…gerichteten Anträge, datiert mit 8.8.2021, ist gemäß § 17a Z 1 Verfassungsgerichtshofgesetz (VfGG) eine Eingabengebühr von 240 Euro je Antrag zu entrichten. Da die Gebühren trotz Anforderung des Verfassungsgerichtshofes vom 24.03.2022 nicht entrichtet wurden, war dieser gemäß § 34 GebG verpflichtet, die Verletzung…
…Im Zeitpunkt der verfahrensgegenständlichen Eingabe beim VfGH, das ist der Schriftsatz vom 19.04.2022, war daher weder ein Verfahrenshilfeantrag anhängig noch eine Verfahrenshilfe zugesprochen. Die Festsetzung der Eingabengebühr gemäß § 17a VfGG für die zwei an den VfGH gerichteten Ansuchen erfolgte daher zu Recht. Gebührenerhöhung…
…im Schriftsatz vom 13.10.2021 eingeräumte Nachfrist zur Zahlung der Gebühr ist ungenützt verstrichen. Aufgrund der Nichtentrichtung der Eingabengebühr gemäß § 17a VfGG erfolgte die bescheidmäßige Festsetzung zu Recht. Gebührenerhöhung Wird eine feste Gebühr, die nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde, mit Bescheid festgesetzt, so ist gemäß …
…XY vom 20. Juni 2006 vorgeschrieben. § 17a VfGG in der für gegenständlichen Fall maßgeblichen Fassung lautet: "§ 17a. Für Anträge gemäß § 15 Abs. 1 einschließlich der Beilagen ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Eingabengebühr zu entrichten: 1. Die Gebühr beträgt 180 Euro. Der Bundeskanzler und…
…gemäß § 17a VfGG für die vom Berufungswerber beim Verfassungsgerichtshof eingebrachte Beschwerde betreffend einen Schriftsatz des AMS vorgeschrieben. § 17a VfGG in der für gegenständlichen Fall maßgeblichen Fassung lautet: "§ 17a. Für Anträge gemäß § 15 Abs. 1 einschließlich der Beilagen ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Eingabengebühr…
…Dezember 2009, ErfNr betreffend Eingabengebühr gemäß § 17a VfGG und Gebührenerhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Auf Grund einer Notionierung durch den Verfassungsgerichtshof vom 17. November 2009 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (FAG) gegenüber dem Berufungswerber (Bw.) für eine beim…
…ErfNr. betreffend Eingabengebühr gemäß § 17a VfGG und Gebührenerhöhung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Auf Grund einer Notionierung durch den Verfassungsgerichtshof vom 9. Oktober 2009 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (FAG) gegenüber dem Berufungswerber (Bw.) für eine beim Verfassungsgerichtshof zur…
…ErfNr. betreffend Eingabengebühren gemäß § 17a VfGG und Gebührenerhöhungen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Auf Grund einer Notionierung durch den Verfassungsgerichtshof vom 5. Juni 2009 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (FAG) gegenüber dem Berufungswerber (Bw.) für in einem Schriftsatz beim…
…Dezember 2009, ErfNr betreffend Eingabengebühren gemäß § 17a VfGG und Gebührenerhöhungen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Auf Grund einer Notionierung durch den Verfassungsgerichtshof vom 9. Dezember 2009 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (FAG) gegenüber dem Berufungswerber (Bw.) für in einem…
…Bf. hat die mit Überreichung der Beschwerde fällig gewordene Eingabengebühr gemäß § 17a Verfassungsgerichtshofgesetz (VfGG) nicht entrichtet. Am 3.10. 2022 ist beim Finanzamt Österreich (FA) diesbezüglich ein amtlicher Befund über die Verkürzung von Stempel und Rechtsgebühren eingelangt; der VfGH hat die Beschwerde des Bf., seinen…
…Gemäß § 17a VfGG ist für Anträge gemäß § 15 Abs. 1 einschließlich der Beilagen ist eine Eingabengebühr in Höhe von € 220,00 zu entrichten: Dem Gesetz kann nicht entnommen werden, dass die Gebühr bei einer verspäteten Beschwerde nicht zu entrichten wäre. Dem Gesetzgeber des § 17a…
…Gz , vorgeschrieben. § 17a VfGG in der für gegenständlichen Fall maßgeblichen Fassung lautet: "Für Anträge gemäß § 15 Abs. 1 einschließlich der Beilagen ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Eingabengebühr zu entrichten: 1. Die Gebühr beträgt 220 Euro. Der Bundeskanzler und der Bundesminister für Finanzen sind…
…Gz , vorgeschrieben. § 17a VfGG in der für gegenständlichen Fall maßgeblichen Fassung lautet: "Für Anträge gemäß § 15 Abs. 1 einschließlich der Beilagen ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Eingabengebühr zu entrichten: 1. Die Gebühr beträgt 220 Euro. Der Bundeskanzler und der Bundesminister für Finanzen sind…
…GZ -- , vorgeschrieben. § 17a VfGG in der für gegenständlichen Fall maßgeblichen Fassung lautet: "Für Anträge gemäß § 15 Abs. 1 einschließlich der Beilagen ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Eingabengebühr zu entrichten: 1. Die Gebühr beträgt 220 Euro. Der Bundeskanzler und der Bundesminister für Finanzen sind…
…GZ -- , vorgeschrieben. § 17a VfGG in der für gegenständlichen Fall maßgeblichen Fassung lautet: "Für Anträge gemäß § 15 Abs. 1 einschließlich der Beilagen ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Eingabengebühr zu entrichten: 1. Die Gebühr beträgt 220 Euro. Der Bundeskanzler und der Bundesminister für Finanzen sind…
…Gz., vorgeschrieben. § 17a VfGG in der für gegenständlichen Fall maßgeblichen Fassung lautet: "Für Anträge gemäß § 15 Abs. 1 einschließlich der Beilagen ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Eingabengebühr zu entrichten: 1. Die Gebühr beträgt 220 Euro. Der Bundeskanzler und der Bundesminister für Finanzen sind…
…Gz , vorgeschrieben. § 17a VfGG in der für gegenständlichen Fall maßgeblichen Fassung lautet: "Für Anträge gemäß § 15 Abs. 1 einschließlich der Beilagen ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Eingabengebühr zu entrichten: 1. Die Gebühr beträgt 220 Euro. Der Bundeskanzler und der Bundesminister für Finanzen sind…
…und Verkehrsteuern in Wien gegenüber Herrn Bw. (Bw.) im Grund des § 17a Verfassungsgerichtshofgesetz (VfGG) für eine Eingabe mit zwei Ansuchen die Eingabengebühr von € 180,00 je Ansuchen, insgesamt sohin € 360,00 fest. Gleichzeitig setzte das Finanzamt gemäß § 9 Abs. 1 Gebührengesetz 1957 (GebG)…
…auf und übermittelte diesen dem zuständigen Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (im Folgenden auch nur: Finanzamt). Das Finanzamt setzte dem Beschwerdeführer mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid Eingabengebühr gemäß § 17a Verfassungsgerichtshofgesetz (VfGG) im Betrag von € 240,00 fest. Gleichzeitig schrieb das Finanzamt dem Bf…
…erwogen: 1.Bescheid betreffend die Gebühr gemäß § 17a VfGG: § 17a Abs. 1 Verfassungsgerichtshofgesetz (VfGG) in der zum Zeitpunkt der Einbringung der Beschwerde maßgeblichen Fassung lautet: "Für Anträge gemäß § 15 Abs.1 einschließlich der Beilagen ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Eingabengebühr zu entrichten: 1…