A.3.4. Öffentlicher Sicherheitsdienst, Justizwache und Bundesheer Rz 130: Von der Normverbrauchsabgabe (§ 3 Abs. 2 Z 3 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021), der motorbezogenen Versicherungssteuer (§ 4 Abs. 3 Z 1 VersStG 1953) sowie der Kraftfahrzeugsteuer (§ 2 Abs. 1 Z 1 KfzStG…
…Die allgemeinen Aussagen zu Familienheimfahrten (Rz 354 ff) sind zu beachten. § 16 Abs. 1 EStG 1988 - Familienzusammenführung - Berufsoffizier des Bundesheeres (Rz 343 und Rz 354) Siehe Rz 10343 Rz 10356: § 16 Abs. 1 EStG 1988 - Familienheimfahrten eines Beamten während eines UNO- Auslandseinsatzes (Rz 356) (1997…
…9 EStG 1988 - Verpflegungsmehraufwand durch Nichtinanspruchnahme der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Verpflegungsmöglichkeiten (Rz 286 und Rz 297) (1999) Infolge von Truppenübungen bzw. Aufenthalten in anderen Kasernen beantragt ein Bundesheeroffizier hinsichtlich seines ihm entstandenen Verpflegungsmehraufwandes Differenzwerbungskosten, wobei jeweils eine Reise (mehr als 25 km) vorliegt…
…Gebietskörperschaften Rz 680: Näheres zur Befreiung von der Normverbrauchsabgabe für Kraftfahrzeuge, die als Einsatzfahrzeuge zur Verwendung durch eine Gebietskörperschaft im Bereich des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Justizwache sowie durch das Bundesheer zur Erfüllung seiner Aufgaben bestimmt sind, siehe Rz 130 bis 142. B.3.8…
…dabei als volle Monate gerechnet. Der Erholungsurlaub unterbricht die Tätigkeit nicht. Karenzurlaub, Krankenstand, Waffenübungen beim Bundesheer, Sonderurlaube, Dienstzuteilungen, Dienstfreistellungen und alle anderen zusammenhängenden Unterbrechungen von mehr als einem Monat kürzen den Tätigkeitszeitraum um die vollen Monate der Unterbrechung (Beispiel 1). Mehrere nicht zusammenhängende Unterbrechungen sind…
…selbständig, nachhaltig und mit der Absicht Gewinn zu erzielen erfolgt und sich die Tätigkeit als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Nicht begünstigt sind daher beispielsweise Bundesheerflüge. 1.1.4.2. Beförderung von Personen oder Sachen oder sonstige Dienstleistung Weitere Voraussetzung für die Begünstigung ist…
…gemäß § 3 Abs. 2 Z 3 NoVAG 1991 für Kraftfahrzeuge, die für die Verwendung im Bereich des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Justizwache sowie durch das Bundesheer bestimmt sind, in Anspruch genommen wurde, 5.nach erfolgter Zulassung von Kraftfahrzeugen auf privilegierte Personen und Einrichtungen, welche nach …
…vor, bei dem das Überwiegen für die Annahme eines Betriebes gewerblicher Art oder eines Hoheitsbetriebes maßgebend ist (zB Küchenbetriebe, die von Polizei-, Gendarmerie-, Justizdienststellen, Bundesheer, zur Versorgung von öffentlich Bediensteten, Soldaten, Gefangenen oder Flüchtlingen unterhalten werden). Kein Mischbetrieb sondern ein Betrieb gewerblicher Art liegt vor…
…von Bauarbeiten ausgehoben wurden, sofern sichergestellt ist, dass die Materialien in ihrem natürlichen Zustand an dem Ort, an dem sie ausgehoben wurden, für Bauzwecke verwendet werden. (2) Das Bundesheer und die Heeresverwaltung unterliegen beim Einsatz gemäß § 2 Abs. 1 lit. a des Wehrgesetzes 2001, BGBl…
…Eine Bordbewaffnung muss nicht vorhanden sein. Beispiele: Das gepanzerte Mehrzweck-Kraftfahrzeug des Bundesheeres "HUSAR" (IVECO Light Multirole Vehicle) mit 12,7-mm-Bordmaschinengewehr ist ein Kampffahrzeug mit Panzerung der Position 8710. Die beschusssicher gebaute Limousine eines Politikers ist kein Kampffahrzeug und ist unter 8703 einzureihen…
