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BFG RV/3100185/2023Eingabengebühr gemäß § 17a VfGG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.05.2023

…gerichteten Anträge, datiert mit 8.8.2021, ist gemäß § 17a Z 1 Verfassungsgerichtshofgesetz (VfGG) eine Eingabengebühr von 240 Euro je Antrag zu entrichten. Da die Gebühren trotz Anforderung des Verfassungsgerichtshofes vom 24.03.2022 nicht entrichtet wurden, war dieser gemäß § 34 GebG verpflichtet, die Verletzung…

BFG RV/7100290/2023Eingabengebühr gemäß § 17a VfGG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.02.2023

…Im Zeitpunkt der verfahrensgegenständlichen Eingabe beim VfGH, das ist der Schriftsatz vom 19.04.2022, war daher weder ein Verfahrenshilfeantrag anhängig noch eine Verfahrenshilfe zugesprochen. Die Festsetzung der Eingabengebühr gemäß § 17a VfGG für die zwei an den VfGH gerichteten Ansuchen erfolgte daher zu Recht. Gebührenerhöhung…

BFG RV/5100304/2022Eingabengebühr gemäß § 17a VfGG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.05.2022

…im Schriftsatz vom 13.10.2021 eingeräumte Nachfrist zur Zahlung der Gebühr ist ungenützt verstrichen. Aufgrund der Nichtentrichtung der Eingabengebühr gemäß § 17a VfGG erfolgte die bescheidmäßige Festsetzung zu Recht. Gebührenerhöhung Wird eine feste Gebühr, die nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde, mit Bescheid festgesetzt, so ist gemäß …

UFSW RV/0656-W/08Eingabengebühr gemäß §17a VfGG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2010

…XY vom 20. Juni 2006 vorgeschrieben. § 17a VfGG in der für gegenständlichen Fall maßgeblichen Fassung lautet: "§ 17a. Für Anträge gemäß § 15 Abs. 1 einschließlich der Beilagen ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Eingabengebühr zu entrichten: 1. Die Gebühr beträgt 180 Euro. Der Bundeskanzler und…

UFSW RV/3308-W/07Eingabengebühr gemäß §17a VfGG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2010

…gemäß § 17a VfGG für die vom Berufungswerber beim Verfassungsgerichtshof eingebrachte Beschwerde betreffend einen Schriftsatz des AMS vorgeschrieben. § 17a VfGG in der für gegenständlichen Fall maßgeblichen Fassung lautet: "§ 17a. Für Anträge gemäß § 15 Abs. 1 einschließlich der Beilagen ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Eingabengebühr…

UFSW RV/0948-W/10Eingabengebühr gemäß § 17a VfGG - Bescheid gemäß § 203 BAO trotz Verfahrenshilfeantrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2010

…Dezember 2009, ErfNr betreffend Eingabengebühr gemäß § 17a VfGG und Gebührenerhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Auf Grund einer Notionierung durch den Verfassungsgerichtshof vom 17. November 2009 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (FAG) gegenüber dem Berufungswerber (Bw.) für eine beim…

UFSW RV/0098-W/10Eingabengebühr gemäß § 17a VfGG - Bescheid gemäß § 203 BAO trotz Verfahrenshilfeantrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2010

…ErfNr. betreffend Eingabengebühr gemäß § 17a VfGG und Gebührenerhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Auf Grund einer Notionierung durch den Verfassungsgerichtshof vom 9. Oktober 2009 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (FAG) gegenüber dem Berufungswerber (Bw.) für eine beim Verfassungsgerichtshof zur…

UFSW RV/0946-W/10Eingabengebühr gemäß § 17a VfGG - Bescheid gemäß §203 BAO trotz Verfahrenshilfeantrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2010

…ErfNr. betreffend Eingabengebühren gemäß § 17a VfGG und Gebührenerhöhungen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Auf Grund einer Notionierung durch den Verfassungsgerichtshof vom 5. Juni 2009 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (FAG) gegenüber dem Berufungswerber (Bw.) für in einem Schriftsatz beim…

UFSW RV/0654-W/10Eingabengebühr gemäß § 17a VfGG - Bescheid gemäß § 203 BAO trotz Verfahrenshilfeantrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2010

…Dezember 2009, ErfNr betreffend Eingabengebühren gemäß § 17a VfGG und Gebührenerhöhungen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Auf Grund einer Notionierung durch den Verfassungsgerichtshof vom 9. Dezember 2009 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (FAG) gegenüber dem Berufungswerber (Bw.) für in einem…

BFG RV/5100687/2023Nichtentrichtung der Eingabengebühr gemäß § 17a VfGG, Kostentragung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.11.2023

…Bf. hat die mit Überreichung der Beschwerde fällig gewordene Eingabengebühr gemäß § 17a Verfassungsgerichtshofgesetz (VfGG) nicht entrichtet. Am 3.10. 2022 ist beim Finanzamt Österreich (FA) diesbezüglich ein amtlicher Befund über die Verkürzung von Stempel und Rechtsgebühren eingelangt; der VfGH hat die Beschwerde des Bf., seinen…

UFSW RV/3193-W/09Ist Vorschreibung einer Eingabengebühr gemäß § 17a VfGG sachlich unbillig?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2012

