…Gebühr Rz 480: Als Protokoll bezeichnet man das schriftliche Festhalten eines Parteivorbringens, wenn es in einer Form erfolgt, in der ihm auch gegen die Partei Beweiskraft zukommt. Gegenstand der Gebühr ist das Protokoll (die Niederschrift) selbst. 10.6.1.1. Protokolle an Stelle einer Eingabe (…
…dieser Art sind solche, die die Beweiskraft der Echtheitsbescheinigung nicht schmälern und die Verantwortlichkeit des Ausstellers für seine Angaben nicht mindern. Bei gravierenden Formfehlern ist die Gewährung des Kontingentzollsatzes zu verweigern und die Echtheitsbescheinigung dem Anmelder zur Behebung der Mängel zurückzugeben. Eine Meldung an die…
…das die Waren übergeführt werden. (2) Findet eine Überprüfung der Zollanmeldung nicht statt, so werden die Angaben in jener Anmeldung für die Anwendung des Absatzes 1 herangezogen. (3) Die Ergebnisse der von den Zollbehörden vorgenommenen Überprüfungen haben überall im Zollgebiet der Union die gleiche Beweiskraft.
…das schriftliche Festhalten eines Parteivorbringens, wenn es in einer Form erfolgt, in der ihm auch gegen die Partei Beweiskraft zukommt. Gegenstand der Bundesverwaltungsabgabe ist jedoch die Aufnahme der Niederschrift als Amtshandlung der Behörde. Rz 1810: Die Aufnahme von Niederschriften von mündlichen, wesentlich im Privatinteresse der…
…einer Datenbankrecherche durchgeführt, sind der Abgabenbehörde alle Informationen über den eingeschlagenen Suchprozess offenzulegen, sodass dieser im Rahmen der technischen Möglichkeiten nachvollziehbar und prüfbar ist. Rz 425: Zur Erlangung von Beweiskraft eines datenbankgestützten Nettomargenvergleichs sind insbesondere folgende Informationen erforderlich: Genaue Angaben zur Datenbank (Name, Anbieter, Version)…
…ein diesbezüglicher Vermerk in der Zollanmeldung anzusetzen. Fehler dieser Art sind solche, die die Beweiskraft des Präferenznachweises nicht schmälern und die Verantwortlichkeit des Ausstellers für seine Angaben nicht mindern. Beispiele: Tippfehler, sofern keine Zweifel an der Richtigkeit der in einem Feld oder in mehreren Feldern…
…und Ausschiffung unter Angabe der benutzten Schiffe oder sonstigen Beförderungsmittel, und Bedingungen des Verbleibs der Erzeugnisse im Durchfuhrland, oder c)falls diese Papiere nicht vorgelegt werden können, alle sonstigen beweiskräftigen Unterlagen. 6.3. Ausstellungen Eine Ausnahme von der Regel der unmittelbaren Beförderung besteht für Ursprungserzeugnisse…
…genaue Warenbeschreibung, ii)Zeitpunkt des Ent- und Wiederverladens der Waren oder der Ein- oder Ausschiffung unter Angabe der benutzten Schiffe oder sonstigen Beförderungsmittel, und iii)Bedingungen des Verbleibs der Waren im Durchfuhrland, c)oder falls diese Papiere nicht vorgelegt werden können, alle sonstigen beweiskräftigen Unterlagen.
