…oder sich als nicht richtig herausstellt, das zuständige Finanzamt die Steuer festzusetzen hat (siehe Rz 1566). Sobald für einen Selbstberechnungs- bzw. Festsetzungszeitraum und für bestimmte Kraftfahrzeuge die Festsetzung bescheidmäßig erfolgt ist und für diesen Zeitraum und für diese Kraftfahrzeuge in der Folge rechtskräftige Bescheide bestehen…
…so wird die Beschwerde gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch unzulässig. Sie ist daher als unzulässig geworden gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO zurückzuweisen (vgl. VwGH 14.10.1981, 81/13/0081); dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde gegen den Haftungsbescheid nicht meritorisch…
…im Abgabenverfahren und nicht im Haftungsverfahren geltend zu machen (VwGH 26.11.2002, 99/15/0189; VwGH 16.9.2003, 2000/14/0106). Im Beschwerdeverfahren gegen den Haftungsbescheid können, wenn Bescheide über den Abgabenanspruch ergangen sind, Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung nicht mit Erfolg…
…von Aussetzungszinsen nicht zulässig. Wird nach wirksamer Zustellung der Beschwerdevorentscheidung abermals ein Ablaufbescheid erteilt, so ist unter Berücksichtigung der dargestellten Grundsätze neuerlich ein Aussetzungszinsenbescheid zu erlassen. Rz 572: Wird eine Bescheidbeschwerde, die Anlass für eine Aussetzung der Einhebung war, durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides erledigt…
…606: Entspricht eine Buchung nicht den Grundlagen (Bescheid, bei nicht bescheidmäßig festgesetzten Selbstbemessungsabgaben dem der Abgabenbehörde bekannt gegebenen Betrag), so ist sie, zumal eine Buchung der Rechtskraft nicht zugänglich ist und ihr bloß deklarativer Charakter zukommt, jederzeit von Amts wegen richtigzustellen (VwGH 1.7.1992…
…mit Leistungsgebot angesprochen wird, an verschiedenen Tagen zugestellt, so tritt die Fälligkeit den Schuldnern gegenüber, wenn die Bescheide nicht Selbstbemessungsabgaben betreffen, zu unterschiedlichen Zeitpunkten ein. Rz 33: Bei Vorliegen von Gesamtschuldverhältnissen wirken Unterbrechungen und Hemmungen der Einhebungsverjährung (§ 238 BAO) jedem gegenüber, der als Zahlungspflichtiger in…
…2 BAO kein Ermessen eingeräumt (VwGH 27.9.1990, 90/16/0101). Rz 290: Bei Festsetzung der Stundungszinsen ist nicht zu prüfen, ob die Abgabenfestsetzung bzw die Selbstbemessung einer Abgabe richtig war (VwGH 23.3.2000, 99/15/0145). Rz 291: Ob eine Verpflichtung zur…
…hat gemäß § 230 Abs. 2 BAO, wonach während einer gesetzlich zustehenden oder durch Bescheid zuerkannten Zahlungsfrist Einbringungsmaßnahmen nicht eingeleitet oder fortgesetzt werden dürfen, eine Hemmung der Einbringung bis zum Ablauf dieser Zahlungsfrist zur Folge. Dass bereits ein Aussetzungsantrag eine Hemmung der Einbringung bewirkt, ergibt sich…
…Form dazu Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme ist kein Bescheid. Allerdings ist bei einem der zuständigen Behörde richtig offen gelegten Sachverhalt hinsichtlich der in der Stellungnahme abgegebenen Beurteilung der Vertrauensschutz gegeben (siehe dazu die Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben, BMF-010103/0023-VI…
…Gebühr mit Bescheid festgesetzt, so bleibt der Fälligkeitstag der 15. Tag des auf den Zeitpunkt der Selbstberechnung zweitfolgenden Monats. 3.2.4.5.2. Haftung des Parteienvertreters Rz 98: Die Parteienvertreter haften für die Entrichtung der selbst berechneten Gebühr, nicht hingegen für die Richtigkeit der…
