Kapitel 2 Befreiung von den Einfuhrabgaben Abschnitt 1 Rückwaren Artikel 203 Geltungsbereich und Wirkung (1) Nicht-Unionswaren, die ursprünglich als Unionswaren aus dem Zollgebiet der Union ausgeführt wurden und innerhalb von drei Jahren wieder in dieses Zollgebiet eingeführt und dort zur Überlassung zum zollrechtlich freien…
…oder ihren Zustand zu erhalten, wenn sich nach dem Beginn einer solchen Behandlung oder Handhabung herausgestellt hat, dass sie für die vorgesehene Verwendung der Waren ungeeignet ist. (3) Rückwaren nach Absatz 1 oder 2, die einer Behandlung oder Handhabung unterzogen wurden, die eine Einfuhrabgabenpflicht begründet…
…dass die Bedingungen für die Befreiung von den Einfuhrabgaben erfüllt sind. (2) Der Nachweis nach Absatz 1 kann erbracht werden durch a)Einsicht in die betreffenden Einzelheiten der Zollanmeldung oder der Wiederausfuhranmeldung, mit der die Rückwaren ursprünglich aus dem Zollgebiet der Union ausgeführt oder wiederausgeführt…
Artikel 159 Waren, denen bei der Ausfuhr Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zugute gekommen sind (Artikel 204 des Zollkodex) (1) Rückwaren, denen bei der Ausfuhr Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zugute gekommen sind, werden von den Einfuhrabgaben befreit, sofern alle nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind: a)Die im…
2. Vorzugsbehandlung für Rückwaren 2.1. Überblick Zu Art. 203 Abs. 1 UZK; § 2 Abs. 1 ZollR-DG (1) Unionswaren, die aus dem Zollgebiet der Europäischen Union (EU) ausgeführt worden sind und innerhalb von drei Jahren wieder im gleichen Zustand in dieses Zollgebiet eingeführt und…
…INF 3 bzw. die Richtigkeit der enthaltenen Daten zu überprüfen oder zusätzliche Auskünfte zu erteilen. 3.2.6. Wiedereinfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse (1) Wird die Rückwarenbegünstigung für landwirtschaftliche Erzeugnisse geltend gemacht, sind zur Gewährleistung der Einhaltung erstattungsrechtlicher und lizenzrechtlicher Auflagen besondere Vorschriften zu beachten. Bei Verwendung…
…die Rückwarenbestimmungen, insbesondere hinsichtlich der Verwendung des Auskunftsblattes INF 3 sinngemäß anzuwenden. 1.4. Dreieckverkehre Für die Zwecke dieser Arbeitsrichtlinie werden als Dreieckverkehre solche Fälle bezeichnet, in denen die Erfüllung der Ausfuhrförmlichkeiten in einem anderen Mitgliedstaat erfolgt als jenem, in dem die Überführung der Rückwaren…
…Einhaltung der gesetzlich festgelegten Höchstmengen Rz 1037: Jeder Reisende kann nur bis zu der in § 6 Abs. 5 UStG 1994 für die jeweilige Warengruppe genannten Höchstmenge Waren steuerfrei einführen. Danach sind Beschränkungen für Tabakwaren im Allgemeinen, Tabakwaren aus dem Samnauntal, sowie Alkohol und alkoholische Getränke…
…3.2.1. Zollanmeldung (1) Der Antrag auf Feststellung der vollständigen oder teilweisen Einfuhrabgabenfreiheit für Rückwaren sowie die Darlegung der besonderen Umstände erfolgt bei schriftlichen Zollanmeldungen (ausgenommen Carnet ATA) und im Informatikverfahren abgegebenen Zollanmeldungen je nach Sachlage durch Angabe der Verfahrenscodes 61, 63 oder 68…
…Zollanmeldung In der Zollanmeldung zur "Einfuhr" muss der Einführer erklären, dass für die Einfuhrgüter die Befreiungsbestimmung in Anspruch genommen wird. In E-Zoll ist dazu der Dokumentenartencode 4840 ("PAWA-Lizenzpflichtige Waren unter 1.000 Euro") zu verwenden. 1.2. Rückwaren Rechtsgrundlagen § 19 Z 2 1…
Kapitel 6 Befreiung von den Ausfuhrabgaben Artikel 277 Befreiung von den Ausfuhrabgaben für vorübergehend ausgeführte Unionswaren Unbeschadet des Artikels 259 werden Unionswaren, die vorübergehend aus dem Zollgebiet der Union ausgeführt werden, von den Ausfuhrabgaben befreit, sofern sie wiedereingeführt werden.
