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GK-05002. Güterbeförderungsgesetz 1995 (einschließlich CEMT)
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…wenn eine Teilstrecke ohne Verwendung der CEMT-Genehmigung durchgeführt wird. In den Fahrtenberichtsheften müssen alle grünen Originalblätter eines Jahres (nicht jedoch die weißen Durchschläge) mitgeführt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass auch jene Fahrtenberichtshefte anzuerkennenBei der Fahrt sind das Genehmigungsinformationsdokument und das Fahrteninformationsdokument mitzuführen und…

GK-0500Ukraine
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…auf der Straße im Transit durch die Vertragsparteien und im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen den Vertragsparteien. Nicht unter die Bestimmungen des Abkommens fallen: Beförderungen, die mit CEMT-Genehmigungen (siehe Abschnitt 2.1.3.) durchgeführt werden; Beförderungen innerhalb eines EU-Mitgliedstaats (Kabotage, siehe Abschnitt 0.1.2…

GK-05003. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…1 Z 3, Z 6 sowie Z 8 und 9 GütbefGVerdacht einer Übertretung der Vorschriften über die Digitalisierung der CEMT-Genehmigungen gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 und Z 3 CEMT-DigiG ein Betrag von 1.453bis zu 7.267 € festgesetzt werden. Die Ermächtigung…

GK-0500Schweiz
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

… 2.CEMT-GenehmigungenGenehmigungsinformationsdokumente, die einen durchkreuzten Rundstempel mit der Aufschrift CEMT an dessen Rand und den Buchstaben A tragen, berechtigen nicht zu Fahrten nach Österreich. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage) - siehe…

GK-0500Armenien
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

… 2.CEMT-GenehmigungenGenehmigungsinformationsdokumente, die einen durchkreuzten Rundstempel mit der Aufschrift CEMT an dessen Rand und den Buchstaben A tragen, berechtigen nicht zu Fahrten nach Österreich. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe…

GK-0500Aserbaidschan
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

… 2.CEMT-GenehmigungenGenehmigungsinformationsdokumente, die einen durchkreuzten Rundstempel mit der Aufschrift CEMT an dessen Rand und den Buchstaben A tragen, berechtigen nicht zu Fahrten nach Österreich. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe…

GK-0500Belgien
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…EU- bzw. EWR-Staates ist - und allenfalls Genehmigungen für den Drittlandverkehr (siehe Abschnitt 1.2.); 2.Genehmigungspflichtig sind Drittlandverkehre (siehe Abschnitt 1.2.); 3.Kabotagefahrten sind nach Maßgabe des Abschnittes 1.1.3.2. zulässig. | Beschluss der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) [Grafik]  …

GK-0500Bulgarien
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…EU- bzw. EWR-Staates ist - und allenfalls Genehmigungen für den Drittlandverkehr (siehe Abschnitt 1.2.); 2.Genehmigungspflichtig sind Drittlandverkehre (siehe Abschnitt 1.2.); 3.Kabotagefahrten sind nach Maßgabe des Abschnittes 1.1.3.2. zulässig. | Beschluss der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) [Grafik]  …

GK-0500Dänemark
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…EU- bzw. EWR-Staates ist - und allenfalls Genehmigungen für den Drittlandverkehr (siehe Abschnitt 1.2.); 2.Genehmigungspflichtig sind Drittlandverkehre (siehe Abschnitt 1.2.); 3.Kabotagefahrten sind nach Maßgabe des Abschnittes 1.1.3.2. zulässig. | Beschluss der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) [Grafik]  …

GK-0500Deutschland
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…EU- bzw. EWR-Staates ist - und allenfalls Genehmigungen für den Drittlandverkehr (siehe Abschnitt 1.2.); 2.Genehmigungspflichtig sind Drittlandverkehre (siehe Abschnitt 1.2.); 3.Kabotagefahrten sind nach Maßgabe des Abschnittes 1.1.3.2. zulässig. | Beschluss der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) [Grafik]  …