…des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Justizwache und des Bundesheeres (§ 2 Abs. 1 Z 1 KfzStG 1992) Rz 1402: Steuerfrei sind Kraftfahrzeuge, die für Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) zugelassen und zur Verwendung im Bereich des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Justizwache oder des Bundesheeres bestimmt sind. Näheres zur…
…2002"). Das Finanzamt Österreich stellt keine Bescheinigung oder Bestätigung aus. D.2.2. Zulassung auf Gebietskörperschaften und Verwendung im öffentlichen Sicherheitsdienst Rz 1634: Auf eine Gebietskörperschaft zugelassene Kraftfahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Justizwache und des Bundesheeres, die nicht haftpflichtversichert sind, unterliegen grundsätzlich der Kraftfahrzeugsteuer, sind…
…durch zuständiges Finanzamt (NOVA 2) | Sperre durch Finanzbehörde nach Zulassung Einsatzfahrzeuge Für Kraftfahrzeuge, die als Einsatzfahrzeuge zur Verwendung durch eine Gebietskörperschaft im Bereich des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Justizwache sowie durch das Bundesheer zur Erfüllung seiner Aufgaben bestimmt sind, gilt Folgendes: Vom inländischen Fahrzeughändler…
…Auslandseinsätze des Bundesheeres (1) Die Beschränkungen finden keine Anwendung auf Suchtgifte, die bei Auslandseinsätzen des Bundesheeres gemäß § 2 Abs. 1 lit. d des Wehrgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 146/2001, zur Sicherstellung der ärztlichen oder zahnärztlichen Versorgung der Angehörigen des Bundesheeres oder der veterinärmedizinischen Behandlung…
…Auslandseinsätze des Bundesheeres (1) Die Beschränkungen finden keine Anwendung auf psychotrope Stoffe, die bei Auslandseinsätzen des Bundesheeres gemäß § 2 Abs. 1 lit. d des Wehrgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 146/2001, zur Sicherstellung der ärztlichen oder zahnärztlichen Versorgung der Angehörigen des Bundesheeres oder der veterinärmedizinischen…
…Einkünfte des Arztes vor (siehe Rz 970 Punkte 3 und 6). Rz 971: Sonstige Ärzte Turnusärzte stehen in einem Dienstverhältnis ebenso wie Amts-, Polizei- und Militärärzte, so weit sie bei den Sanitätsbehörden oder beim Bundesheer tätig sind. Auch Ärzte in Beratungsstellen (zB Tbc-Fürsorge, Schwangerenberatung)…
…03.1970, 1120/68). Dies betrifft: Entschädigung für den Ernteentgang einschließlich Förderungsverlust, Entschädigung für den Verlust von Sonderkulturen, Ersatz von Flurschäden, Ersatzleistungen für den Aufwuchsentgang in Folge von Geländekorrekturen, Entschädigungen im Zusammenhang mit Bundesheermanövern, wenn sie mehr als das laufende Jahr betreffen (vgl. auch VwGH…
…Abs. 1 Z 2 AWEG 2010 iVm § 8 Abs. 1 Z 3 AMG) (1) Arzneispezialitäten (Abschnitt 2.1. Abs. 2), die zur medizinischen Behandlung a)für den Fall eines Einsatzes des Bundesheeres gemäß § 2 Abs. 1 lit. a des Wehrgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 146…
…oder schweren gesundheitlichen Schädigung dringend benötigt wird und dieser Erfolg mit einer zugelassenen und verfügbaren Arzneispezialität nach dem Stand der Wissenschaft voraussichtlich nicht erzielt werden kann, oder 2. die Arzneispezialität zur medizinischen Behandlung für den Fall eines Einsatzes des Bundesheeres gemäß § 2 Abs. 1 lit…
…gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz (das sind Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde, nicht jedoch Therapiebegleithunde), für Hunde im Rettungsdienst und im Katastropheneinsatz sowie für Diensthunde des Bundesheeres, der Zollverwaltung, des Wachkörpers der Bundespolizei und der Justizwache ist die Einreise aus allen Drittstaaten ohne amtliche Kontrolle möglich, wenn für…