…richtige Anwendung der Zollpräferenzmaßnahmen sicherzustellen, obliegt es der Zollbehörde, das Zutreffen der in Österreich ausgestellten Präferenznachweise zu prüfen. Da eine eingehende Prüfung im Zuge der Ausfuhrabfertigungen wegen der Notwendigkeit eines raschen Abfertigungsverfahrens bzw. weil die von den Ausführern selbst ausgestellten Präferenznachweise dem Zollamt gar nicht…
…nicht wahrgenommen: Rz 282: Dem Finanzamt gelangt der Eintritt des Terminverlustes nicht zur Kenntnis. Beispiel: Die USt-Vorauszahlungen, deren vollständige und pünktliche Entrichtung Bedingung für die Zahlungserleichterung ist, werden in zu geringer Höhe bezahlt, eine USt-Voranmeldung über den richtigen USt-Vorauszahlungsbetrag wird jedoch nicht…
…hervorgekommener Tatsachen), ist die Fehlerberichtigung bereits im Rahmen dieses Verfahrens vorzunehmen. Rz 652j: Die Fehlerkorrektur ist stets in jenem Veranlagungszeitraum vorzunehmen, zu dem - gemessen am Zeitpunkt der Erlassung des berichtigenden Bescheides - die Richtigstellung frühestmöglich erfolgen kann. Der Zuschlag/Abschlag ist jenem Wirtschaftsjahr zuzurechnen, das in…
…das Einhebungsrecht noch nicht verjährt ist. Bei einzubehaltenden und abzuführenden Abgaben (zB Lohnsteuer, KörperschaftsteuerKapitalertragsteuer) ist in diesem Zusammenhang der für die richtige Einbehaltung und Abfuhr Haftende dem Hauptschuldner gleichzuhalten. Rz 1836: Während die Geltendmachung der persönlichen Haftung selbst eine gegen den Hauptschuldner gerichtete Einbringungsmaßnahme darstellt…
…den Abgabepflichtigen richtig war und demnach die angenommene Säumnis nicht eingetreten ist. Der Bescheid betreffend Festsetzung des Säumniszuschlages ist nach Erlassung der stattgebenden Berufungs(vor)entscheidung gemäß § 295 Abs. 3 BAO aufzuheben. Rz 2010: § 295 Abs. 3 BAO ist auch dann anzuwenden, wenn ein Bescheid…
…1 GrEStG 1987). Wird der Einheitswertbescheid nach Erlassung des Grunderwerbsteuerbescheides geändert, ist der Grunderwerbsteuerbescheid als abgeleiteter Bescheid gemäß § 295 BAO ebenfalls zu ändern. Solange ein Einheitswertbescheid auf Basis der Hauptfeststellung 2014 noch nicht ergangen ist, stellt der "alte" Einheitswert die Besteuerungsbasis dar. Ein nach der…
…hat der Steuerschuldner nicht innerhalb der dafür vorgesehenen 2-Monatsfrist von sich aus eine Berichtigung vorgenommen, ist der korrekte Erstattungs- oder Vergütungsbetrag bescheidmäßig festzustellen. Ein solcher Bescheid ist demgemäß als Sammelbescheid mit zwei Spruchpunkten zu konzipieren: Spruchpunkt 1: Die Feststellung der richtigen Höhe des Erstattungsbetrages…
…Rz 39: Wird die Abgabe nicht entrichtet oder ist offensichtlich, dass die Monatszahlung wesentlich von der "richtigen" Monatszahlung abweicht, dann hat das Finanzamt gemäß § 5 Abs. 3 ElAbgG die Abgabe mit Bescheid festzusetzen. Durch diese Festsetzung wird die Fälligkeit der Abgabe nicht verändert. Rz 40…
…Rz 97: Wird die Abgabe nicht entrichtet oder ist offensichtlich, dass die Monatszahlung wesentlich von der "richtigen" Monatszahlung abweicht, dann hat das Finanzamt gemäß § 6 Abs. 3 ErdgasAbgG die Abgabe mit Bescheid festzusetzen. Durch diese Festsetzung wird die Fälligkeit der Abgabe nicht verändert. Rz 98…
…Rz 153: Wird die Abgabe nicht entrichtet oder ist offensichtlich, dass die Monatszahlung wesentlich von der "richtigen" Monatszahlung abweicht, dann hat das Finanzamt gemäß § 6 Abs. 3 KohleAbgG die Abgabe mit Bescheid festzusetzen. Durch diese Festsetzung wird die Fälligkeit der Abgabe nicht verändert. 3.6…