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UZKArtikel 103 Verjährung der Zollschuld
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 103 Verjährung der Zollschuld (1) Eine Zollschuld darf dem Zollschuldner nach Ablauf einer Frist von drei Jahren nach dem Tag des Entstehens der Zollschuld nicht mehr mitgeteilt werden. (2) Ist die Zollschuld aufgrund einer zum Zeitpunkt ihrer Begehung strafbaren Handlung entstanden, so verlängert sich…

KStR 2013 Rz 1593–159530.3 Mindestdauer der Gruppenzugehörigkeit
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…zu Liquidationsbeginn noch keine zwei vollen Wirtschaftsjahre vergangen, scheidet das Gruppenmitglied daher mit Liquidationsbeginn aus der Gruppe aus (siehe Rz 1591b). Die Berechnung der Dreijahresfrist hat für jedes Gruppenmitglied unabhängig und ausgehend vom ersten Wirtschaftsjahr zu erfolgen, in dem sein Ergebnis dem nächst höheren Gruppenmitglied…

ZK-03803.4. AEO-Kriterien
geltende FassungRichtlinien15.04.2026

…verantwortlich ist/sind - das ist der Zollverantwortliche gemäß § 28 Z 2 ZollR-DG bzw. der oder die Leiter der Zollabteilung(en). Maßgeblicher Zeitpunkt für die Dreijahresfrist ist nicht alleine der Zeitpunkt des Verstoßes selbst, sondern auch jener, an dem die Zoll- oder Steuerbehörde (oder auch…

UmgrStR 2002 Rz 1785–17876.7. Spaltung und Unternehmensgruppen
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

…bei dem aufspaltenden Gruppenmitglied die Mindestzugehörigkeit am Spaltungsstichtag noch nicht gegeben ist. Die neuen Körperschaften setzen die begonnene Zugehörigkeit der spaltenden Körperschaft fort, für sie beginnt daher keine (neue) Dreijahresfrist. Formell liegt eine Änderung der bis zur Spaltung bestehenden Unternehmensgruppe vor, diese ist daher nach …

ZK-20312. Vorzugsbehandlung für Rückwaren
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…ist in die Frist mit einzuberechnen. Eine Überschreitung der Frist ist unter Wahrung des Begünstigungsanspruches nur bei Vorliegen besonderer Umstände zulässig. (2) Als besondere Umstände, die das Überschreiten der Dreijahresfrist rechtfertigen, kommen neben höherer Gewalt und unvorhersehbaren Ereignissen auch wirtschaftliche, kulturelle oder politische Gründe in…

ZK-20314. Überwachung
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…umsatzsteuerliche Lieferung im Ausland noch ein Umsatzsteuergeschäft statt. Die Waren sind daher zoll- und umsatzsteuerfrei. 5.2.5. Rückwaren außerhalb der Dreijahresfrist, Entscheidung der nationalen Verwaltungsbehörden Ausgangslage: Ein renommiertes österreichisches Keramikunternehmen hat ein Warenlager in China geschlossen. Die noch vorhandenen Waren wurden nach Österreich zurückverbracht…

ZK-22608.3.1. Suchverfahren im C-TIR
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

…von § 184 BAO in Verbindung mit Art. 74 Abs. 3 UZK zu schätzen. (6) Konnte der Abgabenbetrag für Waren bei nicht erledigten Carnets TIR auf Grund von bestimmten strafbaren Handlungen nicht oder nicht genau innerhalb der Dreijahresfrist (Art. 103 Abs. 1 UZK) ermittelt werden, beträgt…

ZK-22609. Abgabenerhebung
geltende FassungRichtlinien27.01.2017

…Abs. 3 UZK zu schätzen. 9.4.5. Verjährung Konnte der Abgabenbetrag für Waren bei nicht erledigten Versandscheinen aufgrund von bestimmten strafbaren Handlungen nicht oder nicht genau innerhalb der Dreijahresfrist ermittelt werden, beträgt die Frist für die Festsetzung der Abgaben gegenüber den Abgabenschuldnern zehn Jahre (…

ZK-07706.4. von der Kommission zu treffende Entscheidungen (Art. 116 Abs. 3 UZK, Art. 98 - 102 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…wenn die Zollbehörde innerhalb der Dreijahresfrist selbst das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen feststellt (zB im Rahmen einer Betriebsprüfung), vorbehaltlich der Regeln über die Zuständigkeit für die Entscheidung. Liegt der Feststellungszeitpunkt innerhalb der Frist, dann kann die behördliche Erledigung auch noch nach Ablauf der Dreijahresfrist erfolgen. (7…

RAE Rz 1846–186721.6. Unterbrechung der Verjährung (§ 238 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…BAO, Aufhebungen gemäß § 299 BAO und Wiederaufnahmen des Verfahrens (§ 303 BAO), nicht jedoch beispielsweise auf § 294 BAO gestützte Widerrufe. Die Dreijahresfrist des § 238 Abs. 5 BAO ist weder verlängerbar noch hemmbar oder unterbrechbar. 21.10. Verjährung betreffend Einhebung und zwangsweise Einbringung im § 207 Abs. 4…

