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KStR 2013 Rz 1486–149127.1.3 Beteiligungsertragsbefreiung und KESt-Rückerstattung
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Tochtergesellschaften werden von Österreich aus betreut und dienen dem Vertrieb der in Österreich erzeugten Produkte. Aufgrund des funktionalen Zusammenhangs gehören daher die Beteiligungen zum Betriebsvermögen der Betriebsstätte. Die Beteiligungserträge sind zwar im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht im Betriebsstättengewinn zu erfassen, die Befreiungsbestimmungen des § 10 Abs…

EStR 2000 Rz 775529.6.2.2 Beteiligungserträge ausländischer Körperschaften
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

29.6.2.2 Beteiligungserträge ausländischer Körperschaften 29.6.2.2.1 Voraussetzungen für die Befreiung Rz 7755: Die Befreiung umfasst jene Kapitalerträge, die an eine ausländische Gesellschaft gezahlt werden, welche die in der Anlage 2 zum EStG 1988 vorgesehenen Voraussetzungen des Art. 2 der…

KStR 2013 Rz 1157–115916.2.1 Beteiligungsertragsbefreiung gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 bis 6 KStG 1988
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

16.2.1 Beteiligungsertragsbefreiung gemäß § 10 Abs. 1 Z 1 bis 6 KStG 1988 16.2.1.1 Voraussetzungen 16.2.1.1.1 Allgemeine Voraussetzungen Rz 1157: Für die Beteiligungsertragsbefreiung ist kein prozentuelles oder betragliches Mindestausmaß der Beteiligung erforderlich (daher löst auch eine einzelne…

KStR 2013 Rz 1163–116716.2.1.2 Erscheinungsformen von Beteiligungserträgen
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

16.2.1.2 Erscheinungsformen von Beteiligungserträgen Rz 1163: Die Befreiung umfasst Gewinnanteile jeder Art, die aus Aktien, GmbH-Anteilen, Anteilen an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Substanzgenussrechten und sonstigen Finanzierungsinstrumenten (dh. aus anteilsähnlichen, nicht aus obligationenähnlichen) und Partizipationskapital im Sinne des § 23 Abs. 4 BWG idF…

KStR 2013 Rz 1160–116216.2.1.1.2 Voraussetzungen für die Befreiung von ausländischen Beteiligungserträgen
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…die Voraussetzungen für eine internationale Schachtelbeteiligung nicht vor (Portfoliobeteiligungen), fallen ab der Veranlagung 2011 Beteiligungserträge aus folgenden Körperschaften unter die Befreiung (siehe auch Rz 1159): "EU-Körperschaften" "Vergleichbare ausländische Körperschaften" Gewinnanteile aus anderen Beteiligungen unterliegen der österreichischen Besteuerung. Eine Anrechnung ausländischer Ertragsteuern ist nicht möglich…

KStR 2013 Rz 1151–115616. Sachliche Steuerbefreiungen (§§ 7 und 10 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…Teilwertabschreibungen, Zuschreibungen und sonstige Wertänderungen. Auf die Befreiung für Substanzgewinne und Substanzverluste kann im Wege einer Optionserklärung verzichtet werden. Das Ziel der Beteiligungsertragsbefreiung besteht darin, dass die von Körperschaften erwirtschafteten Gewinne auf der Ebene von Körperschaften nur einmal besteuert werden. Die Befreiung korrespondiert mit der…

KStR 2013 Rz 119416.2.1.8.2 Beteiligung am Gewinn
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

16.2.1.8.2 Beteiligung am Gewinn Rz 1194: Wird der vereinbarte Gewinnanspruch auf Grund einer Vertragsklausel nicht jährlich konkretisiert, sondern von einer definierten Bedingung oder von einem Gesellschafterbeschluss abhängig gemacht, kann dennoch von einem Substanzgenussrecht ausgegangen werden. Die Höhe der Gewinnbeteiligung muss nicht…

InvFR 2018 Rz 332–3433.2.4. Juristische Personen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…bzw. Befreiungen bei juristischen Personen ergeben, zB: Beteiligungserträge sind bei juristischen Personen grundsätzlich steuerbefreit, damit im Zusammenhang stehende Aufwendungen sind nicht abzugsfähig (zum Beispiel im Zusammenhang mit einem eingekauften Ertragsausgleich von steuerfreien Erträgen). Die von der ausschüttenden Körperschaft einbehaltene KESt aus inländischen Dividenden bzw. Gewinnanteilen…

EStR 2000 Rz 7753–775429.6 Befreiungen vom Kapitalertragsteuerabzug
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Dies ist der Zufluss der Kapitalerträge nach § 95 Abs. 3 EStG 1988. 29.6.2 Beteiligungserträge von Körperschaften (§ 94 Z 2 EStG 1988) 29.6.2.1 Beteiligungserträge von Körperschaften iSd § 1 Abs. 2 KStG 1988 Rz 7754: Von der KESt befreit sind unbeschränkt steuerpflichtige…

EStR 2000 Rz 7756–775729.6.2.2.2 Verhältnis § 94 Z 2 EStG 1988 zum DBA-Recht und § 21 Abs. 1 Z 1a KStG 1988
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

29.6.2.2.2 Verhältnis Befreiung gemäß § 94 Z 2 EStG 1988 zum DBA-Recht und § 21 Abs. 1 Z 1a KStG 1988 Rz 7756: Österreich hat mit EU-Mitgliedstaaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, die bei Dividendenzahlungen österreichischer Kapitalgesellschaften an im DBA-Staat ansässige Steuerpflichtige eine…