GK-0500Estland
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…EU- bzw. EWR-Staates ist - und allenfalls Genehmigungen für den Drittlandverkehr (siehe Abschnitt 1.2.); 2.Genehmigungspflichtig sind Drittlandverkehre (siehe Abschnitt 1.2.); 3.Kabotagefahrten sind nach Maßgabe des Abschnittes 1.1.3.2. zulässig. | Beschluss der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) [Grafik]  …

GK-0500Finnland
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…EU- bzw. EWR-Staates ist - und allenfalls Genehmigungen für den Drittlandverkehr (siehe Abschnitt 1.2.); 2.Genehmigungspflichtig sind Drittlandverkehre (siehe Abschnitt 1.2.); 3.Kabotagefahrten sind nach Maßgabe des Abschnittes 1.1.3.2. zulässig. | Beschluss der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) [Grafik]  …

GK-0500Frankreich
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…EU- bzw. EWR-Staates ist - und allenfalls Genehmigungen für den Drittlandverkehr (siehe Abschnitt 1.2.); 2.Genehmigungspflichtig sind Drittlandverkehre (siehe Abschnitt 1.2.); 3.Kabotagefahrten sind nach Maßgabe des Abschnittes 1.1.3.2. zulässig. | Beschluss der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) [Grafik]  …

GK-0500Georgien
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

… 2.CEMT-GenehmigungenGenehmigungsinformationsdokumente, die einen durchkreuzten Rundstempel mit der Aufschrift CEMT an dessen Rand und den Buchstaben A tragen, berechtigen nicht zu Fahrten nach Österreich. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe…

GK-0500Griechenland
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…EU- bzw. EWR-Staates ist - und allenfalls Genehmigungen für den Drittlandverkehr (siehe Abschnitt 1.2.); 2.Genehmigungspflichtig sind Drittlandverkehre (siehe Abschnitt 1.2.); 3.Kabotagefahrten sind nach Maßgabe des Abschnittes 1.1.3.2. zulässig. | Beschluss der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) [Grafik]  …

GK-0500Irland
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…EU- bzw. EWR-Staates ist - und allenfalls Genehmigungen für den Drittlandverkehr (siehe Abschnitt 1.2.); 2.Genehmigungspflichtig sind Drittlandverkehre (siehe Abschnitt 1.2.); 3.Kabotagefahrten sind nach Maßgabe des Abschnittes 1.1.3.2. zulässig. | Beschluss der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) [Grafik]  …

GK-0500Italien
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…EU- bzw. EWR-Staates ist - und allenfalls Genehmigungen für den Drittlandverkehr (siehe Abschnitt 1.2.); 2.Genehmigungspflichtig sind Drittlandverkehre (siehe Abschnitt 1.2.); 3.Kabotagefahrten sind nach Maßgabe des Abschnittes 1.1.3.2. zulässig. | Beschluss der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) [Grafik]  …

GK-0500Kroatien
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…EU- bzw. EWR-Staates ist - und allenfalls Genehmigungen für den Drittlandverkehr (siehe Abschnitt 1.2.); 2.Genehmigungspflichtig sind Drittlandverkehre (siehe Abschnitt 1.2.); 3.Kabotagefahrten sind nach Maßgabe des Abschnittes 1.1.3.2. zulässig. | Beschluss der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) [Grafik]  …

GK-0500Lettland
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…EU- bzw. EWR-Staates ist - und allenfalls Genehmigungen für den Drittlandverkehr (siehe Abschnitt 1.2.); 2.Genehmigungspflichtig sind Drittlandverkehre (siehe Abschnitt 1.2.); 3.Kabotagefahrten sind nach Maßgabe des Abschnittes 1.1.3.2. zulässig. | Beschluss der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) [Grafik]  …

GK-0500Liechtenstein
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…ein Kontrollblatt (siehe Abschnitt 1.1.) oder Genehmigungen für den Drittlandverkehr (siehe Abschnitt 1.2.); 2.Genehmigungspflichtig sind Drittlandverkehre (siehe Abschnitt 1.2.); 3.Kabotagefahrten sind nach Maßgabe des Abschnittes 1.1.3.2. zulässig. | Beschluss der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) [Grafik] &nbsp…