26. Sondervorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer (§ 26 UStG 1994) Rz 3441: Für die Einfuhrumsatzsteuer gelten die Rechtsvorschriften für Zölle sinngemäß, wenn im UStG 1994 nicht ausdrücklich etwas Anderes bestimmt wird. Vollständig ausgenommen sind demnach die zollrechtlichen Vorschriften über die passive Veredlung gemäß Art. 259 bis 262…
5. Einfuhrumsatzsteuer 5.1. Allgemeine Bestimmungen Gemäß § 26 Abs. 1 erster Satz Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 finden die zollrechtlichen Vorschriften über die pV keine Anwendung auf die Einfuhrumsatzsteuer. Unabhängig davon, ob ein zollrechtlicher passiver Veredelungsverkehr bewilligt wurde oder nicht, ist daher bei Vorliegen der materiellen Voraussetzungen…
…Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer und besondere Verfahren nach Titel VII UZK Der Umsatz wird bei der Einfuhr nach dem Wert des eingeführten Gegenstandes nach den jeweiligen Vorschriften über den Zollwert bemessen (§ 5 UStG 1994). Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer ist daher vom Zollwert…
…Gegenstände Rz 689: Werden Gegenstände ins Drittlandsgebiet ausgeführt, dort für den Ausführer veredelt und anschließend von dem Ausführer oder für ihn wieder eingeführt, ist das für die Veredlung zu zahlende Entgelt die Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer (§ 5 Abs. 2 UStG 1994). Dies gilt grundsätzlich für…
…Handelsvertreter), sind daher auch dann nicht abzugsberechtigt, wenn sie den eingeführten Gegenstand vorübergehend entsprechend den Weisungen ihres Auftraggebers auf Lager nehmen oder Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer aufgrund einer zollrechtlichen Unregelmäßigkeit geworden sind (siehe hierzu auch EuGH 8.10.2020, Rs C-621/19, Weindel Logistik Service…
…Rs C-273/12, Harry Winston SARL). Kommt es bei der Einfuhr von zollpflichtigen Gegenständen in die Union zu einem Verstoß gegen eine Verpflichtung aus unionsrechtlichen Zollvorschriften, so entsteht die Einfuhrumsatzsteuer in dem Mitgliedstaat, in dem ein Verstoß festgestellt wurde, sofern die fraglichen Waren in…
…der Forderung im Wege einer Kontrollmitteilung hinzuweisen. 16.1.3. Nachträgliche Änderung der Einfuhrumsatzsteuer Rz 2390: Durch diese Bestimmung wird die Berichtigung des Vorsteuerabzuges in jenen Fällen geregelt, in welchen die als Vorsteuer abgezogene Einfuhrumsatzsteuer nachträglich herabgesetzt, erlassen oder erstattet worden ist. 16.1.4…
3.9. Beförderungs- und Versendungslieferung aus dem DrittlandsgebietDrittland Rz 466: § 3 Abs. 9 UStG 1994 regelt den Lieferort in den Fällen, in denen der Gegenstand der Lieferung bei der Beförderung oder Versendung aus dem Drittlandsgebiet in das Inland gelangt und der Lieferer oder sein Beauftragter…
…Abs. 4 UStG 1994), führt Bestandteile des herzustellenden Werkes aus dem Drittlandsgebiet in das Inland ein, legt über diese Bestandteile eine gesonderte Rechnung ohne Umsatzsteuer-Ausweis und die Einfuhrumsatzsteuer wurde vom Leistungsempfänger oder für dessen Rechnung entrichtet. Da die Bestandteile auf Grund der Fiktion des …
…Abs. 1 dUStG mVa BFH 31.5.2017, V B 5/17; 12.10.2016, XI R 43/14). Randzahlen 26512652 bis 2660: derzeit frei. 19.4. Minderung des Entgeltes Randzahlen 2661 bis 2670: derzeit frei. 19.5. Einfuhrumsatzsteuer Randzahlen 2671 bis 2680: derzeit frei.
