…durch Bezugnahme zum rechtsgeschäftlichen Inhalt gemacht wird, wie zB allgemeine Geschäftsbedingungen, unabhängig davon, ob diese Schriften, auf die in der Urkunde hingewiesen wird, der Urkunde angeschlossen sind oder nicht. Mündlich getroffene (weitere) Verabredungen sind jedoch gebührenrechtlich unbeachtlich. Ebenso unbeachtlich sind andere, nicht aus der Urkunde…
…des Verstorbenen. nach der Einantwortung: Name, Anschrift des oder der Erben, gegen den oder die Exekution geführt werden soll, unter Bezugnahme auf den Erblasser. Rz 1406: Der Abgabepflichtige, gegen den Exekution geführt werden soll, ist so genau zu bezeichnen, dass eine Verwechslung ausgeschlossen ist. Rz…
… 3."Einreihen" die Einreihung von Erzeugnissen oder Vormaterialien in eine bestimmte Position; 4."zuständige Behörden oder Zollbehörden" die Bezugnahme auf die folgenden staatlichen Stellen: a)für Kolumbien das "Ministerio de Comercio, Industria y Turismo" oder die "Dirección de Impuestos de Aduanas Nacionales" oder deren Rechtsnachfolger…
…direkt auf Erfüllung geklagt werden. Zum Vorvertrag siehe Rz 1022. Rz 1038: Die Abgrenzung, ob ein Vorvertrag oder eine Punktation vorliegt und gegebenenfalls, welcher Tarifpost sie zu unterstellen ist, ist unabhängig von der Bezeichnung des Vertrages ausschließlich nach dem schriftlich festgehaltenen Inhalt der Urkunde zu…
…GMSG. Ein meldendes Finanzinstitut darf sich auf Belege verlassen, solange ihm nicht bekannt ist oder bekannt sein müsste, dass die Belege nicht zutreffend oder unglaubwürdig sind. Es wird jedoch erwartet, dass ein Beleg, der aktueller oder spezieller ist, gegenüber einem anderen Beleg bevorzugt wird (Sec…
…die Preisliste anhand von Kaufgeschäften über andere Mengen als wahrheitsgemäß erwiesen hat. Fehlt jedoch ein solcher objektiver Maßstab, so ist die Ermittlung des Zollwerts nach Artikel 74 Absatz 1 und 2 UZK nicht angebracht. | Deduktive Methode | Bezugnahme auf den UZK und die UZK…
…2.1. Ausnahmen von einer Änderung Eine Änderung der Zollanmeldung nach Überlassung ist jedoch nicht zulässig, sofern a)diese Änderung zur Folge hat, dass sich die Zollanmeldung auf andere Waren bezieht als auf jene, die ursprünglich angemeldet wurden; b)es sich um Fälle handelt, für…
…enthält: Der Einbringende (Name bzw. Firma und Sitz des/der Einbringenden oder Firmenbuchnummer) Der Einbringungsstichtag Die aufnehmende Körperschaft (genaue Bezeichnung wie etwa exakte Firma und Sitz oder Firmenbuchnummer) Das definierte Einbringungsvermögen, wobei die Definition durch Bezugnahme auf den gemäß § 12 Abs. 2 UmgrStG erstellten Jahres-…
…so erfolgt deren Verrechnung zunächst auf die ausgesetzt gewesenen Beträge; Gleiches gilt, soweit durch eine spätere Entscheidung dem Beschwerdebegehren entsprochen und die Beschwerde als gegenstandslos erklärt wird (§ 261 BAO). In allen anderen Fällen sind Gutschriften zunächst auf die nicht von der Aussetzung der Einhebung betroffenen…
Gruppe 12 - Bezugnahmen auf Nachrichten, Dokumente, Bescheinigungen, Bewilligungen 12 01 000 000 Vorpapier Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben sind Einzelheiten zum Vorpapier. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten A3, B1, C1, C2, D1 bis D3, H1 bis H6 und H8, I1 und I2: Anzugeben…
