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LStR 2002 Rz 1123.3.38 COVID-19 Zulagen und Bonuszahlungen (§ 124b Z 350 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…2.2000, 9 ObA 325/99f). Zahlungen aus bereits bestehenden Leistungsvereinbarungen bleiben daher weiterhin steuerpflichtig, auch wenn sie im Jahr 2020 nunmehr unter dem Titel "Covid-19 Bonuszahlung" oder "Covid-19 Zulage" gewährt werden. Daher besteht keine Steuerfreiheit gemäß § 124b Z 350 EStG 1988, wenn…

EStR 2000 Rz 663–6644.4.3 Zeitpunkt der Gewinnverwirklichung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

4.4.3 Zeitpunkt der Gewinnverwirklichung 4.4.3.1 Zufluss-Abfluss-Prinzip Rz 663: Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung werden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben nicht im Zeitpunkt des Entstehens, sondern im Zeitpunkt ihrer Vereinnahmung bzw. Verausgabung erfasst (Zufluss-Abfluss-Prinzip). Soweit daher der Geldfluss eine…

LStR 2002 Rz 2224.3.8. Private Nutzung bestimmter Sachprämien
geltende FassungRichtlinien11.12.2015

…Seite zu erklären. Für den von dritter Seite (zB Fluglinien) eingeräumten Vorteil aus der Verwendung von Bonusmeilen besteht für den Arbeitgeber keine Verpflichtung zur Einbehaltung und Abfuhr von Lohnsteuer. Der Zufluss des Vorteils iSd § 19 EStG 1988 findet erst mit der Verwendung der Bonusmeilen statt…

EStR 2000 Rz 435–4364.1.8 Entnahmen
geltende FassungRichtlinien21.12.2010

…von betrieblich erworbenen Bonusmeilen stellt eine Entnahme dar. Die Bewertung hat dabei grundsätzlich mit dem Teilwert zu erfolgen. Es bestehen keine Bedenken, den Entnahmewert pauschal mit 1,5% (geldwerter Vorteil in Höhe der vom Steuerpflichtigen getragenen betrieblichen ersparten Aufwendungen, die die entnommenen Bonuswerte vermitteln (zB…

EStR 2000 Rz 2174–21946.4.1.5 Bestandteile der Anschaffungskosten
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Lieferung exakt ermitteln lässt, liegt kein Bonus, sondern vielmehr ein Rabatt vor. Um diesen Rabatt sind die Anschaffungskosten zu kürzen. Gleiches gilt, wenn bei Erstellung des Jahresabschlusses für die am Abschlussstichtag vorhandenen Wirtschaftsgüter der Bonus bekannt ist. Der Forderungsnachlass bewirkt keine Anschaffungskostenminderung, wenn dieser mit…

KfzBStR 2021Anhang III: Berechnungsübersicht
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Diesel: (Liter pro 100 km - 2) x 2 Andere: (Liter pro 100 km - 3) x 2 | Steuersatz in%: kW x 0,2 Bonus-Malus: 1) CO2-Emissionswert: BenzinDiesel: (Verbrauch x 28): (Verbrauch x 25) Diesel: (Verbrauch x 28) Benzin und Andere: (Verbrauch x 25…

KfzBStR 2021Wohnmobile - Aufbauart "SA" (Klasse M1 / KN 8703)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Liter pro 100 km - 2) x 2 Andere: (Liter pro 100 km - 3) x 2 | Keine | Steuersatz in%: kW x 0,2 Bonus-Malus: 1) CO2-Emissionswert: BenzinDiesel: (Verbrauch x 28): (Verbrauch x 25) Diesel: (Verbrauch x 28) Benzin und Andere: (Verbrauch x…

KfzBStR 2021 Rz 1260–1263B.12.9.3.1. Berechnung der Vergütung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Geltung war. Rz 1261: Ein allenfalls bei Entstehung der Abgabenschuld entrichteter Bonus-Malus ist über das Wertverhältnis zwischen Bemessungsgrundlage und Neuwagenwert oder unter Berücksichtigung einer achtjährigen Nutzungsdauer oderanteilsmäßig zu erfassen. Die Aliquotierung des Bonus-Malus über das Wertverhältnis anteilsmäßig zu vergütendie Achtelung ist dann heranzuziehen…

KfzBStR 2021Lastkraftwagen (Klasse N1)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…in % (NEFZ - auslaufende Serien) (NEFZ - auslaufende Serien) | Ersatzberechnung | Höchststeuersatz | CO2--MalusBonus | CO2-Malus | NOx- Bonus | Umwelt-Bonus | Partikel-Malus | Abzugsposten | Erhöhungsbetrag | Anmerkungen | 01.01.2025- 31.12.2025 | (CO2-Ausstoß - 147) durch 5…

LStR 2002 Rz 1123.3.42 Teuerungsprämie (§ 124b Z 408 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…auf Grund der gestiegenen Preise zusätzlich zum Arbeitslohn eine Teuerungsprämie, ist diese als Bonuszahlung oder Zulage in den Kalenderjahren 2022 und 2023 bis zu einem Betrag von 3.000 Euro pro Arbeitnehmer und Jahr steuerfrei. Die Zahlung der Teuerungsprämie kann einmalig oder in mehreren Teilbeträgen…