EStR 2000 Rz 7758–775929.6.2.2.3.2 Offenkundige verdeckte Ausschüttungen
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

29.6.2.2.3.2 Offenkundige verdeckte Ausschüttungen Rz 7758: § 1 Z 2 VO BGBl. Nr. 56/1995 sieht weiters bei offenkundigen verdeckten Ausschüttungen iSd § 8 Abs. 2 KStG 1988 einen zwingenden KESt-Abzug mit nachfolgendem Rückerstattungsverfahren vor. Es wird damit die ausländische Muttergesellschaft…

EStR 2000 Rz 7760–776129.6.3 Zwischenbankgeschäfte (§ 94 Z 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

… 27 Abs. 3 EStG 1988 und Einkünfte aus Derivaten gemäß § 27 Abs. 4 EStG 1988. Von der Befreiung ausgenommen werden Beteiligungserträge iSd § 27 Abs. 2 Z 1 EStG 1988, deren Schuldner die Geschäftsleitung oder den Sitz im Inland hat. Werden daher im Rahmen von Zwischenbankgeschäften…

EStR 2000 Rz 776229.6.5 Befreiung von Kapitaleinkünften bei Körperschaften (§ 94 Z 5 iVm Z 15 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

29.6.5 Befreiung von Kapitaleinkünften bei Körperschaften (§ 94 Z 5 iVm Z 15 EStG 1988) 29.6.5.1 Anwendungsbereich Rz 7762: Von der Befreiung in sachlicher Hinsicht sind umfasst ausländische Beteiligungserträge iSd § 27 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 (Dividenden, gleichartige Bezüge aus…

EStR 2000 Rz 7763–776429.6.5.2 Beginn, Ende und Umfang der Befreiung
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

29.6.5.2 Beginn der Befreiung, Ende und Weiterleitung an das FinanzamtUmfang der Befreiung Rz 7763: Die Befreiung von der Abzugspflicht istbeginnt ab dem Zeitpunkt gegeben, ab dem die digitale Befreiungserklärung - bei Wertpapieren für das auf Depot liegende Wertpapier - bei der Bank vorliegt, jedoch…

EStR 2000 Rz 7765–776629.6.5.4 Wirkung unterjähriger Beginn/Beendigung der Abzugsbefreiung
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

29.6.5.4 Wirkung unterjähriger Beginn/Beendigung der Abzugsbefreiung Rz 7765: Beginnt unterjährig eine Befreiung oder fallen die Voraussetzungen für eine solche weg, ist bei Einlagen ein Kontoabschluss, bei Wertpapieren eine Veräußerung zu unterstellen. Fällt somit aufgrund einer beginnenden Befreiung die KESt-Abzugspflicht weg…

EStR 2000 Rz 7767–777129.6.6 Befreiung für beschränkt steuerpflichtige Körperschaften (§ 94 Z 6 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Befreiungen gemäß § 21 Abs. 2 KStG 1988 für diese Steuerpflichtigen. 29.6.6.1 Beteiligungserträge gemäß § 10 KStG 1988 Siehe dazu KStR 2013 Rz 1151 bis 1248. 29.6.6.2 entfällt 29.6.6.3 Zinsen und sonstige Erträge aus Kapitalforderungen gemäß § 27 Abs…

EStR 2000 Rz 7772–777529.6.7 KESt-Befreiung bei Entstrickung (§ 94 Z 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Anleger steuerlich zu erfassen (Durchgriffsprinzip). Die Befreiung umfasst folgende Kapitaleinkünfte, die dem Vermögen eines in- und ausländischen Investmentfonds iSd InvFG 2011 oder einem § 40 oder § 42 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes unterliegenden Gebilde zugehen: Beteiligungserträge gemäß § 27 Abs. 2 Z 1 lit. a bis c EStG 1988…

EStR 2000 Rz 7776–777729.6.12 Befreiung von Kapitaleinkünften bei Privatstiftungen (§ 94 Z 12 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

29.6.12 Befreiung von Kapitaleinkünften bei Privatstiftungen (§ 94 Z 12 EStG 1988) Rz 7776: In sachlicher Hinsicht umfasst die Befreiung inländische und ausländische Beteiligungserträge iSd § 27 Abs. 2 Z 1 lit. a bis c EStG 1988 Zinsen und Erträge aus Kapitalforderungen gemäß § 27 Abs…

StiftR 2009 Rz 39–473.2.3 Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…fallenden Kapitalgesellschaft oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft vergleichbar ist und nach dem Recht eines Staates des europäischen Wirtschaftsraumes errichtet ist, mit dem eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe besteht (das ist derzeit nur Norwegen). Rz 44: Beteiligungserträge von anderen ausländischen Körperschaften (vor allem Drittstaaten), die mit inländischen …

EStR 2000 Rz 306–3133.2.2 Erwerb von Anteilsrechten auf Grund einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§ 3 Abs. 1 Z 29 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

… 3 Abs. 1 Z 29 EStG 1988 steuerfrei. Eine mitbeteiligte Körperschaft ist davon nicht betroffen, da die Ausschüttung unter die Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 Abs. 1 KStG 1988 fällt. Der Kapitalberichtigungsbeschluss ist innerhalb von neun Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuch anzumelden und wird mit der…