…oder, c)falls diese Papiere nicht vorgelegt werden können, alle sonstigen beweiskräftigen Unterlagen. Ursprungserzeugnisse (zB Mineralölerzeugnisse) können in Rohrleitungen durch andere Gebiete als die der ausführenden oder einführenden Vertragsparteien befördert werden. 6.3. Ausstellungen Eine Ausnahme von der Regel der direkten Beförderung besteht für Ursprungserzeugnisse…
…und Ausschiffung unter Angabe der benutzten Schiffe oder sonstigen Beförderungsmittel, und iii) Bedingungen des Verbleibs der Erzeugnisse im Durchfuhrland, oder c)falls diese Papiere nicht vorgelegt werden können, alle sonstigen beweiskräftigen Unterlagen. 6.3. Ausstellungen (1) Werden Ursprungserzeugnisse zu einer Ausstellung in ein Land versandt…
…und Ausschiffung unter Angabe der benutzten Schiffe oder sonstigen Beförderungsmittel, und iii) Bedingungen des Verbleibs der Erzeugnisse im Durchfuhrland, oder c)falls diese Papiere nicht vorgelegt werden können, alle sonstigen beweiskräftigen Unterlagen. 6.3. Ausstellungen (1) Werden Ursprungserzeugnisse zu einer Ausstellung in ein Land versandt…
…und Ausschiffung unter Angabe der benutzten Schiffe oder sonstigen Beförderungsmittel, und iii) Bedingungen des Verbleibs der Erzeugnisse im Durchfuhrland, oder c)falls diese Papiere nicht vorgelegt werden können, alle sonstigen beweiskräftigen Unterlagen. 6.3. Ausstellungen (1) Werden Ursprungserzeugnisse zu einer Ausstellung in ein Land versandt…
…Angabe der benutzten Schiffe oder sonstigen Beförderungsmittel, und iii) Bedingungen des Verbleibs der Erzeugnisse im Durchfuhrland, oder c)falls diese Papiere nicht vorgelegt werden können, alle sonstigen beweiskräftigen Unterlagen. 6.3. Ausstellungen Eine Ausnahme von der Regel der direkten Beförderung besteht für(1) Werden Ursprungserzeugnisse…
…Waren im Durchfuhrland aufgehalten haben; c)sind diese Papiere nicht vorhanden, alle sonstigen beweiskräftigen Unterlagen. Bestimmte mineralische Erzeugnisse sowie bestimmte Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien im Sinne der VO (EWG) Nr. 3576/92 des Rates vom 07.12.1992, (siehe Abschnitt 12.1…
…Ausschiffung unter Angabe der benutzten Schiffe oder sonstigen Beförderungsmittel und iii) Bedingungen des Verbleibs der Waren im Drittland oder c)falls diese Papiere nicht vorgelegt werden können, alle sonstigen beweiskräftigen Unterlagen. Waren können in Rohrleitungen durch Drittländer zwischen den beiden Teilen der Zollunion befördert werden.
…und iii) Bedingungen des Verbleibs der Erzeugnisse im Durchfuhrland, oder c)falls diese Papiere nicht vorgelegt werden können, alle sonstigen beweiskräftigen Unterlagen. 6.3. Ausstellungen (1) Werden Ursprungserzeugnisse aus einem begünstigten Land zu einer Ausstellung in ein anderes Drittland versandt und nach der Ausstellung zur…
…Ausschiffung unter Angabe der benutzten Schiffe oder sonstigen Beförderungsmittel, und iii) Bedingungen des Verbleibs der Erzeugnisse im Durchfuhrland, oder c)falls diese Papiere nicht vorgelegt werden können, alle sonstigen beweiskräftigen Unterlagen. 6.3. Ausstellungen Das Abkommen mit Mexiko enthält keine Ausnahmeregelung für Messen und Ausstellungen.
…Entscheidend ist, dass dem liefernden Unternehmer der Nachweis gelingt, dass die materiellen Voraussetzungen der Steuerfreiheit zweifelsfrei vorliegen. Die nachträgliche Erstellung von Dokumenten kann die Beweiskraft des Nachweises in Frage stellen. Ob der Nachweis der Beförderung erbracht ist, ist eine Frage der Beweiswürdigung (vgl. VwGH 27…
…gleichwertige Nachweise für die Beförderung in das übrige Unionsgebiet vorzulegen, die der Beweiswürdigung unterliegen. Die nachträgliche Erstellung von Dokumenten kann die Beweiskraft des Nachweises in Frage stellen (vgl. VwGH 27.11.2014, 2012/15/0192). Der Nachweis der Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet…
12.6. Belege (§ 101 GMSG) Rz 86: Der Ausdruck "Belege" umfasst insbesondere folgende Dokumente: 1.Ansässigkeitsbescheinigungen Eine von einer autorisierten staatlichen Stelle (beispielsweise einer Regierung oder einer ihrer Behörden oder einer Gemeinde) des teilnehmenden Staates oder anderen Staates, in dem der Zahlungsempfänger ansässig zu sein…