…Gemäß § 17a VfGG ist für Anträge gemäß § 15 Abs. 1 einschließlich der Beilagen ist eine Eingabengebühr in Höhe von € 220,00 zu entrichten: Dem Gesetz kann nicht entnommen werden, dass die Gebühr bei einer verspäteten Beschwerde nicht zu entrichten wäre. Dem Gesetzgeber des § 17a…

UFSW RV/2281-W/10Vorschreibung der Eingabengebühr gemäß §17a VfGG an den Rechtsanwalt gemäß §13 Abs.3 GebG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2010

…Gz , vorgeschrieben. § 17a VfGG in der für gegenständlichen Fall maßgeblichen Fassung lautet: "Für Anträge gemäß § 15 Abs. 1 einschließlich der Beilagen ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Eingabengebühr zu entrichten: 1. Die Gebühr beträgt 220 Euro. Der Bundeskanzler und der Bundesminister für Finanzen sind…

UFSW RV/0284-W/10Vorschreibung der Eingabengebühr gemäß §17a VfGG an den Rechtsanwalt gemäß §13 Abs.3 GebG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2010

…Gz , vorgeschrieben. § 17a VfGG in der für gegenständlichen Fall maßgeblichen Fassung lautet: "Für Anträge gemäß § 15 Abs. 1 einschließlich der Beilagen ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Eingabengebühr zu entrichten: 1. Die Gebühr beträgt 220 Euro. Der Bundeskanzler und der Bundesminister für Finanzen sind…

UFSW RV/0778-W/10Vorschreibung der Eingabengebühr gemäß §17a VfGG an den Rechtsanwalt gemäß §13 Abs.3 GebG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2010

…GZ -- , vorgeschrieben. § 17a VfGG in der für gegenständlichen Fall maßgeblichen Fassung lautet: "Für Anträge gemäß § 15 Abs. 1 einschließlich der Beilagen ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Eingabengebühr zu entrichten: 1. Die Gebühr beträgt 220 Euro. Der Bundeskanzler und der Bundesminister für Finanzen sind…

UFSW RV/0426-W/10Vorschreibung der Eingabengebühr gemäß §17a VfGG an den Rechtsanwalt gemäß §13 Abs.3 GebG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2010

…GZ -- , vorgeschrieben. § 17a VfGG in der für gegenständlichen Fall maßgeblichen Fassung lautet: "Für Anträge gemäß § 15 Abs. 1 einschließlich der Beilagen ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Eingabengebühr zu entrichten: 1. Die Gebühr beträgt 220 Euro. Der Bundeskanzler und der Bundesminister für Finanzen sind…

UFSW RV/2220-W/10Vorschreibung der Eingabengebühr gemäß §17a VfGG an den Rechtsanwalt gemäß §13 Abs.3 GebG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2010

…Gz., vorgeschrieben. § 17a VfGG in der für gegenständlichen Fall maßgeblichen Fassung lautet: "Für Anträge gemäß § 15 Abs. 1 einschließlich der Beilagen ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Eingabengebühr zu entrichten: 1. Die Gebühr beträgt 220 Euro. Der Bundeskanzler und der Bundesminister für Finanzen sind…

UFSW RV/0008-W/10Vorschreibung der Eingabengebühr gemäß §17a VfGG an den Rechtsanwalt gemäß §13 Abs.3 GebG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2010

…Gz , vorgeschrieben. § 17a VfGG in der für gegenständlichen Fall maßgeblichen Fassung lautet: "Für Anträge gemäß § 15 Abs. 1 einschließlich der Beilagen ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Eingabengebühr zu entrichten: 1. Die Gebühr beträgt 220 Euro. Der Bundeskanzler und der Bundesminister für Finanzen sind…

UFSW RV/1178-W/06Festsetzung der Eingabengebühr gemäß § 17a Abs. 1 erster Satz VfGG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.08.2006

…und Verkehrsteuern in Wien gegenüber Herrn Bw. (Bw.) im Grund des § 17a Verfassungsgerichtshofgesetz (VfGG) für eine Eingabe mit zwei Ansuchen die Eingabengebühr von € 180,00 je Ansuchen, insgesamt sohin € 360,00 fest. Gleichzeitig setzte das Finanzamt gemäß § 9 Abs. 1 Gebührengesetz 1957 (GebG)…

BFG RV/4100044/2018Gebührenvorschreibung samt Erhöhung bei Nichtbezahlung der Eingabengebühr gemäß § 17a VfGG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.12.2020

…auf und übermittelte diesen dem zuständigen Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (im Folgenden auch nur: Finanzamt). Das Finanzamt setzte dem Beschwerdeführer mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid Eingabengebühr gemäß § 17a Verfassungsgerichtshofgesetz (VfGG) im Betrag von € 240,00 fest. Gleichzeitig schrieb das Finanzamt dem Bf…

UFSW RV/4191-W/09Mit dem Einlangen der Beschwerde beim VfGH ist der gebührenpflichtige Tatbestand im Sinne des § 17a VfGG erfüllt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2011

…erwogen: 1.Bescheid betreffend die Gebühr gemäß § 17a VfGG: § 17a Abs. 1 Verfassungsgerichtshofgesetz (VfGG) in der zum Zeitpunkt der Einbringung der Beschwerde maßgeblichen Fassung lautet: "Für Anträge gemäß § 15 Abs.1 einschließlich der Beilagen ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Eingabengebühr zu entrichten: 1…