7.15 Sonderausgaben Datenübermittlung (§ 18 Abs. 8 EStG 1988) Rz 630a: Für ab 1. Jänner 2017 geleistete Spenden verpflichtende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung einschließlich des Nachkaufs von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung Zuwendungen zur Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung Zuwendungen…
40.4 Datenübermittlung (§ 108a Abs. 4 EStG 1988 und § 5 VO betreffend prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG 1988, BGBl. II Nr. 530/2003) Rz 1335: Die Prämienanforderung hat im Wege von FinanzOnline zu erfolgen. Folgende Daten auf Grund der Abgabenerklärung sind mit der Anforderung zu…
41.8 Datenübermittlung (§ 108g Abs. 4 EStG 1988 und § 5 VO betreffend prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988, BGBl. II Nr. 529/2003) Rz 1390: Die Prämienanforderung hat im Wege von FinanzOnline zu erfolgen. Folgende Daten auf Grund der Abgabenerklärung sind mit der Anforderung zu…
42.6 Datenübermittlung betreffend Sonderausgaben 42.6.1 Allgemeines Rz 12001: Für bestimmte Sonderausgaben (Rz 12002) sieht § 18 Abs. 8 EStG 1988 vor, dass sie grundsätzlich nur dann zu berücksichtigen sind, wenn sie der Abgabenbehörde von der empfangenden Organisation auf Grundlage eines verpflichtenden elektronischen Datenaustausches…
…Der Österreichische Bundesfeuerwehrverband hat dem Bundesministerium für Finanzen die Landesfeuerwehrverbände und die Bezeichnungen der freiwilligen Feuerwehren im Bundesgebiet für die Teilnahme an der Datenübermittlung bekannt zu geben und allfällige nachträgliche Änderungen zu melden. 12.Das Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR). 13.Der Anerkennungsfonds…
…geben, da die Datenbekanntgabe im Jahr 2017 die Übermittlungsverpflichtung auch für alle Folgespenden auslöst. Die Organisation Z muss daher für 2018 den Betrag von 100 € übermitteln. Die Bekanntgabe der Identitätsdaten löst keine Datenübermittlungsverpflichtung für Zuwendungen aus, die vor dem Jahr der Datenbekanntgabe erfolgt sind…
32 LOHNSTEUERPRÜFUNG (§ 86 EStG 1988) Rz 1234: Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Richtigkeit des Lohnsteuerabzugs jederzeit anhand geeigneter Unterlagen (insbesondere Lohnkonten, Geschäftsbücher) nachprüfbar ist (VwGH 3.7.1970, 0975/69), die tatsächliche Nachprüfung unter Beachtung der Verpflichtungen gemäß § 87 EStG 1988…
…Finanzamt einzureichen, sofern die Datenübermittlung nicht über Finanz-Online erfolgt. Rz 4188: In die ZM sind für den Meldezeitraum folgende Umsätze aufzunehmen: Sämtliche innergemeinschaftlichen Lieferungen an einen Erwerber/Unternehmer innerhalb desselben Meldezeitraumes sind unter dessen UID in einer Zeile zusammenzufassen. Sämtliche sonstigen Leistungen, für die…
…Der Österreichische Bundesfeuerwehrverband hat dem Bundesministerium für Finanzen die Landesfeuerwehrverbände und die Bezeichnungen der freiwilligen Feuerwehren im Bundesgebiet für die Teilnahme an der Datenübermittlung bekannt zu geben und allfällige nachträgliche Änderungen zu melden. Rz 12038: Andere als in Rz 12037 genannte übermittlungspflichtige Organisationen (zB ein…
…liegt kein Grund für eine verpflichtende Nachholung der Übermittlung vor, weil die Übermittlung nicht zu Unrecht unterblieben ist. Die Spende kann ohne Datenübermittlung nicht als Sonderausgabe berücksichtigt werden. Wurde die Spende aus dem Betriebsvermögen geleistet, ist sie als Betriebsausgabe im Rahmen der Gewinnermittlung zu berücksichtigen…