…22 | Auswahlfeld: 1x Andernfalls: 99x | Nein | | Titel I | 2/2 | Entscheidungen in Bezug auf verbindliche Auskünfte, die anderen Inhabern erteilt wurden | Auswahlfeld: n1 + Referenznummer der Entscheidung: a2 (Ländercode) + an..4 (Code für die Art der Entscheidung) + an..29…
…1 des Zollkodex) (1) Die Aufzeichnungen gemäß Artikel 214 Absatz 1 des Zollkodex enthalten Folgendes: a)gegebenenfalls Bezugnahme auf die für eine Überführung der Waren in ein besonderes Verfahren erforderliche Bewilligung; b)die MRN oder, wenn nicht vorhanden, eine andere Nummer oder ein anderer Code…
…Bergmähder, Alpen anzunehmen. Besteht ein Zusammenhang mit der Bonität, ist eine Preisanalyse unter Bezugnahme auf die Bodenklimazahl (= EMZ/Grundstücksfläche in Ar) und eine Aufteilung der Bodenwerte in mindestens vier Klassen vorzunehmen: Sehr gute Bonität, gute Bonität, mittlere Bonität, niedrige Bonität, das sind insbesondere Hutweiden…
…anderem die Nämlichkeitssicherung der in dieses Verfahren übergeführten Waren, ihr zollrechtlicher Status und ihre Beförderungen. 2.5.3.1. Inhalt der Aufzeichnungen Über alle verfahrensrelevanten Daten sind Aufzeichnungen zu führen bzw. sind solche führen zu lassen. Diese Aufzeichnungen haben Folgendes zu enthalten: gegebenenfalls Bezugnahme auf…
…2 Z 6 UmgrStG gerade nicht schädlich ist, dass aus Sicht des jeweiligen Einbringenden dieser "Alleineigentümer" seines Vermögens ist (siehe Rz 1090a ff). Die (irrtümliche) Bezugnahme auf § 19 Abs. 2 Z 5 UmgrStG (anstatt von Z 6) ist daher in derartigen Konstellationen nicht schädlich für…
…verfahrensrelevanten Daten sind Aufzeichnungen zu führen oder solche führen zu lassen. Diese Aufzeichnungen haben Folgendes zu enthalten: gegebenenfalls Bezugnahme auf die für eine Überführung der Waren in ein besonderes Verfahren erforderliche Bewilligung; die MRN oder, wenn nicht vorhanden, eine andere Nummer oder ein anderer Code…
…Bezugnahme auf KN Definiert wird Mineralöl im § 2 des MinStG 1995 unter Bezugnahme auf Begriffsbestimmungen der Kombinierten Nomenklatur (KN). Gemäß Artikel 2 Abs. 4 der EG-MineralölstrukturRL 92/81, umgesetzt durch § 2 Abs. 6 MinStG 1995, ist für den Mineralölsteuerbereich auf eine historische KN-Fassung…
…3.2. Inhalt der Aufzeichnungen im Zolllager Die Aufzeichnungen haben Folgendes zu enthalten: a)Gegebenenfalls Bezugnahme auf die für die Überführung der Waren in das Zolllagerverfahren/Verwahrungslager erforderliche Bewilligung; b)die MRN oder, wenn nicht vorhanden, eine andere Nummer oder ein anderer Code, der Zollanmeldungen…
…oder Eingangszollstelle. (4) Auf Verlangen des Inhabers des Carnet TIR stellt der zugelassene Empfänger eine Empfangsbescheinigung aus, die das Eintreffen der Waren an einem in der Bewilligung gemäß Artikel 230 des Zollkodex zugelassenen Ort bestätigt und eine Bezugnahme auf die MRN des TIR-Verfahrens und…
…Bescheid entsprechend zu ändern. Seitens des Bundesministeriums für Finanzen bestehen keine Einwände dagegen, dass diese Änderung - jedenfalls zunächst - durch einen zusätzlichen Bescheid erfolgt. Der Spruch dieses Bescheides könnte wie folgt lauten: "Der Bescheid vom ..., GZ ... (Bescheidbezeichnung) wird dahingehend geändert, dass Bezugnahmen auf Mineralöl der KN…