GebR 2025 Rz 1332–134427.3.2.2.3. Unbestimmte Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.2.2.3. Unbestimmte Dauer 27.3.2.2.3.1. Allgemeines Rz 1332: Bestandverträge sind dann auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, wenn die Vereinbarung auf unbestimmte Zeit lautet oder eine Vereinbarung über die Dauer fehlt und auch sonst im Vertrag kein Anhaltspunkt enthalten…

LStR 2002 Rz 467–4787.5.3.2 Kapitalversicherungen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

7.5.3.2 Kapitalversicherungen 7.5.3.2.1 Bindungsfrist Rz 467: Für Versicherungsverträge auf den Er- und Ablebensfall, die nach dem 31. Dezember 1988 abgeschlossen worden sind, besteht eine Mindestbindungsfrist von 20 Jahren. Sie bemisst sich vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bis zum Zeitpunkt…

EStR 2000 Rz 7374–737727.7 Sieben-Jahres-Klausel
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

27.7 Sieben-Jahres-Klausel 27.7.1 Fristenberechnung Rz 7374: Die Progressionsermäßigung für Veräußerungsgewinne (Verteilungsregel des § 37 Abs. 2 EStG 1988 und ermäßigter Steuersatz des § 37 Abs. 5 EStG 1988) verlangt, dass seit der Eröffnung oder dem letzten entgeltlichen Erwerbsvorgang sieben Jahre verstrichen sind…

KStR 2013 Rz 1431–143526.2.4 Liquidationszeitraum
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

24.2.426.2.4 Liquidationszeitraum Rz 1431: Der Einkommensermittlungszeitraum weicht nach § 19 Abs. 3 KStG 1988 vom normalen Besteuerungszeitraum ab. Durch die Auflösung stiller Reserven anlässlich der Aufgabe tritt nämlich eine steuererhöhende Wirkung (Besteuerungsspitze) ein, die insoweit entschärft wird, als § 19 KStG 1988 eine…

LRL 2012 Rz 86–884.5. Absehbarer Zeitraum
geltende FassungRichtlinien01.01.2012

4.5. Absehbarer Zeitraum 4.5.1. Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 1 und 2 LVO Rz 86: Der Zeitraum, innerhalb dessen ein der positiven Steuererhebung aus der betroffenen Einkunftsart zugänglicher wirtschaftlicher Gesamtgewinn (Gesamtüberschuss) erwirtschaftet werden kann, muss absehbar sein, um die…

LStR 2002 Rz 136941.1.2 Mindestbindung 10 Jahre
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

41.1.2 Mindestbindung 10 Jahre Rz 1369: Die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge setzt die unwiderrufliche Verpflichtung voraus, für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren ab Beginn der Einzahlung auf eine Rückzahlung der geleisteten Beiträge (Kapital, Zinsen und Prämien) zu verzichten. Eine vertraglich vereinbarte Mindestbindungsdauer von weniger…

ZK-07705. Erhebung und Entrichtung des Zollschuldbetrages (Art. 101 bis 115 UZK, Art. 87 bis 91 UZK-DA, Art. 165 bis 171 UZK-IA, §§ 59 bis 70 ZollR-DG)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

5. Erhebung und Entrichtung des Zollschuldbetrages (Art. 101 bis 115 UZK, Art. 87 bis 91 UZK-DA, Art. 165 bis 171 UZK-IA, §§ 59 bis 70 ZollR-DG) 5.1. Festsetzung, Mitteilung des Zollschuldbetrages an den Zollschuldner und buchmäßige Erfassung (Art. 101 bis 107 UZK…

LStR 2002 Rz 130239.2.3 Auflösung des Bausparvertrages
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

39.2.3 Auflösung des Bausparvertrages Rz 1302: Die steuerliche Bindungsfrist eines prämienbegünstigten Bausparvertrages beträgt 6 Jahre ab Vertragsabschluss. Im Jahr der Auflösung des Bausparvertrages (Rückzahlung des gesamten oder auch nur eines Teiles des Guthabens) besteht nur ein aliquoter Prämienanteil für volle Kalendermonate. Erfolgt die…

LRL 2012 Rz 89–914.5.2. Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 3 LVO
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

4.5.2. Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 3 LVO Rz 89: Unter einem absehbaren Zeitraum zur Möglichkeit der Erzielung eines wirtschaftlichen Gesamterfolges bei einer Vermietungstätigkeit ist eine Zeitspanne zu verstehen, die zum getätigten Mitteleinsatz bei Betrachtung der Umstände des konkreten Falles…

GebR 2025 Rz 1319–133127.3.2.2.2. Bestimmte Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.2.2.2. Bestimmte Dauer Rz 1319: Eine bestimmte Dauer liegt vor, wenn nach dem Vertragsinhalt beide Vertragsteile auf eine bestimmte Zeit an das Vertragsverhältnis gebunden sind. Rz 1320: Die Bemessungsgrundlage ist der Wert der vom Bestandnehmer während der gesamten vorgesehenen Vertragsdauer geschuldeten…