LStR 2002 Rz 140341a Mitarbeiterprämie 2024 (§ 124b Z 447 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…lohngestaltenden Vorschrift gemäß § 68 Abs. 5 Z 5 oder 6 EStG 1988 seinen Arbeitnehmern als Zulage oder Bonuszahlung eine Mitarbeiterprämie, ist diese bis zu 3.000 Euro pro Arbeitnehmer steuerfrei. Die Mitarbeiterprämie muss im vollen Umfang aufgrund einer kollektivvertraglichen oder betrieblichen Vereinbarung, die aufgrund besonderer…

KfzBStR 2021 Rz 930–935B.6.1.8. Import von Gebrauchtfahrzeugen aus dem Unionsgebiet (§ 6 Abs. 8 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…die im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung im übrigen Unionsgebiet in Österreich anzuwenden gewesen wäre. Dabei ist für die Bonus-Malus-Berechnung und den Abzugsbetrag die Wertentwicklung des Kraftfahrzeuges zu berücksichtigen. Gleiches gilt für Gebrauchtfahrzeuge, die unmittelbar aus einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in das…

KfzBStR 2021 Rz 936–937B.6.1.8.2. Sinngemäße Anwendung für Vorgänge gemäß § 1 Z 3 lit. b und Z 4 NoVAG 1991
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Rechtslage für die Berechnung der Normverbrauchsabgabe heranzuziehen, die beim Setzen des ersten Steuertatbestandes in Geltung stand. Dabei ist wiederum für die Bonus-Malus-Berechnung und den Abzugsbetrag die Wertentwicklung des Kraftfahrzeuges zu berücksichtigen. Dies gilt gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 NoVAG 1991 idF BGBl…

KfzBStR 2021 Rz 962B.6.2.2. Andere Kraftfahrzeuge (§ 6 Abs. 2 NoVAG 1991) - Pkw
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Flüssiggas Wasserstoff | Diesel: € 300 wenn partikelförmige Verunreinigung > 0,005 g/km | Keiner | 20% NoVA-Gesamtbetrag (Grundbetrag und Bonus-Malus) | Summe Boni darf maximal 500 Euro betragen und darf zu keiner Steuergutschrift führen. | 31.12.2012 - 01.03.2011…

KfzBStR 2021 Rz 969–978B.6.2.2.4. Rechtslagen von 1. März 2014 bis 31. Dezember 2019
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…nach dem Messzyklus NEFZ herangezogen. Anstatt des bisherigen Systems, das in Abhängigkeit vom Kraftstoffverbrauch aus einer tarifmäßigen Normverbrauchsabgabe, einem Bonus-Malus-System und einem Zuschlag bestand, wird nunmehr ein einfaches Tarifmodell angewendet, das aus einer Bemessungsgrundlage und einem linear progressiven Tarif besteht. Ein CO2-Erhöhungsbetrag …

KfzBStR 2021 Rz 979B.6.2.2.4.4. Änderung Abzugsposten und Umweltbonus -Rechtslage 1. März 2014 bis 31. Dezember 2014
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Wert bekannt kein Verbrauchswert bekannt 125 kW | Bemessungsgrundlage | 10.000,00 Euro | NoVA-Satz: 32%* | 3.200,00 Euro | plus CO2-Malus gemäß § 6 Abs. 2 NoVAG 1991* | + 0,00 Euro | minus AbzugspostenUmwelt-Bonus gemäß § 6 Abs. 5 / …

KfzBStR 2021 Rz 998B.6.2.2.5.5. Rechtslage 18. Juni 2009 bis 31. Dezember 2009, idF BGBl. I Nr. 52/2009 (Änderung Malus CO2-Werte und Abgabenerhöhung)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…= 15)* | +46,88Euro | Gemäß § 6a Abs. 3 - Malus bei fehlenden CO2-Emissionswerten* | +0,00Euro | Summe NoVA-Malus* | +46,88Euro | Summe Bonus-Malus | +46,88Euro | Erhöhungsbetrag gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 iHv 20% | + 289,38…

KfzBStR 2021 Rz 999B.6.2.2.5.6. Rechtslage 1. Juli 2008 bis 17. Juni 2009, idF BGBl. I Nr. 46/2008 (Änderung Malus CO2-Werte und Abgabenerhöhung)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…| + 46,88 Euro | Gemäß § 6a Abs. 3 - Malus bei fehlenden CO2-Emissionswerten | +0,00Euro | Summe NoVA-Malus* | + 46,88 Euro | Summe Bonus-Malus | + 46,88 Euro | Erhöhungsbetrag gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 iHv 20% (nur auf…

LStR 2002 Rz 76711.1a Inflationsanpassung (§ 33 Abs. 1a und § 33a EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

… 33 Abs. 5 Z 1 bis 3 EStG 1988), die Pensionistenabsetzbeträge samt Einschleifgrenzen (§ 33 Abs. 6 EStG 1988), die Erstattung des Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrages, die SV-Rückerstattung und der SV-Bonus (§ 33 Abs. 8 EStG 1988), der in § 1 Abs. 4 EStG 1988 normierte Grenzbetrag…

LStR 2002 Rz 124133a.6 Berechnung der Steuer
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…der Unterhaltsabsetzbetrag, der Familienbonus Plus und der Kindermehrbetrag stehen beschränkt Steuerpflichtigen nicht zu. Ebenfalls stehen beschränkt Steuerpflichtigen die Erstattung des Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrages, die SV-Rückerstattung und der SV-Bonus nicht zu (§ 33 Abs. 8 EStG 1988, Rz 811 bis 812). Rz 1241m: Im Falle…