…die für Prüfungs-, Analyse- oder Versuchszwecke vorgesehen sind, können steuerbefreit eingeführt werden. Diese Steuerbefreiung gilt nicht für Mineralöl. Art. 95 - 101 ZBefrVO § 3 VStBefrV 6.4.3.2. Rückwaren und passive Veredelung Für Rückwaren und Waren nach einer passiven Veredelung ist im UZK eine Eingangsabgabenbefreiung…
Artikel 254 Waren, denen bei der Ausfuhr Maßnahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zugutegekommen sind (Artikel 203 Absatz 6 des Zollkodex) Werden Rückwaren, bei deren Ausfuhr ggf. Förmlichkeiten im Hinblick auf die Gewährung von Erstattungen oder sonstigen Beträgen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik erfüllt wurden, zur Überlassung…
…Zollkodex) Auf Antrag der Zollstelle, in der die Rückwaren zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden, übermittelt die Ausfuhrzollstelle alle ihr zur Verfügung stehenden Informationen, aus denen hervorgeht, dass in Bezug auf diese Waren die Bedingungen für die Befreiung von den Einfuhrabgaben erfüllt sind.
…der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben gemäß Art. 85 Abs. 1 UZK anhand der Bemessungsgrundlagen festgesetzt, die zum Zeitpunkt des Entstehens der Zollschuld für die betreffenden Waren gelten, und entsteht dadurch ein Abgabenvorteil im Vergleich zur Bemessungsmethode nach Art. 86 Abs. 3 UZK ist die Ausstellung eines…
…persönlichen Reisegepäck eines bestimmten Personenkreises Rz 1045: Für Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz im Grenzgebiet, Grenzarbeitnehmer sowie Besatzungen von Verkehrsmitteln in bestimmten Fällen gelten gemäß § 6 Abs. 6 UStG 1994 von § 6 Abs. 5 UStG 1994 abweichende Höchstmengen. Rz 1046: Neben den für diese Personen geltenden…
Artikel 260 Kostenlos ausgebesserte Waren (1) Wird den Zollbehörden nachgewiesen, dass die Waren entweder aufgrund einer vertraglichen oder gesetzlichen Gewährleistungspflicht oder wegen eines Fabrikations- oder Materialfehlers kostenlos ausgebessert wurden, so ist eine vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben zu gewähren. (2) Absatz 1 findet keine Anwendung…
Die Arbeitsrichtlinie Rückwaren (ZK-2031) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zolldienststellenvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden…
…weil sie zum Zeitpunkt der Überlassung schadhaft waren oder nicht den Bedingungen des Vertrags entsprachen, der Grundlage für die Einfuhr dieser Waren war. Schadhaften Waren gleichgestellt sind Waren, die vor der Überlassung beschädigt worden sind. (2) Die Erstattung oder der Erlass wird ungeachtet des Ansatzes…
…für die einwandfreie Feststellung der Nämlichkeit (zB über Handelsbezeichnung, Stückzahl, Artikel- bzw. Seriennummern, usw.) als nicht ausreichend, können zusätzliche Nachweise wie Rechnungen, Lieferscheine, Kauf- bzw. Zahlungsbelege angefordert werden; bestehen im Kontrollfall Zweifel an der Authentizität der vorgelegten Nachweise oder an der ordnungsgemäßen Ausfuhr der Rückwaren…