…20 BAO zufolge nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen ist. Die Abgabenbehörde kann somit trotz Vorliegens einer Unbilligkeit einen Nachsichtsantrag abweisen, wenn im Rahmen der Ermessensrichtlinien des § 20 BAO Überlegungen der Billigkeit gegenüber jenen der Zweckmäßigkeit zurücktreten. Rz…
… 20 BAO ist innerhalb der vom Gesetz gezogenen Grenzen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" ist dabei die Bedeutung "berechtigte Interessen der Partei", dem Gesetzesbegriff "Zweckmäßigkeit" insbesondere die Bedeutung "öffentliches Anliegen an der Einhebung der…
…Abgabenbehörde. Das der Abgabenbehörde eingeräumte Ermessen erfordert dem § 20 BAO zufolge die Beachtung der Grundsätze der Billigkeit und Zweckmäßigkeit. Bei der Ermessensübung sind demnach berechtigte Interessen des Abgabepflichtigen gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Einbringung der Abgabe unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände abzuwägen…
1.3. Bewilligung Die Erteilung oder Erweiterung der Bewilligung zum Informatikverfahren liegt im Ermessen der bewilligenden Behörde. Vom Ermessen ist nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit im Sinne des § 20 BAO Gebrauch zu machen. 1.3.1. Inhalt der Bewilligung Der Bewilligungsentwurf ist grundsätzlich nach dem hierfür…
…dessen Rahmen sie ihre Entscheidung gemäß § 20 BAO nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen hat. Rz 193: Bei Entrichtung der Abgabenschuld durch einen der Gesamtschuldner erlischt die Abgabenschuld für alle übrigen Schuldner. Hat dabei ein Gesamtschuldner die ganze…
…und Inhalt von Bescheiden gemäß § 44 Abs. 2 BAO 1.2.5.8.1 Rechtsnatur des Ausnahmebescheides Rz 209: Der Ausnahmegenehmigungsbescheid ist ein Ermessensbescheid, sodass die Entscheidung, ob einem entsprechender Antrag stattgegeben oder dieser abgewiesen wird, im Sinne des § 20 BAO nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit…
…Ermessen ("kann") und ist somit unter dem Gesichtspunkt von Billigkeit und Zweckmäßigkeit (§ 20 BAO) zu würdigen. Dementsprechend ist in einem Berichtigungsfall - gegebenenfalls unter Vornahme ergänzender Ermittlungen - zu erwägen, was für und was gegen die Vornahme von Zu- oder Abschlägen spricht und die getroffene Abwägung ist…
…und in welcher Reihenfolge oder Höhe die Beteiligten heranzuziehen sind, oder aber ob alle zugleich herangezogen werden sollen. Jedenfalls ist dabei gemäß § 20 BAO sorgfältig nach Zweckmäßigkeit und Billigkeit vorzugehen. Der konkrete Ermessensakt ist jeweils entsprechend zu begründen. Die Haftung beginnt mit dem Entstehen und…
…der Zulassung stellen. Die Entscheidung zur Anzeige ist eine Ermessensentscheidung, die nach Zweckmäßigkeit und Billigkeit zu treffen ist. Zur Frage der Abnahme von Kennzeichentafeln bei widerrechtlich verwendeten Kraftfahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen siehe Punkt 2.2. des BMVIT-Erlasses vom 19.3.2015, BMVIT-179.474…
…Umstände (§ 20 BAO) sowohl auf Erwägungen der Billigkeit (berechtigte Interessen des Abgabepflichtigen) als auch auf solche der Zweckmäßigkeit (öffentliches Interesse insbesondere an der zeitnahen Abstattung der Abgaben) Bedacht zu nehmen; die Gründe, warum im Einzelfall Erwägungen der Zweckmäßigkeit oder solchen der Billigkeit Vorrang eingeräumt wird…