6.4. Verrechnungsweisungen (§ 214 Abs. 4 BAO) Rz 712: § 214 Abs. 4 erster Unterabsatz BAO sieht abweichend von den Grundsätzen der Abs. 1, 2 und 3 vor, dass bestimmte Zahlungen dem der Abgabenbehörde auf dem Zahlungsbeleg bekanntgegebenen Verwendungszweck entsprechend zu verrechnen sind. Ferner sind dem…
…eine Befreiung von der Umsatzsteuer bei der Einfuhr vorgesehen, ist auch der innergemeinschaftliche Erwerb befreit (siehe Rz 3941). 6.4.2. Im UStG 1994 gesondert geregelte Befreiungen von der Einfuhrumsatzsteuer Rz 1024: Steuerfrei ist nach § 6 Abs. 4 Z 1 UStG 1994 die Einfuhr folgender…
26a. Sonderregelung für die Erklärung und Entrichtung der Steuer bei der Einfuhr (§ 26a UStG 1994) Rz 3446: Ab 1.7.2021 besteht bei Anwendung des zollrechtlichen Zahlungsaufschubes (Art. 110 UZK) die Möglichkeit, für Einfuhren die Sonderregelung in § 26a UStG 1994 in Anspruch zu nehmen, und…
5. Zollrechtliche Behandlung von Verbrauchsteuerwaren Wie bereits unter Abschnitt 2.7.4. ausgeführt, bedarf es hinsichtlich der vstW, die im Handelsverkehr mit Drittländern transferiert werden, einer Abgrenzung betreffend die Anwendung der Verbrauchsteuer- oder der Zollbestimmungen. Um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, sollen sich vstW grundsätzlich entweder in…
6.5. Steuerbefreiungen bei der Einfuhr von Waren im persönlichen Reisegepäck 6.5.1. Allgemeines Rz 1036: Waren im persönlichen Reisegepäck von Personen, die aus dem Drittland zurückkehren, können nur dann steuerfrei eingeführt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: gesetzlich festgelegte Höchstmengen wurden eingehalten…
…Entgeltes vor Ausführung der Leistung (§ 19 Abs. 2 Z 1 lit. a UStG 1994) vereinnahmt wird sowie bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 17 UStG 1994) - der Zeitpunkt der Vereinnahmung. Randzahlen 2732 bis 2735: derzeit frei. 20.5. Einfuhrumsatzsteuer Randzahlen 2736 bis 2750: derzeit frei.
6.6. Steuerbefreiungen bei der Einfuhr von Waren im persönlichen Reisegepäck eines bestimmten Personenkreises Rz 1045: Für Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz im Grenzgebiet, Grenzarbeitnehmer sowie Besatzungen von Verkehrsmitteln in bestimmten Fällen gelten gemäß § 6 Abs. 6 UStG 1994 von § 6 Abs. 5 UStG 1994 abweichende…
6.4.3. Steuerbefreiungen im Rahmen der Einfuhr aus Drittländern VstW, die aus einem Drittland in das Steuergebiet eingeführt werden, sind dann von den Verbrauchsteuern befreit, wenn sie bei einer Einfuhr in das Zollgebiet der Union nach den zollrechtlichen Bestimmungen zollfrei sind, bzw. wenn ihre…
…Ein innergemeinschaftlicher Erwerb liegt auch vor, wenn die Beförderung oder Versendung im Drittlandsgebiet beginnt und der Gegenstand im Gebiet eines Mitgliedstaates der dortigen Einfuhrumsatzsteuer unterworfen wird, bevor er in einen anderen Mitgliedstaat gelangt. Beispiel: Der Unternehmer L aus Linz kauft Kohle beim Händler R in…
Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Umrechnungskurse zur Ermittlung des Zollwertes sowie zur Berechnung der Umsatzsteuer (Einfuhrumsatzsteuer), der Versicherungssteuer, der Feuerschutzsteuer und von in ausländischer Währung ausgedrückten Versicherungsprämien (Zollwertkurse) gemäß § 50 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes, BGBl. Nr. 659/1994, § 5 Abs. 5 und § 20 Abs…