für Anträge an den Verfassungsgerichtshof (§ 17a Z 6 VfGG) Eingabengebühr für Revisionen und Anträge an den Verwaltungsgerichtshof (§ 24a Z 6 VwGG) Eingabengebühr für Eingaben an das Bundesverwaltungsgericht oder an ein Verwaltungsgericht eines Landes …
… 14 TP 15 Abs. 2 GebG (Zulassungsscheine), § 17a Z 3 VfGG (Eingabengebühr), § 59a Abs. 4 Glücksspielgesetz (GSpG). 22.16.3. Frist für Antragstellung (§ 241 Abs. 3 BAO) Rz 1954: Die gemäß § 241 Abs. 3 BAO zustehende Frist von drei Jahren ist eine (nicht erstreckbare) gesetzliche…
…sind insbesondere zu verstehen: Eingaben in Vergabeverfahren (zB Anträge auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, Anträge auf einstweilige Verfügung, Feststellungsanträge) Stellungnahmen Beispiel: Die Baubehörde bewilligt die Errichtung eines Gebäudes mittels Bescheid. Der Nachbar des Bewilligungswerbers erhebt gegen die Baubewilligung eine Beschwerde gemäß § 26 Abs. 1 Stmk. BauG…
…unterliegen einer Eingabengebühr. Rz 401: Die Eingabe hat folgende Merkmale: ein schriftliches Anbringen (siehe Rz 139 ff und Rz 402 ff) einer natürlichen oder juristischen Person (siehe Rz 408) an ein Organ einer Gebietskörperschaft (siehe Rz 411 ff) in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises (siehe…
…432: Eingaben, mit denen Vor- oder Familienname (und der zusätzliche Entfall von Namensteilen gemäß § 38 Abs. 2a PStG 2013) erklärt werden, bilden gemeinsam ein Begehren, sodass für diese Erklärung nur eine einmalige Eingabengebühr in Höhe von 14,30 Euro anfällt. 10.5.7.8. Terminanfragen…
…auf 8,60 Euro, | von 47,30 Euro | auf 28,40 Euro. Darüber hinaus findet sich ein ermäßigter Gebührensatz bei Inanspruchnahme der Funktion E-ID in § 14 TP 23 GebG (von 14,30 Euro auf 8,60 Euro). Rz 144: Gemäß § 4 Abs…
…Erteilung oder Neuausstellung eines Aufenthaltstitels "Artikel 50 EUV". 10.7.2. Höhe der Gebühr und Pauschalbeträge Rz 511: Erfolgt die Ausfolgung eines Aufenthaltstitels gemäß Abs. 4, einer Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts gemäß Abs. 4a oder einer Schrift gemäß Abs. 4c durch eine Behörde eines Landes…
…der Gemeinschaft bewegen und begünstigte Drittstaatsangehörige iSd § 2 Abs. 4 Z 11 des Fremdenpolizeigesetzes 2005 (FPG) nach § 14 TP 8 Abs. 2 Z 2 GebG die Einbringung eines Antrages auf Erteilung eines Einreisetitels gemäß Abs. 1 und 1a, wenn dieser der Wahrung kultureller, außenpolitischer, entwicklungspolitischer…
31. Exkurs: Bundesverwaltungsabgaben gemäß §§ 78 ff AVG 31.1. Allgemeines Rz 1781: Den Bundesverwaltungsabgaben nach §§ 78 ff AVG iVm BVwAbgV unterliegen Verleihungen von Berechtigungen oder sonstige wesentlich im Privatinteresse der Parteien liegende Amtshandlungen, die von Behörden in Angelegenheiten der Bundesverwaltung vorgenommen werden. Rz 1782: Angelegenheiten…
…Änderung der Schrift anfallen und auch keine Bundesverwaltungsabgaben an. Einen Anteil an der Pauschalgebühr erhält der Rechtsträger der ausstellenden Behörde. Im Verfahren allenfalls vorzulegende Zeugnisse sind jedoch von der Pauschalgebühr nicht umfasst und daher von der Gebührenpflicht gemäß § 14 TP 14 GebG (siehe Rz 630…
…Eintragung in eine Liste) erforderlich ist, zu deren Anmeldung die Behörde also schweigen kann, fallen nicht unter diese Bestimmung. Anmeldungen solcher Erwerbstätigkeiten unterliegen auch nicht der Eingabengebühr nach § 14 TP 6 Abs. 2 Z 1 GebG (siehe Rz 444), wenn über die Eingabe keine schriftliche…
10.4.7. Höhe der Gebühr Rz 381: Die Gebühr ist eine feste Gebühr. Sie beträgt 3,90 Euro von jedem Bogen (siehe Rz 104 ff). Die Gebühr darf nicht mehr als 21,80 Euro je Beilage betragen. Zur Gebührenermäßigung bei Beilagen zu Anträgen auf…
…auf elektronischem Wege übermittelten Zeugnisses samt dessen Aushändigung durch die Behörde ist gebührenpflichtig. 10.13.7. Gebührenschuld und Gebührenschuldner 10.13.7.1. Gebührenschuld Rz 654: Gemäß § 11 Abs. 1 Z 5 GebG entsteht die Gebührenschuld bei Zeugnissen im Zeitpunkt der Unterzeichnung oder der Hinausgabe…
…österreichische Staatsbürgerschaft verliehen, fällt eine Erledigungsgebühr in Höhe von 247,90 Euro gemäß § 14 TP 2 Abs. 1 Z 3 lit. c GebG an, da ein Fall des § 17 StbG vorliegt. Zur Höhe der Eingabengebühr siehe Rz 441. 10.2.1.4. Bergführerbücher und Trägerlegitimationen…
…sich im Verfahren gemäß § 14 TP 17 Abs. 1 GebG ergeben, sind von der Gebührenpflicht gemäß § 14 TP 6, 7 und 14 GebG befreit. Heiratsurkunden, die unmittelbar im Zuge der Eheschließung ausgestellt werden, sind von der Gebührenpflicht gemäß § 14 TP 4 GebG befreit. Die gemäß …
…Lenkberechtigung | 60,50 Euro | 21,80 Euro | Z 4 | auf Grund der Verlängerung einer befristeten Lenkberechtigung, ausgenommen solche gemäß § 17a Abs. 2 FSG | 49,50 Euro | 19,60 Euro | Z 5 | auf Grund der Ausdehnung der Lenkberechtigung…
…weder eine schriftliche noch eine automationsunterstützte oder sonst technisch mögliche) Eingabe gerichtet, sondern der Weg der telefonischen oder persönlichen Vorsprache gewählt, führt das zu keiner unsachlichen Ersparnis der Eingabengebühr (VwGH 4.3.1982, 81/15/0050). Zur eingabeersetzenden Niederschrift siehe allerdings Rz 481 ff. Beispiel:…