…Forderungen: Aktualisierung des Erlasses AÖF Nr. 126/1995 (Rz 2371 bis 2378). Besserungsvereinbarungen: Aktualisierung des Erlasses AÖF Nr. 19/1991 (Rz 2382 bis 2391). Darstellung der Rechnungsabgrenzungsposten (Rz 2395 bis 2417). Bewertung von Verbindlichkeiten: Zwingendes Höchstwertprinzip für protokollierte Kaufleute (Rz 2439); Wahlrecht für Ansatz des…
…die dort genannten Kreditwürdigkeitsfaktoren ungeprüft bei der Bewertung von Auslandsforderungen einer Wertberichtigung zu Grunde zu legen. 6.7.2.5 Forderungen in ausländischer Währung Rz 2379: Forderungen in ausländischer Währung sind grundsätzlich mit dem Kurswert (Geld-Devisen-Kurs) der ausländischen Währung im Zeitpunkt der Anschaffung…
…95/14/0079, betr. Zuschüsse an Unternehmen mit Besserungsvereinbarung und Vereinbarung einer vorzeitigen Schuldtilgung vor Erreichen der Rückzahlungsverpflichtung). Rückzahlungen des Besserungskapitals sind ab Überschreiten des passivierten Betrages aufwandswirksam. 6.9.5 Rentenverbindlichkeiten Rz 2453: Zur Bewertung von Renten siehe Rz 2454 ff, 7020a, 7031 ff…
…diese Ausschüttungen nicht auf den Ertragsausgleich, sondern auf den nach Ausgabe des neuen Investmentzertifikates erwirtschafteten Ertrag entfallen; der dem Ertragsausgleich entsprechende Teil des Ausgabepreises ist als Forderung zu bewerten (VwGH 21.11.1995, 95/14/0035). Zur steuerlichen Behandlung von Besserungsvereinbarungen siehe Rz 2382 ff.
…Besserungsvereinbarung in der Weise getroffen, als eine bereits in der Vergangenheit begründete Forderung unter der Bedingung einer Besserung nachgelassen wird, so gelten hinsichtlich des Weiterbestehens eines Forderungsansatzes und dessen Bewertung die Ausführungen zur Aktivierungspflicht für Besserungsanspruch und Bewertung des Besserungsanspruchs sinngemäß. Für die Erfolgswirksamkeit von…
…94/13/0054) Kapitalhingaben auf Grund so genannter Besserungsvereinbarungen (Vereinbarungen, nach denen ein Not leidender Kapitalnehmer nur im Besserungsfall zur Kapitalrückzahlung verpflichtet ist) 4.1.10.2.2 Arten von Wirtschaftsgütern Rz 454: Im Bilanzsteuerrecht unterscheidet man folgende Arten von Wirtschaftsgütern: Abnutzbare (zB Gebäude) - nicht…
11.2.4 Verdeckte Einlagen Rz 504: Verdeckte Einlagen sind alle nicht ohne weiteres als Einlagen erkennbare Zuwendungen (Vorteilseinräumungen) einer an der Körperschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligten Person, die von einer dritten, der Körperschaft fremd gegenüberstehenden Person, nicht gewährt würden. Im Falle einer Wirtschaftsgutübertragung liegt…
…einem unentgeltlichen Rechtsvorgänger ab 1988 erfolgt ist. Daher ist es bei unentgeltlich erworbenen Grundstücken von keiner Bedeutung, ob die Umwidmung vor oder nach dem unentgeltlichen Erwerb erfolgt. Der niedrigere Pauschalsatz von 40% ist daher auch in solchen Fällen anzuwenden, in denen das Grundstück seit Generationen…
6.21 Bewertung von (bebauten) Grundstücken im Anlagevermögen 6.21.1 Aufteilung der Anschaffungskosten Rz 2610: Der bebaute Grund und Boden ist in der Bilanz getrennt vom Gebäude anzusetzen. Rz 2611: Bei Grundstücken ist die Aufteilung der Anschaffungskosten auf den Grund und Boden einerseits und…
10.1.3 Bewertung von geldwerten Vorteilen Rz 4027: Geldwerte Vorteile sind mit den üblichen Endpreisen des Abgabeortes anzusetzen. Der übliche Endpreis ist der um übliche Preisnachlässe verminderte Preis. Der Begriff "üblich" verweist auf eine Bewertung, die sich an den objektiven, normalerweise am Markt bestehenden…