…der über keine feste örtliche Einrichtung in Österreich verfügt. Derartige Sonderausgaben sind auch ab 2017 im Wege der Steuererklärung geltend zu machen. Zur Berücksichtigung von (dem Grunde nach von der Datenübermittlung erfassten) Zuwendungen im Wege der Einkommensteuerveranlagung siehe auch Rz 12062. Rz 12004: Da sich …
42.6.3 Betroffene Zuwendungsempfänger Rz 12007: Hat der Zuwendende seine Identifikationsdaten bekannt gegeben, sind folgende Zuwendungsempfänger zur Datenübermittlung verpflichtet, wenn sie eine feste örtliche Einrichtung im Inland haben: Organisationen, die durch Bescheid des Finanzamtes Österreich (bis 31.12.2020 des Finanzamtes Wien 1/23…
…Zahlungen betreffen, die beim Zuwendenden vor dem 1. Jänner des Kalenderjahres gemäß § 19 EStG 1988 abgeflossen und damit für die Datenübermittlung dem Vorjahr zuzuordnen sind. Barzahlungen sind davon nicht betroffen. Sollte ausnahmsweise der 3. Jänner kein Banktag sein (zB Wochenende), ist - entsprechend der Regelung gemäß…
…auf Grund von verpflichtend zu führenden Mitgliederverzeichnissen bekannt, muss die betroffene Person von diesem Umstand bei der ersten Beitragsvorschreibung informiert und gleichzeitig darauf hingewiesen werden, dass auf Grundlage der bekannten Identifikationsdaten eine Datenübermittlung erfolgen wird, es sei denn, dies wird ausdrücklich innerhalb einer Frist von…
…sowie Geburtsdatum) korrekt bekannt gegeben werden. Sollte auf Grundlage der bekannt gegebenen Identifikationsdaten und nach Ausschöpfung der bei der übermittlungspflichtigen Organisation bereits vorhandenen Daten (zB Postleitzahl) kein vbPK SA ermittelt werden können, hat eine Datenübermittlung (auf anderem Weg) zu unterbleiben; das wäre zB der Fall…
…in dem die Zuwendung erfolgt ist Eine2. fehlerhafte Datenübermittlung (zB unrichtige HöheGesamthöhe der geleisteten Zahlung) ist von der übermittlungspflichtigen Organisation längstens innerhalb von drei Monaten nach Entdeckung des Fehlers durch eine Berichtigungjeweils betreffenden Person im betreffenden Jahr geleisteten Zuwendungen. Bei Sachzuwendungen (zB an Museen) ist…
…vor: Im EDV-System der Finanzverwaltung ist sichergestellt, dass Sonderausgaben, die von der Datenübermittlung betroffen sind, ohne Zuordnung zu einer konkreten empfangenen Organisation nur in einer Gesamtsumme und nach Kategorien gegliedert dargestellt werden. Eine "vertiefte", die einzelnen Organisationen betreffende Information ist EDV-technisch nur dann…
…vor: Im EDV-System der Finanzverwaltung ist sichergestellt, dass Sonderausgaben, die von der Datenübermittlung betroffen sind, ohne Zuordnung zu einer konkreten empfangenen Organisation nur in einer Gesamtsumme und nach Kategorien gegliedert dargestellt werden. Eine "vertiefte", die einzelnen Organisationen betreffende Information ist EDV-technisch nur dann…
… 18 Abs. 1 Z 7 EStG 1988): 1.Die Spende wird nicht auf Grundlage einer Datenbekanntgabe gemäß § 18 Abs. 8 EStG 1988 geleistet bzw. die Datenbekanntgabe wird widerrufen (Untersagung der Datenübermittlung gemäß § 18 Abs. 8 EStG 1988). Dies betrifft Spenden, die als Betriebsausgaben zu berücksichtigen…
…8 BUAG, § 9 Abs. 6 BUAG und § 13l Abs. 8 BUAG) Zulassung einer übermittlungspflichtigen Organisation zur elektronischen Datenübermittlung betreffend Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Z 2 der Verordnung BGBl. II Nr. 289/2016) Zuerkennung und Widerruf der Spendenbegünstigung und Führung der Liste spendenbegünstigter Einrichtungen (§ 4a Abs…