Artikel 120 Billigkeit (1) In anderen als den in Artikel 116 Absatz 1 Unterabsatz 2 und in den Artikeln 117, 118 und 119 genannten Fällen werden die Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbeträge aus Billigkeitsgründen erstattet oder erlassen, wenn die Zollschuld unter besonderen Umständen entstanden ist, die nicht…
…und Regressbestimmungen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes nachgebildet). Für entschuldbare Fehlleistungen besteht keine Haftung. Unter entschuldbarer Fehlleistung ist der leichteste Grad der Fahrlässigkeit zu verstehen, für den nach allgemeinen Vorschriften noch einzustehen wäre. Bei einem darüber hinausgehenden Versehen (leichte und grobe Fahrlässigkeit) kann aus Gründen der Billigkeit und…
…Art. 119 UZK (Irrtum der zuständigen Behörden) oder Art. 120 UZK (Billigkeit) durch Erlass oder Erstattung zu Gunsten der Wirtschaftsbeteiligten erledigten Fälle sind - unabhängig von der Betragshöhe - vom Mitgliedstaat in ein Verzeichnis aufzunehmen und zur Verfügung der Kommission zu halten (siehe Art. 181 Abs. 4…
…992011/16/0190/15/0023). Rz 1802: Im Gegensatz zur Löschung und zur Nachsicht setzt die Entlassung aus der Gesamtschuld nicht die Fälligkeit der Abgabe voraus. Rz 1803: Zur Antragstellung auf Entlassung aus der Gesamtschuld ist auch ein bisher noch nicht in Anspruch genommener Gesamtschuldner…
…die den Vertragsbedingungen nicht entsprechen, c)Irrtum der zuständigen Behörden, d)Billigkeit. Die Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbeträge werden erstattet, wenn eine Zollanmeldung nach Artikel 174 für ungültig erklärt wird und die entsprechenden Abgaben bereits entrichtet worden sind. (2) Die Zollbehörden erstatten oder erlassen den Einfuhr- oder…
…Verfahren für die Erstattung und den Erlass (1) Anträge auf Erstattung oder Erlass nach Artikel 116 sind innerhalb der folgenden Fristen bei den Zollbehörden zu stellen: a)im Falle von zu hoch bemessenen Einfuhr- und Ausfuhrabgabenbeträgen, Irrtümern der zuständigen Behörden oder Billigkeit: innerhalb von drei…
…118 (schadhafte Waren oder Waren, die nicht den Vertragsbedingungen entsprachen) oder Art. 120 (Billigkeit) des Zollkodex fallen und in denen die Ausfuhr oder die Zerstörung ohne zollamtliche Überwachung erfolgte, müssen für die Erstattung oder den Erlass auf der Grundlage des Art. 120 UZK die folgenden…
…zuständigen Behörden | Artikel 119 des Zollkodex | D | Billigkeit | Artikel 120 des Zollkodex | E | Erstattung der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbeträge, wenn eine Zollanmeldung nach Artikel 174 für ungültig erklärt wird und die entsprechenden Abgaben bereits entrichtet worden sind | Artikel 116…
…Auffassung, dass eine Erstattung oder ein Erlass gemäß Art. 119 UZK (Irrtum der zuständigen Behörden) oder 120 (Billigkeit) UZK gewährt werden sollte, leitet der betreffende Mitgliedstaat die Akte in jedem der folgenden Fälle zur Entscheidung an die Kommission weiter: a)die Zollbehörden sind der Auffassung…
…die besonderen zollrechtlichen Vorschriften; im zollrechtlichen Informatikverfahren ergangene Entscheidungen der Zollbehörden gelten als Abgabenbescheide (§ 37 Abs. 4 und 7 ZollR-DG). 3.2. Übermittlung von Informationen Ein nach den zollrechtlichen Vorschriften erforderlicher Austausch von Informationen, wie unter anderen auch Anträge oder Entscheidungen, hat gemäß Art…