Artikel 133 Bewertung von Bedingungen und Leistungen (Artikel 70 Absatz 3 Buchstabe b des Zollkodex) Unterliegt der Verkauf oder der Preis eingeführter Waren einer Bedingung oder der Erbringung einer Leistung, deren Wert im Hinblick auf die zu bewertenden Waren bestimmt werden kann, so gilt dieser…
12. Bewertung von Software (12) Die Software wird auf einem Aufzeichnungsträger aufgebracht eingeführt, der nicht mit anderen Waren, für die die Software bestimmt ist, gestellt wird. In diesem Fall setzt sich der Zollwert aus dem Wert des Datenträgers und der darauf gespeicherten Software zusammen. Beinhaltet…
…3388); dies spielt bei Einbringungen insbesondere für die Beurteilung des Besteuerungsrechts hinsichtlich der Gegenleistungsanteile eine Rolle. Zum Sonderfall der Immobilienklausel im DBA-Deutschland aufgrund der Protokollbestimmung siehe jedoch EAS 3442. Rz 934: Hinsichtlich der Bewertung von nicht steuerverstrickten Kapitalanteilen ist nach § 17 Abs. 2 UmgrStG…
…Einfluss auf die Anwendung von Art. III UmgrStG, insb. dessen Bewertungsgrundsätze. Der Grundsatz der Maßgeblichkeit der dem UGB entsprechenden Bilanz für die Steuerbilanz wird durch die verpflichtende steuerliche Bewertungsvorschrift für die Steuerbilanz der übernehmenden Gesellschaft außer Kraft gesetzt. 3.4.2. Bewertung von einzubringendem Betriebsvermögen …
…keiner nachträglichen Gebührenbemessung. Rz 1174: § 26 GebG erklärt die Abzinsungsanordnung des § 15 Abs. 1 BewG 1955 bei der Bewertung von wiederkehrenden Leistungen gebührenrechtlich für unanwendbar. Es ist die jeweilige Summe der einzelnen Jahreswerte maßgeblich, wobei der 18-fache Jahreswert bzw. gegebenenfalls der kapitalisierte Wert nach …
…313: Die Befreiungsbestimmung ist auf den Erwerb von Anteilsrechten auf Grund einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln bei Genossenschaften nicht anwendbar, da die Kapitalerhöhung bei Genossenschaften nicht vom Kapitalberichtigungsgesetz geregelt wird. 3.2.2.7 Bewertung Zur Bewertung von Anteilsrechten und allfälligen Nachversteuerung siehe Rz 2608 f…
…Anwendung von § 1 Abs. 2 UmgrStG idF vor AbgÄG 2015). Folglich ist im Falle der Einschränkung des Besteuerungsrechtes gegenüber EU/EWR-Staaten eine Entrichtung der Steuerschuld in Raten (bis 31.12.2015: ein Antrag auf Nichtfestsetzung) möglich (siehe Rz 44a ff). Import-Zusammenschluss: Zur Bewertung…
…aus der Bewertung von Kreditforderungen oder -verbindlichkeiten aufgrund von Wechselkursschwankungen) sind bei der Ermittlung des Zinsüberhangs nicht zu berücksichtigen, weil darin keine wirtschaftlich vergleichbare Vergütung für Fremdkapital zu sehen ist. Garantiegebühren für Finanzierungsvereinbarungen sowie Vermittlungsgebühren und ähnliche Kosten im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital…
…DuR, Artikel 131 UZK-DuR, Artikel 132 UZK-DuR | 13 | Bewertung von Bedingungen und Leistungen | Artikel 70 Absatz 3 Buchstabe b UZK, Artikel 133 UZK-DuR | 14 | Transaktionen zwischen verbundenen Personen | Artikel 70 Absatz 3 Buchstabe d UZK, Artikel…
6 Sonstige für Vereine bedeutsame Abgabenvorschriften 6.1 Einheitsbewertung Rz 719: Für die Bewertung von inländischem Grundbesitz sind die Bestimmungen des Bewertungsgesetzes 1955 - BewG 1955, BGBl. Nr. 148/1955 idgF, maßgebend. Beim Grundbesitz ist zu unterscheiden zwischen land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Grundvermögen sowie den…